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   BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63   

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BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63 (https://dejure.org/1964,151)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1964 - IV C 95.63 (https://dejure.org/1964,151)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1964 - IV C 95.63 (https://dejure.org/1964,151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 51
  • NJW 1964, 1239
  • WM 1964, 573
  • JR 65, 153
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 158.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63
    - Auch der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in einem Falle, in dem die Rechtsbehelfsfrist um zwei Tage überschritten worden ist, weil an dem Gebäude einer Behördenabteilung weder ein Briefkasten angebracht noch ein zur Empfangnahme bereiter Behördenangehöriger nach Dienstschluß zugegen war, ausgeführt, jede Partei dürfe die ihr im Gesetz eingeräumte Rechtsmittelfrist "voll" ausnutzen und darauf vertrauen, daß geeignete Vorkehrungen getroffen werden, "die eine volle Ausnutzung der Rechtsmittelfrist ermöglichen" (Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG I C 158.60 - [NJW 1962 S. 1268]).
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. April 1951 (BGHZ 2, 31) bestätigt der rechtsuchenden Bevölkerung, daß sie das Recht habe, "auch noch am letzten Tage unter Ausnutzung der ihr gesetzlich zugebilligten Frist" ein Rechtsmittel einzulegen.
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63
    - Ob unter den Umständen dieses Falles eine Abweichung von der Auffassung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 44.62 - (NJW 1963, 1640; BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62]; Wertpapier-Mittlg. 63, 1216) zu besorgen gewesen und die Anrufung des Großen Senats notwendig geworden wäre, wenn der erkennende Senat die Revisionsbegründungsfrist als gewahrt angesehen hätte, konnte indes dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Entscheidend ist vielmehr allein, daß das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (ebenso BVerwGE 18, 51 [52]; BVerwG, NJW 1974, S 73; BFH, BStBl 1976 II S 570 [571]; vgl. auch BSG, SozR 4100, § 81 Nr. 3, S 4).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Schon die am Wortlaut orientierte, unbefangene Auslegung dieser Vorschriften führt zu dem Ergebnis, daß unabhängig von der Dienstzeit, die der unterschiedlichen Regelung durch die jeweils zuständigen Behörden unterliegt, die Fristen erst um 24 Uhr enden, denn erst dann "läuft der Tag ab" (vgl. z. B. für das Strafverfahrensrecht: OLG Frankfurt, NJW 1974 S. 1959; für das Zivilprozeßrecht statt vieler: Thomas- Putzo, ZPO 7. Aufl. (1974), § 222 Anm. 2b; für das Verwaltungsrecht BVerwGE 18, 51 f. und weiter Redeker-von Oertzen, VwGO 5. Aufl. (1975), § 57 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde einer Überbewertung des Eingangsstempels bereits entgegengetreten durch die Entscheidung, daß die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gewahrt sei, wenn eine Rechtsbehelfsschrift nachweislich vor 24 Uhr des letzten Fristtages in einen zur Entgegennahme von Behördenpost bestimmten Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen werde, auch wenn der Einwurf nicht in einen sogenannten Nachtbriefkasten erfolgte (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63]; vgl. auchUrteil vom 13. März 1962 - BVerwG I C 158.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 60 Nr. 17 = MDR 1962, 595 - NJW 1962, 1268 = DÖV 1962, 317).

    Der Eingang sei maßgebend dafür, ob das Schriftstück rechtzeitig in den Gewahrsam der Behörde gelangt sei (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63] [52 f.]).

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist;

    Für den Eingang von Erklärung im externen oder im internen Verwaltungsrechtsverhältnis genügt es, dass eine Erklärung rechtzeitig in die Verfügungsgewalt der jeweils zuständigen Instanz gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.10.1979, 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 203, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 12.2.1964, IV C 95/63, BVerwGE 18, 51, juris Ls.).
  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

    Für den Eingang von Erklärung im externen oder im internen Verwaltungsrechtsverhältnis genügt es, dass eine Erklärung rechtzeitig in die Verfügungsgewalt der jeweils zuständigen Instanz gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.10.1979, 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 203, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 12.2.1964, IV C 95/63, BVerwGE 18, 51, juris Ls.).
  • BVerwG, 25.10.1977 - 6 A 1.77

    Rechtsmittel

    Hierüber ist unabhänig von dem von ihm "vorsorglich" gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Urteil zu entscheiden (vgl. auch BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63]).

    Der VIII. Senat ist zwar in der oben angeführtenEntscheidung vom 22. Mai 1969 - BVerwG VIII C 2.65 - unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63]) einer "Überbewertung" des gerichtlichen Eingangsstempels entgegengetreten, und zwar in Fällen, in denen eine Rechtsmittelschrift nachweislich vor Fristablauf in den Gerichtsbriefkasten gelangt war.

  • BVerwG, 27.02.2020 - 2 WRB 1.19

    Duldungs- und Anscheinsvollmacht; Empfangsbereich der Disziplinarvorgesetzten;

    Wird eine Rechtsbehelfsschrift nachweislich vor 24 Uhr am letzten Tag der Frist in einen zur Entgegennahme von Behördenpost bestimmten Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen, so ist die Frist gewahrt, auch wenn der Einwurf nicht in einen sogenannten Nachtbriefkasten erfolgte (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1964 - 4 C 95.63 - BVerwGE 18, 51 ).
  • VG Hamburg, 10.09.2021 - 25 FL 28/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Für den Eingang von Erklärung im externen oder im internen Verwaltungsrechtsverhältnis genügt es, dass eine Erklärung rechtzeitig in die Verfügungsgewalt der jeweils zuständigen Instanz gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.10.1979, 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 203, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 12.2.1964, IV C 95/63, BVerwGE 18, 51, juris Ls.).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 5 B 147.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Die Wahrung der Frist muß nachgewiesen sein (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63];Beschluß vom 14. November 1973 - BVerwG 5 ER 238.73 - vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1964 - NJW 1965, 931 - und Bundesgerichtshof, Beschluß vom 28. Mai 1975 - VersR 1975, 924 -).
  • BVerwG, 27.01.1975 - VI CB 40.74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einwurf eines Schriftsatzes in den

    Diese Handhabung des Posteingangs dient dazu, den Parteien zu ermöglichen, die Rechtsbehelfsfristen voll auszuschöpfen (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63]).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2004 - 4 K 7223/03
  • BVerwG, 10.10.1983 - 2 B 196.82

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Wahrung der Widerspruchsfrist

  • BFH, 21.11.1974 - IV B 67/74

    Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß -

  • BVerwG, 14.11.1973 - V ER 238.73

    Antrag auf Heraufsetzung einer Diätzulage - Erfolgloser Antrag auf Bewilligung

  • OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

  • BVerwG, 18.09.1973 - II WD 39.72

    Ausführung von Arbeiten auf dem Hausgrundstück des Kompaniechefs durch Soldaten

  • BVerwG, 08.12.1971 - IV B 102.71

    Gemeingebrauch an Ortsstraßen - Irrevisibilität von Landesrecht

  • BVerwG, 11.11.1966 - III B 101.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtzeitigkeit der

  • BVerwG, 14.08.1972 - I DB 11.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.06.1964 - IV C 107.63

    Verkündung von Rechtsverordnungen - Maßgeblicher Endzeitpunkt eines etwaigen

  • BGH, 24.05.1972 - IX ZB 476/69

    Rechtsmittel

  • BFH, 21.11.1974 - IV B 66/74

    Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß -

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