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   BVerwG, 09.07.1964 - II C 201.61   

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https://dejure.org/1964,394
BVerwG, 09.07.1964 - II C 201.61 (https://dejure.org/1964,394)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1964 - II C 201.61 (https://dejure.org/1964,394)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1964 - II C 201.61 (https://dejure.org/1964,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines besonderen ernennungsähnlichen Hoheitsaktes für die Betrauung eines Beamten des gehobenen Justizdienstes mit Rechtspflegerungaufgaben - Besondere Verfügung der Justizverwaltungsbehörde für die Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtspflegergesetz § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 112
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1964 - II C 201.61
    Er leugnet mithin die ordnungsmäßige Begründung eines vom Gesetz mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestatteten Rechtsverhältnisses zum Beklagten, von dem seine Stellung als selbständige Rechtspersönlichkeit berührt wird (vgl. BVerwGE 14, 84 [BVerwG 20.03.1962 - BVerwG II C 6/60] [87]).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger;

    aa) Das entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (BVerwGE 19, 112, 116; 125, 365, 368; OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 274) und im Schrifttum (Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 2 RPflG Rdn. 10; Brüggemann, JR 1965, 81, 83; Herbst, RPflG, § 2 Anm. 3).

    Die Verteilung der Geschäfte zwischen den Rechtspflegern nach § 2 Abs. 1 Satz 1 RPflG erfolgt durch einen kollektiven Justizverwaltungsakt des Gerichtspräsidenten oder -direktors als Behörde der Justizverwaltung, die dieser jederzeit ändern kann (BVerwGE 19, 112, 116; 125, 365, 368) und die auch ad hoc Zuweisungen von Geschäften zulässt (OLG Frankfurt Rpfleger 1974, 274).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage nach § 43. Abs. 1 VwGO genügt es, daß der Kläger das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses behauptet und daß er ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 - [ZBR 1965, 147]).

    Diese Frage darf daher erst bei der Begründetheit der Klage geprüft werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 -).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

    Dieser kann die Geschäfte nach Bedarf verteilen und - anders als das Präsidium im Hinblick auf die richterlichen Geschäfte (§ 21e Abs. 3 Satz 1 GVG) - diese Verteilung jederzeit ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 2 BvR 281/00 - BVerfGK 1, 55, Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG 2 C 201.61 - BVerwGE 19, 112 ).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 53.68

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten - Anerkennung einer

    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO genügt es, daß der Kläger das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses behauptet und daß er ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 - [ZBR 1965, 147]).

    Diese Frage darf daher erst bei der Begründetheit der Klage geprüft werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 -).

  • LG Aachen, 08.06.2009 - 3 T 47/09

    Präsidium, Rechtspfleger, Verteilung der Geschäfte, Geschäftsverteilung,

    Die Vorschriften über das Präsidium sind auf die Verteilung der Geschäfte der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht entsprechend anwendbar, diese Geschäfte werden vielmehr durch das zuständige Justizverwaltungsorgan bestimmt (vgl. Zöller-Lückemann, GVG § 21e Rdn. 33 a.E.; BVerwGE 19, 112; Dallmeyer-Eickmann, RPflgG, 1996, § 1 Rdn. 82; zweifelnd Arnold/ Meyer-Stolte, RPflgG, 6. Auflage 2002, § 2 Rdn. 27, 30).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04

    Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung der festgelegten

    Dieser kann die Geschäfte nach Bedarf verteilen und anders als das Präsidium im Hinblick auf die richterlichen Geschäfte (§ 21e Abs. 3 Satz 1 GVG) diese Verteilung jederzeit ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2003 2 BvR 281/00 BVerfGK 1, 55, Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 BVerwG 2 C 201.61 BVerwGE 19, 112 ).
  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 139.65

    Pflicht des Richters zum Hinweis auf seine Rechtsauffassung - Anfechtungsklage

    Zwar kann entgegen der Auffassung des angefochtenen Urteils ein Feststellungsinteresse auch dann bestehen, wenn die Klage offensichtlich unbegründet ist; dünn die Frage, ob die Auffassung der Klägerin aus einer gesetzlichen Vorschrift gerechtfertigt werden kann, ist bei der Erörterung der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 -).
  • BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69

    Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten

    Diese Frage darf daher erst bei der Begründetheit der Klage geprüft werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 201.61 -).
  • BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 43.78

    Korrektur der Prüfung für den höheren Dienst der Kriminalpolizei -

    vom Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG 2 C 201.61 - (Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 9), wonach es für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage genügt, daß der Kläger das Bestehen oder Nichtbestehen eines streitigen Rechtsverhältnisses lediglich behauptet,.
  • VG Potsdam, 26.09.2012 - 2 K 1777/10

    Abänderung der Beurteilung

    BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 2 BvR 281/00 -, BVerfGK 1, 55, Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 C 201.61 -, BVerwGE 19, 112 ).
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