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   BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62   

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https://dejure.org/1964,19
BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62 (https://dejure.org/1964,19)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1964 - VI C 27.62 (https://dejure.org/1964,19)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1964 - VI C 27.62 (https://dejure.org/1964,19)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 87 Abs. 2; BayBG (1960) Art. 94 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 188
 
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Wird zitiert von ... (129)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Bereits vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts wurden die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wonach die Verwaltung rechtswidrige Verwaltungsakte zurücknehmen konnte, ständig angewandt (vgl. BVerwGE 19, 188 ff.), ohne dass ein Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes festgestellt wurde (für die leistungsgewährende Verwaltung ausdrücklich BVerfGE 8, 155 ; vgl. rückblickend BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte schon früh am Rechtsgedanken des Vertrauensschutzes orientiert (vgl. BVerwGE 8, 261 [269]; 19, 188 [189] m.w.N.; Becker, DÖV 1973, S.379 ff.).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Gedanke des Vertrauensschutzes allerdings unter Umständen dazu führen, daß öffentliche Leistungen, die ein Begünstigter gesetzwidrig erhalten hat, auch für die Zukunft weitergewährt werden müssen, wenn das Interesse des Begünstigten an der Weitergewährung der Leistung das Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes überwiegt (BVerwGE 19, 188 [189 ff. mit eingehenden Nachweisen]).
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