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   BVerwG, 07.10.1964 - VI C 70.62   

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BVerwG, 07.10.1964 - VI C 70.62 (https://dejure.org/1964,195)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1964 - VI C 70.62 (https://dejure.org/1964,195)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1964 - VI C 70.62 (https://dejure.org/1964,195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 279
  • DÖV 1965, 175
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

    Ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung für die Erledigung von Personalratsaufgaben während der dienstfreien Zeit war nicht vorgesehen (vgl. BVerwG 7. Oktober 1964 - VI C 70.62 - BVerwGE 19, 279; Treber in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 5. Aufl. § 46 Rn. 29) .
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Abgesehen hiervon beschränkt sich die Fürsorgepflicht nach Art und Umfang auf die jeweilige Rechtsstellung des Beamten; aus ihr können deshalb grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die jeweilige Rechtsstellung des Beamten und die insoweit im Gesetz speziell und abschließend festgelegten- Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (vgl. BVerwGE 15, 3 [7]; 19, 279 [283]; 19, 332 [338]).".
  • VGH Bayern, 29.04.1992 - 3 B 91.835

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Leites der Polizeiinspektion;

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  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

    Anders lautende ältere Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 70.62 - BVerwGE 19, 279 = Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 1 S. 4), der ein Teil der Kommentarliteratur bis heute folgt (vgl. Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/.
  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen

    Bis zum Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 war Freizeitausgleich für die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegende Personalratstätigkeit generell nicht zulässig (vgl. BVerwGE 19, 279 = AP Nr. 4 zu § 42 PersVG).
  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 557/85

    Personalvertretung - Personalrat - Personalratsmitglied - Anspruch auf

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den entsprechenden Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwGE 19, 279 = AP Nr. 4 zu § 42 PersVG) sowie des Bundesarbeitsgerichts zu dem entsprechenden § 37 Abs. 3 BetrVG (BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 - AP Nr. 48 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche

    Aus der Fürsorgepflicht können deshalb grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die jeweilige Rechtsstellung des Beamten und die insoweit im Gesetz speziell und abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (vgl.Urteil vom 7. Oktober 1964 - BVerwG VI C 70.62 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1974 - V A 137/72

    Benachteiligung wegen Umsetzung von Dienstposten ständiger Vertreter des

    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch die überwiegende Zahl der Kommentatoren zum Personalvertretungsrecht sind der Meinung, daß eine Benachteiligung im Sinne des mit dem § 68 Abs. 1 NdsPersVG (bis auf die Ausdehnung auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Personalrat) wörtlich übereinstimmenden § 59 BPersVG nur dann angenommen werden kann, wenn eine Benachteiligungsabsicht vorliegt, das Personalratsmitglied also wegen seiner Tätigkeit im Personalrat absichtlich benachteiligt wird (BVerwG, Urt. v. 7.10.1964 = BVerwGE 19, 279 = ZBR 1964, 367; Dietz, PersVG, RdNr. 14 zu § 59; Grabendorff-Windscheid, PersVG, Anm. 1 b zu § 59; Fitting-Heyer-Lorenzen, PersVG, RdNr. 8 zu § 59; Grabendorff, PersVG Rh.-Pf., Anm. 1 b zu § 61; Breu, BayPersVG, Anm. 2 b zu Art. 59).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 279 [ 283 ] ) bereits entschieden, indem es dort ausführt: "Unter Berufung auf die Fürsorgepflicht können grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die im Gesetz selbst, hier im Personalvertretungsgesetz , abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn dem Personalratsmitglied gegenüber hinausgehen.".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 2 A 94/89

    Begehren eines Polizeihauptmeisters auf Gewährung von Freizeitausgleich für

    Diese mit der Ausübung des Ehrenamtes zwangsläufig verbundene Folge ist dem Amtsinhaber auch zumutbar, da das Amt eines Personalratsmitgliedes, zumal des Vorsitzenden dieses Gremiums, eben nicht nur viel Verantwortungsfreude, sondern auch einen Verlust an Freizeit verlangt (BVerwGE 19, 279, 281 f. sowie in std. Rspr. der Fachsenat für Personalvertretungssachen/Land des OVG Rheinland-Pfalz: Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 A 7/83 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß von 22. April 1987 - 6 P 29/84 - in: Buchholz 251.8 § 42 RhPPersVG; ebenso Beschlüsse vom 20. März 1984 - 5 A 8/83 - und 3. Mai 1988 - 5 A 11/85 -).

    Die Notwendigkeit von Regelungen über einen Freizeitausgleich wie in § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG läßt sich der Rahmenvorschrift jedoch nicht entnehmen (vgl. BVerwGE 19, 279, 283; Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, aaO, § 100 Rdnr. 3; a.A. nur Fischer/Goeres, aaO, K § l00 Rdnr. 4 sowie Helmes/Jacobi/von Loewenfeld, aaO, § 42 Rdnr. 28).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 67.78

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach dem Personalvertretungsrecht - Streit

    Dasselbe gilt auch für den sich aus § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG (= § 40 Abs. 2 Satz 2 SHPersVG) ergebenden Anspruch auf Dienstbefreiung (vgl. zum alten Recht Urteil vom 7. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 70.62 - [BVerwGE 19, 279]).
  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 180/85

    Anspruch auf Dienstbefreiung von zwölf Stunden wegen dienstlicher Fahrten

  • BVerwG, 14.01.1971 - II B 41.70

    Frage nach der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage eines Beamten

  • BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70

    Berücksichtigung des Inhalts von nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten

  • BVerwG, 29.08.1966 - VIII C 252.63

    Ersatzzustellung eines Urteils an den "Gehilfen" eines prozessbevollmächtigten

  • VGH Bayern, 22.12.1993 - 3 B 93.235

    Beschränkte Überprüfbarkeit von dienstlichen Beurteilungen Beamter als

  • LAG Hessen, 02.07.1985 - 7 Sa 36/85

    Über die Arbeitszeit hinaus geleistete Personalratstätigkeit als Überstunden;

  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 51.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Herleitung von Ansprüchen aus der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1996 - 5 A 10654/96

    Kostenerstattungsanspruch bzw. Freistellungsanspruch des Personalrates gegenüber

  • BVerwG, 10.02.1972 - II C 4.72

    Kostentragung der Umpaspelierung der Dienstbekleidung - Änderung der schon

  • VG Frankfurt/Main, 30.08.1989 - III/2 E 2426/87

    Rechtsweg für eine Klage aus dem Beamtenverhältnis; Eröffnung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1977 - VI A 1339/75
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