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   BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55   

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https://dejure.org/1955,358
BVerwG, 26.03.1955 - I A 2.55 (https://dejure.org/1955,358)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1955 - I A 2.55 (https://dejure.org/1955,358)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1955 - I A 2.55 (https://dejure.org/1955,358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 43
  • NJW 1955, 1245
  • MDR 1955, 586
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5068/15

    Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955 - I A 2.55 -, BVerwGE 2, 43 = juris Rn. 12; VG Mainz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 3 K 988/16.MZ -, juris Rn. 17.
  • VG Mainz, 24.10.2018 - 3 K 988/16

    Aktuelle Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz nicht ausreichend

    Nach dem auch im Verwaltungsprozessrecht geltenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955 - I A 2.55 -, BVerwGE 2, 43 = juris Rn. 8), nunmehr in § 83 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - normierten Grundsatz der "perpetuatio fori" wird die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine während der Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der die Zuständigkeit begründenden Umstände - insbesondere eine nachträgliche gesetzliche Änderung der Zuständigkeit - nicht berührt.

    Es bedarf (umgekehrt) einer ausdrücklichen gesetzgeberischen Normierung, wenn in Fällen einer gesetzlichen Änderung der Zuständigkeit von dem Grundsatz der "perpetuatio fori" abgewichen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955, a.a.O. = juris Rn. 12).

  • BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S

    Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Buchholz 407.3 VerkPBG Nr. 3 = NVwZ 1993, 770 = DÖV 1993, 388 mit Hinweis auf BVerwGE 46, 83, 86 und BVerwGE 2, 43, 47; BVerwG Buchholz 310, Vorbem III zu § 42 Ziff 1 Nr. 1 = DÖV 1954, 181) betreffen keine Zuständigkeitsbestimmungen durch das nächsthöhere Gericht, sondern Verweisungen von Verwaltungsgerichten an das BVerwG unter Berufung auf dessen (Sonder-)Zuständigkeit für bestimmte Klageverfahren.

    Bei den Beschlüssen des BVerwG aus den Jahren 1953 und 1955 (BVerwG Buchholz 310, Vorbem III zu § 42 Ziff 1 Nr. 1 = DÖV 1954, 181; BVerwGE 2, 43 = NJW 1955, 1245 = DÖV 1956, 125) ist außerdem zu beachten, daß es die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) noch nicht gab und die Bindungswirkung nur mit einer entsprechenden Anwendung des damaligen § 276 ZPO begründet werden konnte.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Soweit in der älteren Rechtsprechung Verweisungen an das Bundesverwaltungsgericht die Bindungswirkung dann abgesprochen worden ist, wenn durch die Verweisung der Rechtsschutz verkürzt wurde (Beschluß vom 26. März 1955 - BVerwG 1 A 2.55 - BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]; Beschluß vom 2. Dezember 1953 - BVerwG 2 A 2.53 - DÖV 1954, 181), lag ihr eine andere und deshalb die Anrufung des Großen Senats nicht erforderlich machende Rechtslage zugrunde.
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5254/15

    Gelsenkirchen: Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße ab Juli 2019

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 1955 - I A 2.55 -, BVerwGE 2, 43 = juris Rn. 12; VG Mainz, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 3 K 988/16.MZ -, juris Rn. 17.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

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  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

    Grundsätzlich wird auch das Bundesverwaltungsgericht durch einen zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß der Vorinstanz wegen instanzieller Unzuständigkeit gebunden; ob der Verweisung die Bindungswirkung fehlt, wenn ein Verwaltungsgericht das Bundesverwaltungsgericht zu Unrecht für zuständig hält, den Rechtsstreit in erster und letzter Instanz zu entscheiden (BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]), bleibt offen.
  • BVerwG, 27.11.1958 - VI ER 400.58

    Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung

    An den hierzu ergangenen verneinenden Beschlüssen des I. Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 und 13.53 - hält dieser nach seiner vom erkennenden Senat herbeigeführten Äußerung mit der Maßgabe fest, daß durch die Verweisung der einer Partei gesetzlich zustehende Rechtszug verkürzt worden (vgl.BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]) oder die dem Gericht zugewiesene Aufgabe mit seiner gesetzlichen Stellung unvereinbar ist; daraus ergibt sich, daß der erkennende Senat in der Entscheidung über die Wirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gebunden ist.
  • BVerwG, 04.09.1979 - 6 ER 401.79

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Klage eines

    Denn nach dem Grundsatz der "perpetuatio fori" wird - bei Fehlen einer ausdrücklichen gegenteiligen Regelung - die Zuständigkeit des Gerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nach Eintritt der Rechtshängigkeit nicht berührt (§ 90 Abs. 3 VwGO; vgl. dazu auch BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]).
  • BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58

    Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung

    An den hierzu ergangenen verneinenden Beschlüssen des I. Senats vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11 und 13.53 - hält dieser nach seiner vom erkennenden Senat herbeigeführten Äußerung mit der Maßgabe fest, daß durch die Verweisung der einer Partei gesetzlich zustehende Rechtszug verkürzt worden (vgl. BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]) oder die dem Gericht zugewiesene Aufgabe mit seiner gesetzlichen Stellung unvereinbar ist; daraus ergibt sich, daß der erkennende Senat in der Entscheidung über die Wirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gebunden ist.
  • BVerwG, 22.05.1957 - IV C 0246.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.01.1993 - 7 A 5.92

    Zuständiges Gericht betreffend Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren und

  • BVerwG, 22.05.1957 - IV A 01.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1956 - II B 151.54

    Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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