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   BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63   

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BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63 (https://dejure.org/1965,179)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1965 - VIII C 293.63 (https://dejure.org/1965,179)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1965 - VIII C 293.63 (https://dejure.org/1965,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Flucht wegen unverschuldeter durch die politischen Verhältnisse bedingter besonderer Zwangslage - Beweislast für das Nichtvertretenmüssen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 211
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Nicht jede Zwangslage schlechthin begründet die Eigenschaft als Sowjetzonenflüchtling, sondern nur eine solche, die in bestimmter Weise qualifiziert ist: positiv muß sie dadurch gekennzeichnet sein, daß sie durch die politischen Verhältnisse bedingt und eine sich von der allgemeinen Bedrängnis der mitteldeutschen Bevölkerung abhebende "besondere" war, negativ muß sie sich als eine von dem Geflüchteten "nicht zu vertretende" darstellen, d.h. als eine solche, die er nicht selbst herbeigeführt hat durch ein Verhalten, das zu unterlassen ihm im Hinblick auf dessen voraussehbare Folgen - unter Berücksichtigung der Lage, in der sich die Bevölkerung Mitteldeutschlands zum überwiegenden Teil allgemein befindet - hätte zugemutet werden können (vgl. u.a. BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] und das Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1372 = DVBl. 1961 S. 552 = ZLA 1961 S. 222).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] und das bereits erwähnte Urteil vom 22. Februar 1961) hat ein geflüchteter Sowjetzonenbewohner aus dem Gesichtspunkt des Vertretenmüssens auf den Flüchtlingsausweis und die mit seinem Besitz verbundenen Vergünstigungen im allgemeinen dann keinen Anspruch, wenn er die Verfolgung und Bestrafung - oder die sonstige Zwangslage, auf die er sich zur Begründung seiner Flucht beruft - selbst herbeigeführt hat durch ein Verhalten, dessen Unterlassen ihm nach den Umständen seines Falles bei Berücksichtigung der Lage der gesamten Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone hätte zugemutet werden können.

  • BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 139.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Der Standpunkt des Verwaltungsgerichtshofs, die Klägerin habe die besondere Zwangslage zu vertreten, der sie in ihrer Eigenschaft als politische Funktionärin ausgesetzt war, ist daher rechtlich zu billigen; er entspricht den Grundsätzen, von denen das erkennende Gericht bei der Beurteilung dieser Frage in ständiger Rechtsprechung ausgegangen ist (vgl. die Urteile vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 149.59 -, ROW 1961 S. 118 = ZLA 1961 S. 254, und BVerwG VIII C 155-59, ROW 1961 S. 161 = ZLA 1961 S. 191, sowie BVerwG VIII C 138.59, ZLA 1961 S. 266; ferner die Urteile vom 24. April 1961 - BVerwG VIII C 296.59 -, ROW 1962 S. 33 = ZLA 1962 S. 26, und vom 28. Juni 1962 - BVerwG VIII C 139.60 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 24).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Die Antwort auf die Frage, wer die (materielle) Beweislast trägt, kann sich - wie im Zivilprozeß, so auch im Verwaltungsrechtsstreit - nur aus dem anzuwendenden materiellen Recht ergeben derart, daß "die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß der Rechtssatz selbst eine besondere Regelung trifft" (BVerwGE 18, 66 [71] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 181 [186, 187]).
  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Nicht jede Zwangslage schlechthin begründet die Eigenschaft als Sowjetzonenflüchtling, sondern nur eine solche, die in bestimmter Weise qualifiziert ist: positiv muß sie dadurch gekennzeichnet sein, daß sie durch die politischen Verhältnisse bedingt und eine sich von der allgemeinen Bedrängnis der mitteldeutschen Bevölkerung abhebende "besondere" war, negativ muß sie sich als eine von dem Geflüchteten "nicht zu vertretende" darstellen, d.h. als eine solche, die er nicht selbst herbeigeführt hat durch ein Verhalten, das zu unterlassen ihm im Hinblick auf dessen voraussehbare Folgen - unter Berücksichtigung der Lage, in der sich die Bevölkerung Mitteldeutschlands zum überwiegenden Teil allgemein befindet - hätte zugemutet werden können (vgl. u.a. BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] und das Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961 S. 475 = NJW 1961 S. 1372 = DVBl. 1961 S. 552 = ZLA 1961 S. 222).
  • BVerwG, 18.04.1956 - V C 145.55

    Genehmigung einer Mieterhöhung - Unrichtige Auslegung einer Verordnungsnorm -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Es ist davon auszugehen, daß es in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozeß eine förmliche Beweislast im Sinne einer den Parteien obliegenden Beweisführungspflicht nicht gibt (so bereits BVerwGE 3, 245).
  • BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Die Antwort auf die Frage, wer die (materielle) Beweislast trägt, kann sich - wie im Zivilprozeß, so auch im Verwaltungsrechtsstreit - nur aus dem anzuwendenden materiellen Recht ergeben derart, daß "die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß der Rechtssatz selbst eine besondere Regelung trifft" (BVerwGE 18, 66 [71] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 181 [186, 187]).
  • BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Demgegenüber beruft die Klägerin sich vergeblich auf den in der Entscheidung BVerwGE 6, 357 [359] hervorgehobenen Grundsatz, daß die Ausübung von Berufen, die im sowjetischen Besatzungsgebiet im allgemeinen von politischen Bindungen abhängig sind, als solche in der Regel noch nicht zu vertreten ist.
  • BVerwG, 24.05.1960 - VIII C 21.59
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Daran ist zwar grundsätzlich festzuhalten, jedoch nur mit der Einschränkung, daß derjenige, der bereits bei der Aufnahme eines solchen Berufes erkennt oder damit rechnen muß, daß er sich durch die Ausübung des Berufes einer besonderen, durch die politischen Verhältnisse bedingten Gefahr oder einem schweren Gewissenskonflikt aussetzen wird, eine daraus sich ergebende besondere Zwangslage gleichwohl zu vertreten hat, wenn er den Beruf freiwillig aufgenommen hat und es ihm zuzumuten war, sich im Hinblick auf die mit der Berufsausübung voraussehbar verbundenen politisch bedingten Schwierigkeiten um eine andere berufliche Tätigkeit zu bemühen (vgl. das Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316).
  • BVerwG, 31.08.1961 - II C 117.58
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
    Von dieser Erwägung geht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus (vgl. z.B. BVerwGE 13, 36 [40]).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Der vom Begriff des Vertretenmüssens vorausgesetzte objektive Zurechnungszusammenhang zwischen zu verantwortendem Verhalten und Leistungsbezug erfordert aber, dass das Verhalten des Verantwortlichen für die Verursachung oder Herbeiführung des in Bezug genommenen Umstandes zumindest nicht nachrangig, sondern hierfür wenn schon nicht allein ausschlaggebend, so doch maßgeblich bzw. prägend ist (s. etwa Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211 , vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12 und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2007 - 202 EnWG 8/06

    Elektrizitätsversorgungsnetz: Genehmigung von Netznutzungsentgelten; Darlegungs-

    Eine formelle Darlegungs- und Beweislast (Beweisführungslast) der Verfahrensbeteiligten gibt es in Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt, - anders als im Zivilprozess - grundsätzlich nicht, es sei denn, der Gesetz- oder Verordnungsgeber hat eine solche ausnahmsweise hinsichtlich einzelner Rechtsnormen bzw. ihrer Tatbestandsvoraussetzungen ausdrücklich geregelt (zum Kartellrecht: Schmidt in Immenga/Mestmäcker, a. a. O., § 57 Rdnr. 11 und § 70 Rdnr. 10; Bechtold, a. a. O., § 70 Rdnr. 5; Kollmorgen in Langen/Bunte, a. a. O., § 70 Rdnr. 7; Becker in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, a. a. O., § 70 Rdnrn. 12-15; Junge in Gemeinschaftskommentar, 3. Aufl. 1973, § 54 GWB a. F. Rdnr. 2; zum VwVfG: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 24 VwVfG Rdnr. 40; zur VwGO: BVerwGE 20, 211 - 219 [Juris Rz. 9]).

    (2) Auch in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, für die der Untersuchungsgrundsatz gilt, gibt es jedoch eine materielle Beweislast, nach der sich richtet, zu wessen Lasten die Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts (non liquet) trotz Durchführung der im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes gebotenen und zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen geht (vgl. zum Kartellrecht: Schmidt in Immenga/Mestmäcker, a. a. O., § 70 Rdnr. 10; Bechtold, a. a. O., § 70 Rdnr. 5; zum VwVfG: Kopp/Ramsauer, a. a. O., § 24 VwVfG Rdnr. 40; zur VwGO: BVerwGE 20, 211 - 219 [Juris Rz. 9]).

    Wer die materielle Beweislast trägt, richtet sich nach dem anzuwendenden materiellen Recht; dabei geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten (sog. Normbegünstigungsprinzip), es sei denn, der Rechtssatz selbst trifft eine besondere Regelung (BVerwGE 20, 211 - 219 [Juris Rdnr. 19]).

  • BVerwG, 29.08.2011 - 8 B 52.11

    Marktfestsetzungsantrag bei kollidierenden Veranstaltungen

    Die Antwort auf die Frage nach der Verteilung der materiellen Beweislast ist vielmehr eine Frage des materiellen Rechts (Urteile vom 31. August 1961 - BVerwG 2 C 117.58 - BVerwGE 13, 36 = Buchholz 234 § 3 G 131 Nr. 17 und vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211 = Buchholz 310 § 86 Nr. 24).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

    Jedenfalls bei einer solchen Gesetzeskonzeption ist auf die allgemeine Beweislastregel zurückzugreifen, nach der ein Bürger, der eine Rechtsposition für sich in Anspruch nimmt, die materielle Beweislast lediglich hinsichtlich der Voraussetzungen für deren Entstehen trägt, die materielle Beweislast dafür, daß die entstandene Rechtsposition später untergegangen ist, hingegen bei der Behörde liegt (vgl. z.B. Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211).
  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 605/06
    Dabei geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten (sog. Normbegünstigungsprinzip), es sei denn, der Rechtssatz selbst trifft eine besondere Regelung (BVerwGE 20, 211 - 219).
  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 621/06
    Dabei geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten (sog. Normbegünstigungsprinzip), es sei denn, der Rechtssatz selbst trifft eine besondere Regelung ( BVerwGE 20, 211 [BVerwG 28.01.1965 - VIII C 293.63] - 219).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VIII B 33.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu den rechtlichen Anforderungen Stellung genommen, die für die Beurteilung maßgebend sind, ob ein Geflüchteter eine Zwangslage im Sinne von § 3 BVFG zu vertreten hat, der er bei der Ausübung eines politischen Bedingungen unterliegenden Berufes ausgesetzt war (BVerwGE 20, 211; Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316).

    Der Beklagte rügt ferner, das Berufungsurteil weiche ab von der Entscheidung BVerwGE 20, 211.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1965 - VIII C 293.63 -, BVerwGE 20, 211 (213); Beschluss vom 1. November 1993 - 7 B 190/93 -, NJW 1994, 468; zur Beweislast im Hinblick auf die Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1975 - II C 11.74 -, BVerwGE 47, 365 (375 f.); Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 (188 f.); vgl. ferner: Geiger, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 86 Rn. 2.
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 12.87

    Wegnahme eines Sparguthabens - Vertretenmüssen des subjektiven Unvermögens zur

    In diesem Zusammenhang kann die - für die Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 2 BFG rechtlich unerhebliche - Frage von Bedeutung sein, inwieweit die Bereitschaft zur Leistung von Spitzeldiensten für den SSD dem Kläger entgegengehalten werden kann und eine Zwangslage von ihm zu vertreten ist (vgl. § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LAG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes - BVFG - vgl. hierzu ferner Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12. Oktober 1960 - BVerwG 8 C 127.59 - , vom 22. Februar 1961 - BVerwG 8 C 287.59 - DVBl. 1961, 552>, vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - <BVerwGE 20, 211 = DÖV 1962, 392> und vom 1. Dezember 1966 - BVerwG 8 C 27.65 - sowie Urteile vom 25. April 1962 - BVerwG 8 C 320.59 - <NJW 1962, 1786>, vom 17. Januar 1963 - BVerwG 8 C 12.61 - <ZLA 1963, 286>, vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 72.62 - <ZLA 1964, 343>, vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 242.63 - <ZLA 1965, 374> und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 117.65 - ).
  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der

    Nach dieser Vorschrift habe ein Flüchtling die Zwangslage, wegen der er aus der sowjetischen Besatzungszone geflüchtet sei, nur dann zu vertreten, wenn er sie durch ein Verhalten herbeigeführt habe, das zu unterlassen ihm hätte zugemutet werden können (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294]; 19, 226 [231]; 20, 211 [214]).
  • VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 108.70

    Befreiung vom Wehrdienst - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 16.09.1983 - 8 B 106.82

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Kenntnis einer Fluchtabsicht aus der DDR

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 52.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.04.1969 - VII CB 14.68

    Feststellung der Inhaberschaft von Gemeindenutzungsrechten - Beschwerde gegen die

  • VG Düsseldorf, 19.10.2011 - 22 K 4905/08

    Elektronische Recherchierbarkeit Zweckbindungsbebot technische und

  • VGH Hessen, 30.04.1969 - II OE 141/67
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