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   BVerwG, 05.03.1965 - VII C 107.64   

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https://dejure.org/1965,564
BVerwG, 05.03.1965 - VII C 107.64 (https://dejure.org/1965,564)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1965 - VII C 107.64 (https://dejure.org/1965,564)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1965 - VII C 107.64 (https://dejure.org/1965,564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wegen mangelnder Eignung zum Offizier - Antrag auf Befreiung vor der Feststellung der Verfügbarkeit für den Wehrdienst - Uneingeschränkte Verpflichtung zum freiwilligen Dienst - Verzicht von dem Befreiungsrecht ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 11 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 304
  • NJW 1965, 1395
  • DVBl 1965, 691
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des

    Das angefochtene Urteil lässt einen Schluss auf einen Rechtsirrtum auch nicht deshalb zu, weil das Verwaltungsgericht nicht problematisiert hat, dass ein Verzicht die Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch voraussetzt (Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 107.64 - BVerwGE 20, 304 = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 11; Beschluss vom 10. August 1981 - BVerwG 7 B 28.80 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 88 S. 8 ).

    Ein Verzicht muss sich aus dem Verhalten des Berechtigten klar ergeben, sei es, dass er ausdrücklich erklärt wird oder aus einem sonstigen Verhalten eindeutig zu entnehmen ist (Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 107.64 - a.a.O. S. 306).

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der

    § 1531 RVO, der die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger in durch fürsorgerechtliche Erwägungen geleitetes behördliches Ermessen stellte (siehe BVerwGE 19, 149 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]), wurde mit Inkrafttreten der nunmehr die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander regelnden §§ 102 ff. SGB X aufgehoben (Art. 11 § 3 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>).
  • BVerwG, 24.07.1975 - V C 22.74

    Überleitung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich auf den Träger der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65][278]) ist die volle Inanspruchnahme einer Rentennachzahlung durch den vorleistenden Fürsorgeträger dann ermessensfehlerhaft, wenn sie dazu führt, daß der durch die Gewährung der laufenden Rente aus dem Kreis der Fürsorgeberechtigten an sich Ausgeschiedene wegen unzureichender Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs alsbald wieder auf die öffentliche Fürsorge angewiesen ist.
  • BVerwG, 20.06.1969 - III C 130.68

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Schadensfeststellung an einem

    Der Verzicht ist - was der Senat in einem anders gelagerten Fall im Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 105.67 - offengelassen hat - mit dem Zugang der Schriftsätze der Klägerin an den Beklagten wirksam geworden, denn er ist eine einseitige empfahgsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Urteil vom 27. August 1959 - BVerwG VIII C 71.59 - BVerwGE 19, 37 [43]; 20, 304 [305] H.J. Wolff, Verwaltungsrecht 1, 7. Aufl. § 43 IV; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 9. Aufl. § 14 2 b).
  • BVerwG, 10.08.1981 - 7 B 28.80

    Rechtmäßigkeit der Registrierung von Dienstgesprächen eines Hochschullehrers nach

    Zu Unrecht beruft sie sich darauf, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senatsvom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 107.64 - (BVerwGE 20, 304 ff.) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 02.07.1970 - III C 86.68

    Rechtsmittel

    Auch die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung, bei Verfolgten genüge es, wenn ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum jedenfalls bis 1933 vorgelegen habe, weil danach angesichts des damals in Deutschland herrschenden Antisemitismus ein solches Bekenntnis rassisch Verfolgten nicht mehr zuzumuten gewesen sei, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 20, 305 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64] [309]).
  • BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 12.78

    Einlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an

    Die Rechtsfragen, die in diesem Rechtsstreit aus Anlaß der Ersatzleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse an die Beklagte entscheidungserheblich sein können, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]; 35, 36) [BVerwG 21.01.1970 - V C 91/69].
  • BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 13.78

    Einlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an

    Die Rechtsfragen, die in diesem Rechtsstreit aus Anlaß der Ersatzleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse an den Beklagten entscheidungserheblich sein können, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]; 35, 36) [BVerwG 21.01.1970 - V C 91/69].
  • BVerwG, 03.02.1972 - V CB 57.71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Rente nach der Reichsversicherungsordnung durch den Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden kann oder freizugeben ist (z.B. BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]; 35, 36) [BVerwG 21.01.1970 - V C 91/69].
  • BVerwG, 24.03.1971 - V B 8.71

    Rechtsmittel

    Daß die Entscheidung über die Freigabe einer zur Deckung von aufgewendeten Sozialhilfekosten in Anspruch genommenen Rente eine Ermessensentscheidung darstellt und welche Gründe bei den hiernach anzustellenden Ermessenserwägungen entscheidend sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (dazu etwa BVerwGE 19, 149; 20, 308 [BVerwG 05.03.1965 - VII C 107/64]; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]und 35, 36).
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