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   BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64   

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https://dejure.org/1965,11
BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64 (https://dejure.org/1965,11)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1965 - V C 63.64 (https://dejure.org/1965,11)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1965 - V C 63.64 (https://dejure.org/1965,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 3, 11, 76, 114, 115

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 208
  • DÖV 1966, 278
  • JR 1966, 153
 
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Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.1965 - V C 81.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
    Der Senat hat dies bereits für das vor dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes geltende Fürsorgerecht ausgesprochen (Urteil vom 19. Mai 1965 - BVerwG V C 81.64 -).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 225.59
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
    Dementsprechend hat der erkennende Senat zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge ausgesprochen, daß nur realisierbare Ansprüche die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile vom 3. April 1957 - BVerwGE 5, 27 [30] - und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 225.59 - VerwRspr. Bd. 13, Nr. 31).
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (zu dem rechtsähnlichen Fall der Anhörung der Hauptfürsorgestelle nach dem Schwerbeschädigtengesetz: BVerwGE 9, 69).
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
    Dementsprechend hat der erkennende Senat zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge ausgesprochen, daß nur realisierbare Ansprüche die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile vom 3. April 1957 - BVerwGE 5, 27 [30] - und vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 225.59 - VerwRspr. Bd. 13, Nr. 31).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Bei der Leistungsgewährung nach dem SGB XII kommt es in erster Linie auf die Tatsache einer gegenwärtigen Hilfebedürftigkeit an (BSG vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R - SozR 4-3500 § 30 Nr. 4 RdNr 26; BVerwG vom 2.6.1965 - V C 63.64 - BVerwGE 21, 208, 211; vgl auch Berlit in Berlit/Conradis/Sartorius, Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl 2013, Kap 7 RdNr 24) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im Allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BVerwGE 21, 208 ff) .
  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Dabei kann offenbleiben, ob - anders als die unterlassene Beteiligung sozial erfahrener Dritter (dazu BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 12; Bundesverwaltungsgericht vom 2.6.1965 - VC 63.64 - BVerwGE 21, 208 ff) - eine "überobligatorische" Beteiligung sozial erfahrener Dritter grundsätzlich unschädlich ist; denn dem Sozialhilfeträger steht bei der Inanspruchnahme des Erben für den Kostenersatz kein Ermessen zu.
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