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   BVerwG, 01.10.1965 - VII P 14.64   

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https://dejure.org/1965,527
BVerwG, 01.10.1965 - VII P 14.64 (https://dejure.org/1965,527)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1965 - VII P 14.64 (https://dejure.org/1965,527)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1965 - VII P 14.64 (https://dejure.org/1965,527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG für Rheinland-Pfalz § 72 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 92
  • MDR 1966, 265
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Die Nichtverlängerungsanzeige unterbricht nicht wie die Kündigung den zeitlichen Ablauf eines Vertragsverhältnisses, sondern bestätigt lediglich, daß die im Vertrag vereinbarte Vertragsdauer keine über diesen Zeitraum hinausgehende Verlängerung erfährt (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1965 - VII P 14.64 - AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz).
  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    In bezug auf den Ablauf dieses alten Arbeitsvertrages kommt der Nichtverlängerungsmitteilung nur eine deklaratorische Bedeutung zu, sie bestätigt lediglich, daß die vereinbarte Vertragsdauer keine Verlängerung erfährt (BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237, 245 = AP, aaO, zu B II 2 der Gründe, bezogen auf die gleichlautende Vorschrift § 2 Abs. 1 TVM; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1965 - VII P 14.64 - AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich angenommen, daß der Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung keine Kündigung in personalvertretungsrechtlichem Sinne sei und daher bei ihrem Ausspruch keine Beteiligung des Personalrates wie bei einer Kündigung erforderlich sei ( BVerwG Beschluß vom 1. Oktober 1965 - VII P 14.64 - BVerwGE 22, 92 = AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 15.01

    Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn;

    Die Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses beruht auf dem Zeitablauf des befristet eingegangenen Arbeitsvertrages, nicht auf der Nichtverlängerungsmitteilung(vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1965 - BVerwG 7 P 14.84 - BVerwGE 22, 92 = AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Rheinland-Pfalz; BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 ; Urteil vom 23. Oktober 1991 a.a.O.; Löwisch/Kaiser, Tendenzschutz in öffentlich-rechtlich geführten Bühnenunternehmen 1996, S. 57; Bolwin/ Sponer, Bühnentarifrecht, A I 2.4 § 2 TVMitteilungspflicht Rn. 14).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige Beendigung

    Insbesondere stellt die Nichtverlängerungsmitteilung, mit der der Arbeitgeber seine Absicht mitteilt, das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht über die Befristung hinaus zu verlängern, keine die Anwendung des KSchG auslösende Kündigung dar und ist im Rahmen der Zulässigkeit der Befristung auch nicht ordentlichen Kündigungen gleichzustellen (vgl. BAG aaO, S 320 ff mwN; BVerwG in MDR 1966 S 265 f).
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