Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,112
BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64 (https://dejure.org/1966,112)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1966 - V C 93.64 (https://dejure.org/1966,112)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1966 - V C 93.64 (https://dejure.org/1966,112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 255
  • FamRZ 1966, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
    Es kann auf sich beruhen, ob die Rüge der Klägerin, die lediglich hilfsweise vorgebracht ist, den gesetzlichen Formvorschriften entspricht; denn der Mangel einer notwendigen Beiladung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG V C 96.62 - (BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62]) ausgesprochen hat, von Amts wegen zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
    Nach der Rechtsprechung des Senats (siehe zum Bundessozialhilfegesetz Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG V C 63.64 - [Buchholz BVerwG 436.0, § 3 BSHG Nr. 1]) trägt der Hilfesuchende die Beweislast für das Vorliegen der Hilfsbedürftigkeit.
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Sie rügt eine Verletzung des § 9 Abs. 5 SGB II. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe in einem grundlegenden Urteil vom 23. Februar 1966 zur wortgleichen Vorgängervorschrift des § 16 Satz 1 BSHG (Hinweis auf BVerwGE 23, 255) festgestellt, dass die Vermutungsfolge des § 16 Satz 1 BSHG nur durch den Gegenbeweis gegen die Vermutungsvoraussetzungen ausgeräumt werden könne.

    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass der Rechtsprechung des BVerwG zu § 16 BSHG eine gewisse Tendenz zu entnehmen ist, dass die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Haushaltsgemeinschaft den jeweiligen Sozialhilfeempfänger traf (vgl BVerwGE 23, 255 ff).

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, daß der Hilfesuchende die Beweislast (im materiellen Sinne) für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt (BVerwGE 21, 208 [212/213]; 23, 255 [258]; Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 B 2.73 - BVerwGE 45, 131 [132]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht