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   BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64   

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https://dejure.org/1966,142
BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64 (https://dejure.org/1966,142)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1966 - VII C 194.64 (https://dejure.org/1966,142)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1966 - VII C 194.64 (https://dejure.org/1966,142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Fehlen einer landesgesetzlichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 3, Art. 7 Abs. 4

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 347
  • NJW 1966, 1236
  • MDR 1966, 704
  • DVBl 1966, 868
  • DB 1966, 938
  • DÖV 1966, 653
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.05.1962 - VII C 36.59

    Erstattungspflicht des Bundes für Fahrgeldausfälle infolge unentgeltlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15.05.1962 - BVerwG VII C 36.59 - (BVerwGE 14, 160 ), das einen Anspruch gegen den Staat auf Erstattung von Fahrgeldausfällen betraf, entschieden hat, kann sich das Revisionsgericht auf die Feststellung beschränken, daß ein Anspruch auf Leistung grundsätzlich besteht, und es kann der näheren Regelung des Landesgesetzgebers überlassen bleiben, auf welchem Wege der Staat diese Pflicht erfüllen will.
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Ferner hat der Senat in seinem Urteil vom 06.12.1963 - BVerwG VII C 6.61 - (BVerwGE 17, 236 ) ausgesprochen, der Begriff der Ersatzschule dürfe nicht dadurch eingeschränkt werden, daß die Verwaltungsbehörde für die Erteilung der Genehmigung das Vorliegen weiterer als der in Art. 7 GG bestimmter Voraussetzungen verlange.
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Schließlich hat der Senat in einem Urteil vom 18.10.1963 - BVerwG VII C 45.62 - (BVerwGE 17, 41 ) die Folgerungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs daraus gezogen, daß durch die Ausgestaltung des Schulrechts in dem betreffenden Land die genehmigten Privatschulen in das Gesamtgefüge des Schulwesens einbezogen worden sind.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 23.60
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    In einem Urteil vom 14.07.1961 - BVerwG VII C 23.60 - (BVerwGE 12, 349 ), welches die Abwehr von Eingriffen des Staates in das Privatschulwesen im Wege der Schulaufsicht betraf, hat der Senat entschieden, daß die Schulaufsichtsbehörde nicht berechtigt ist, die Aufnahme von Schülern in eine als Ersatzschule genehmigte private Ingenieurschule von einer an einer öffentlichen Berufsschule abzuhaltenden Fachschulreifeprüfung abhängig zu machen.
  • BVerwG, 19.12.1958 - VII C 204.57
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Der Verwaltungsrechtsweg ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.12.1958 - BVerwG VII C 204.57 - [Buchholz BVerwG 451.55, Subventionsrecht Nr. 6 = NJW 1959 S. 1098 = DÖV 1959 S. 706]) gegeben.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Da es sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt hat (BVerwGE 23, 347; 27, 360; vgl. zuletzt auch BVerwGE 70 290), ist seine Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 67, 26 [35]; 70, 173 [179]).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Die Erfüllung weiterer als der in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG aufgeführten schulbezogenen Genehmigungsvoraussetzungen darf dem privaten Schulträger weder durch das Landesrecht noch durch eine bestimmte Ausgestaltung der schulbehördlichen Genehmigungspraxis abverlangt werden (vgl. Urteil vom 11. März 1966 - BVerwG 7 C 194.64 - BVerwGE 23, 347 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 4 S. 13).
  • BVerwG, 13.11.1973 - VII B 20.73

    Betreiben einer genehmigten privaten Einheitsschule als Ersatzschule nach dem

    Nach der Rechtsprechung des Senats haben private Ersatzschulen, die mit der Entwicklung der öffentlichen Schule nicht Schritt halten können und deshalb in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden, aus Art. 7 Abs. 4 GG grundsätzlich einen Anspruch auf staatliche Hilfe (BVerwGE 23, 347 und 27, 360; ferner Urteile vom 30. August 1968 - BVerwG VII C 9.68 - [Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 6] und vom 4. Juli 1969 - BVerwG VII C 28.68 - [Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 8]; Beschluß vom 30. März 1973 - BVerwG VII B 39.72 - [Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 14]).

    Der innere Grund hierfür ist darin zu sehen, daß die Einrichtung von privaten Schulen verfassungsrechtlich gewährleistet ist und daß die Ersatzschulen den Staat in seiner Bildungsaufgabe unterstützen und entlasten (BVerwGE 23, 347; Urteile vom 10. Juni 1966 - BVerwG VII C 1.64 - und vom 4. Juli 1969 - BVerwG VII C 28.68 - [a.a.O.]); hieraus und in Verbindung mit dem in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG verankerten sozialstaatlichen Gedanken (BVerwGE 27, 360 [364]) folgt für den Staat die grundsätzliche Verpflichtung, eine notleidende Ersatzschule in ihrem Bestand zu erhalten.

    Die nach Art. 7 Abs. 4 GG grundsätzlich gebotene staatliche Hilfe soll die wirtschaftliche Initiative des privaten Schulträgers nicht überflüssig machen (Urteil vom 30. August 1968 - BVerwG VII C 9.68 - [a.a.O.]) und will ihm das Unternehmerrisiko nicht abnehmen (BVerwGE 23, 347 [353]).

    Der Senat hat zwar in BVerwGE 23, 347 (350) [BVerwG 11.03.1966 - VII C 194/64] zur Begründung der grundsätzlichen bundesrechtlichen Verpflichtung des Staates zur Subventionierung der Ersatzschulen auch auf Art. 3 GG Bezug genommen, in dem späteren Urteil in BVerwGE 27, 360 (364) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66] jedoch klargestellt, daß sich aus Art. 3 GG kein Gebot wirtschaftlicher Gleichstellung öffentlicher und privater Einrichtungen mit gleichem Zweck ergebe (ebenso Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG VII C 28.68 - [a.a.O.]).

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