Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,532
BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64 (https://dejure.org/1965,532)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1965 - VI C 35.64 (https://dejure.org/1965,532)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - VI C 35.64 (https://dejure.org/1965,532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für einen Sterbegeldanspruch i.S.d. § 122 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) - Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft bei Unterbringung eines Ehegatten in einem Altersheim und Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62

    Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64
    Die hier vertretene Auffassung stimmt im wesentlichen auch mit den Grundsätzen überein, die der Bundesgerichtshof zum Begriff der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft im Sinne des § 48 des Ehegesetzes entwickelt hat (vgl. BGHZ 4, 279; 38, 266).
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 24/51

    Trennung der Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1965 - VI C 35.64
    Die hier vertretene Auffassung stimmt im wesentlichen auch mit den Grundsätzen überein, die der Bundesgerichtshof zum Begriff der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft im Sinne des § 48 des Ehegesetzes entwickelt hat (vgl. BGHZ 4, 279; 38, 266).
  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19

    Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

    Das Sterbegeld hat seitdem nur noch den Zweck, den Hinterbliebenen die Bestreitung der mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern, d.h. dazu beizutragen, z.B. die Kosten für die letzte Krankheit und die Bestattung des Beamten zu tragen (s. BVerwG-Urteil vom 10.12.1965 - VI C 35.64, BVerwGE 23, 52) sowie diejenigen Mehrbelastungen, die die Umstellung auf die veränderten Lebensverhältnisse infolge des Todesfalls für die Hinterbliebenen sonst mit sich bringt (s. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1977 - VI ZR 250/74; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.02.2001 - 10 A 10088/01).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 198/04

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung eines Sterbegeldes in der VBLS

    Es soll die mit dem Begräbnis verbundenen wirtschaftlichen Belastungen mindern (Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst Stand: Oktober 2004 § 35 ATV Rdn. 1; vgl. auch BSGE aaO 78; BVerwGE 23, 52, 53) und den Hinterbliebenen die Umstellung auf die nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen geänderten Verhältnisse erleichtern (SG Dresden, Urteil vom 15. Dezember 2004 - S 25 KR 1229/04 - zitiert nach juris unter Rdn. 18; Kiefer/Langenbrinck, aaO).
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Zwar wird das Sterbegeld für die mit dem Todesfall in aller Regel zusammenhängenden besonderen Aufwendungen gezahlt; diese Zweckbestimmung ist, nachdem die Neufassung des § 122 BBG vom 21. August 1961 (BGBl I 1361) - übrigens im wesentlichen ebenso wie der seit dem 1. Januar 1977 geltende § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I 2485) - anstelle des sog. "Gnaden-Vierteljahres" Sterbegeld neben den Versorgungsbezügen gewährt und besonders festsetzt, nunmehr deutlich hervorgehoben (vgl. BT-Drucks. III/2851 S. 4 zu Nr. 9 a; BVerwGE 23, 52, 53 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64]; 47, 55, 60 [BVerwG 30.09.1974 - VI C 34/72]= VersR 1975, 1038 m.w.Nachw.).

    Dabei orientiert sich das Sterbegeld, das hier nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, jedenfalls für die Berechtigung nach § 122 Abs. 1 BBG weder dem Grund noch der Höhe nach an dem konkreten Aufwand, sondern "abstrakt" allein an der allgemeinen Lebenserfahrung, die bei der dort beschriebenen Personengruppe von Angehörigen, weil diese zuletzt mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, für solche besonderen Aufwendungen spricht (BVerwGE 11, 340; 23, 52 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64]; 47, 55, 61 [BVerwG 30.09.1974 - VI C 34/72]; Plog/Wiedow/Beck BBG § 122 Rdz. 5, 23).

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

    Davon ist bereits der frühere Beamtensenat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 1965 BVerwG 6 C 35.64 BVerwGE 23, 52 ) bei der Auslegung des Begriffs der häuslichen Gemeinschaft im damaligen § 122 Abs. 1 BBG ausgegangen, wobei er u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum damaligen § 48 Abs. 1 EheG zurückgriff, die zum Getrenntleben den klar erkennbaren Willen mindestens eines Ehegatten forderte, die häusliche Gemeinschaft nicht mehr fortzusetzen.
  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

    Von den dargelegten Kriterien ist auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei der Auslegung des Begriffs der häuslichen Gemeinschaft im Rahmen des damaligen § 122 Abs. 1 BBG ausgegangen, wobei er auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum damaligen § 48 EheG zurückgriff, die zum Getrenntleben den klar erkennbaren Willen mindestens eines Ehegatten forderte, die häusliche Gemeinschaft nicht mehr fortzusetzen (Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG 6 C 35.64 - <BVerwGE 23, 52 [54 f.] = Buchholz 232 § 122 BBG Nr. 2 mit Verweis auf BGHZ 4, 279; 38, 266>) und die daher auch bei der Heimunterbringung eines Ehegatten, auch wenn diese länger als zwei Jahre dauern sollte, die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ohne nach außen erkennbaren Willen verneinte.
  • BVerwG, 30.09.1974 - VI C 34.72

    Sterbegeldberechtigter - Auskehrung - Beerdigungskosten - Dienstherr - Sterbefall

    Dies sind vor allem die Kosten der Beerdigung und der letzten Krankheit (vgl. u. a. BVerwGE 23, 52 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64] [53]; Crisolli-Schwarz, a.a.O., § 136 Erl. 2; Fischbach, a.a.O., § 122 Anm. I; Fürst, GKÖD I, K § 122 Rz 1, 3; Plog-Wiedow, a.a.O., § 122 RdNr. 2).
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 74/88

    Schriftlich niedergelegten Zustimmungserklärung i.S. von § 161 Abs. 1 S. 1 SGG ,

    Diese Leistung diente zunächst zur Sicherung des Lebensunterhalts der Hinterbliebenen (neben dem Sterbegeld wurden keine Leistungen erbracht) und zur Bestreitung der Kosten der Umstellung der Lebensverhältnisse nach dem Tode des Beamten sowie der Krankheits- und Bestattungskosten (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Urteil vom 10. Dezember 1965, BVerwGE 23, 52, 53).
  • VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 850/02

    Gewährung von Trennungsgeld für den Zeitraum der Teilnahme an einem zweijährigen

    Eine Trennung steht der häuslichen Gemeinschaft nicht entgegen, wenn diese nach dem Willen der Beteiligten nur vorübergehend ist und der Wille, die häusliche Gemeinschaft fortzuführen, weiter nach außen erkennbar gemacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1965, Az: VI C 35.64, BVerwGE 23, 52 ff - zu § 122 Abs. 1 BBG).
  • BAG, 01.04.1982 - 2 AZR 851/79
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OVG Münster vom 7. August 1973 - I A 378/72 - (DÖD 1975, 163 f.) und des BVerwG vom 10. Dezember 1965 - BVerwG VI C 35.64 - (BVerwGE 23, 52, 54), denen nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde lagen.
  • BVerwG, 04.06.1968 - III B 116.67

    Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes als unmittelbar Geschädigter im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 21, 61; 23, 56 [BVerwG 10.12.1965 - VI C 35/64]; 25, 330 [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64]; BVerwG Urteile vom 10. November 1966 - BVerwG III C 247.64 -, vom 14. Dezember 1967 - BVerwG III C 13.65 - und vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 143.65 -) ist unmittelbar Geschädigter im Sinne des § 229 Abs. 2 LAG grundsätzlich der Eigentümer im Schadenszeitpunkt.
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 37.69
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht