Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,550
BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65 (https://dejure.org/1966,550)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1966 - VIII C 8.65 (https://dejure.org/1966,550)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - VIII C 8.65 (https://dejure.org/1966,550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Behandlung von wiedergutmachungsrechtlichen Versorgungsansprüchen geschädigter Beamter - Anwendung beamtenrechtlicher Ruhensregelungen bei Bestehen wiedergutmachungsrechtlicher Versorgungsansprüche eines Beamten - Ruhensregelung wegen Verwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.12.1964 - VIII B 45.64

    Geltendmachung von Versorgungsansprüchen - Anwendung der §§ 126, 127

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65
    Auf die Begründung des Beschlusses vom 4. Dezember 1964 - BVerwG VIII B 68.64 -, durch den im anhängigen Verfahren die Revision zugelassen wurde gemäß § 127 Abs. 1 BRRG in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1835; vgl. BVerwGE 20, 69), wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 04.12.1964 - VIII B 68.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65
    Auf die Begründung des Beschlusses vom 4. Dezember 1964 - BVerwG VIII B 68.64 -, durch den im anhängigen Verfahren die Revision zugelassen wurde gemäß § 127 Abs. 1 BRRG in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1835; vgl. BVerwGE 20, 69), wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 14.03.1963 - VIII C 25.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65
    Im einzelnen wird zur Begründung auf das Urteil BVerwGE 16, 2 verwiesen.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Die Europäische Union ist eine überstaatliche Einrichtung im Sinne der § 53 Abs. 8 BeamtVG, § 53 Abs. 5 BeamtVG a.F., § 56 BeamtVG (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 8.65 - BVerwGE 24, 260 = Buchholz 232. § 258 BBG Nr. 14 S. 44 f. und vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 32.70 - Buchholz 232 § 160b BBG Nr. 1 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02

    Schüler-BAföG - auswärtige Unterbringung aus sozialen Gründen

    Habe das BVerwG im Urteil vom 12.6.1986, BVerwGE 24, 260, noch offen gelassen, ob eine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 a BAföG (bzw. früher: § 68 Abs. 2) vorhanden sei, wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an rechtlichen Hindernissen scheitere, wie sie in Tz 12.2.6 BaföGVwV F. 1980 angeführt seien, gehe es in seinem Urteil vom 27.2.1992, NVwZ 1992, 887, davon aus, dass eine Wohnung der Eltern in diesem Verständnis nicht angenommen werden könne, wenn die Eltern/der Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeiten hätten/habe, über ihre/seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen, und wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an solchen oder anderen rechtlichen Hindernissen scheitere, wie sie in Tz 12.2.6 BAföGVwV angeführt seien.
  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 B 11.1236

    Ruhen der Versorgungsbezüge

    Der Europäische Gerichtshof ist als Einrichtung der Europäischen Union eine überstaatliche Einrichtung diesem Sinne (stRspr des BVerwG, vgl. U.v. 30.6.1966 - VIII C 8.65 - BVerwGE 24, 260 zur Verwendung bei der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; U.v. 24.2.1972 - II C 32.70 - DÖD 1973, 103; U.v. 28.4.2011 - 2 C 39.09 - BVerwGE 139, 357 Rn. 11 zur Verwendung beim Europäischen Rechnungshof).
  • BVerwG, 28.03.1985 - 5 B 130.83

    Ausbildungförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Selbstbindung der

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs wäre deshalb unschädlich (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; 24, 264 [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 8/65]).
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 169.72
    Die Versagung rechtlichen Gehörs ist hier nicht deshalb unschädlich, weil die Feststellung der mangelnden Eignung der Ergänzungskurse für die Entscheidung völlig bedeutungslos wäre (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; 24, 264) [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 8/65].
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72

    Rechtsmittel

    Die Versagung rechtlichen Gehörs ist hier nicht deshalb unschädlich, weil die Feststellung der mangelnden Eignung der Ergänzungskurse für die Entscheidung völlig bedeutungslos wäre (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; 24, 264) [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 8/65].
  • BVerwG, 21.05.1968 - VI B 44.67

    Anwendung der beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften auf

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits geklärt, daß die Anwendung der Ruhensvorschriften des Beamtenversorgungsrechts nicht gegen Grundsätze des Wiedergutmachungsrechts verstößt (BVerwGE 16, 2 [5]; 24, 260 [261]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht