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   BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64   

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BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64 (https://dejure.org/1966,96)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1966 - VII C 192.64 (https://dejure.org/1966,96)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1966 - VII C 192.64 (https://dejure.org/1966,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überbesetzung eines Gerichts - Überbesetzung der Richterbank - Recht des Bürgermeisters auf freie Meinungsäußerung bei Gemeinderatswahlen - Begriff des ordentlichen Mitgliedes eines Senats - Einflussnahme eines Bürgermeisters auf die Gemeinderatswahlen durch Äußerungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 315
  • NJW 1967, 642
  • DÖV 1967, 167
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII C 50.62

    Anfechtung einer Wahl zur Gemeindevertretung - Beeinflussung einer Wahl durch die

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64
    Zwar seien in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1964 (BVerwG VII C 50.62) die Gemeindeorgane von der Teilnahme am Wahlkampf nicht schlechthin ausgeschlossen, doch stelle die von ihnen ausgehende Einwirkung auf den Wählerwillen dort eine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung dar, wo sie in Ausübung des ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes zugunsten oder zum Nachteil einer politischen Gruppe in den Wahlkampf eingriffen und dadurch das ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht sowie die ihnen in diesem Rahmen gegebenen Einflußmöglichkeiten in einer Weise benutzten, die mit ihrer der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar sei.

    Das angefochtene Urteil sei auch nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 14) in Einklang zu bringen.

    Ein solcher Verstoß muß hier festgestellt werden; denn nach Art. 5 GG steht auch dem Bürgermeister das Recht der freien Meinungsäußerung zu, und nach Art. 28 GG durfte der Bürgermeister nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch seihe Meinung hierzu äußern (vgl. BVerwGE 18, 14).

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64
    Hierbei wird von der für das Urteilsverfahren vorgeschriebenen Besetzung ausgegangen, während eine geringere Besetzung für Beschlußsachen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und die dort zitierten Entscheidungen).

    Noch nicht entschieden - auch nicht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1965 (BVerfGE 19, 52) - ist der hier vorliegende Fall, daß einem Spruchkörper zwei gleichwertige Verfahrensarten mit unterschiedlicher Besetzung zugewiesen sind.

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64
    Hierbei wird von der für das Urteilsverfahren vorgeschriebenen Besetzung ausgegangen, während eine geringere Besetzung für Beschlußsachen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und die dort zitierten Entscheidungen).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. Februar 1965 - BVerfGE 18, 344 [351 ff.] - dargelegt, daß die Verteilung der einzelnen Streitsachen auf die Berichterstatter durch den Vorsitzenden gemäß § 69 GVG auch in überbesetzten Spruchkörpern verfassungsmäßig ist; das Bundesverwaltungsgericht schließt sich diesen Ausführungen an.

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64
    Hierbei wird von der für das Urteilsverfahren vorgeschriebenen Besetzung ausgegangen, während eine geringere Besetzung für Beschlußsachen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und die dort zitierten Entscheidungen).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, nicht zu beanstanden, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof nach § 13 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 6. Februar 1962 (GVBl. S. 13) i.d.F. vom 5. Oktober 1970 (GVBl. I S. 598) zwar grundsätzlich in der Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern, nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes im Normenkontrollverfahren jedoch in der Besetzung mit fünf Richtern entscheidet (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - [BVerwGE 24, 315] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [DVBl. 1968, 110 = NJW 1968, 811 = Buchholz 310 § 8 VwGO Nr. 3] sowie Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG II B 33.71/11 C 16.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7]).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Bürgermeister dürfen freilich nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - BVerwGE 24, 315 ; Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 S. 11).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Oberste Bundesgerichte haben die Frage unterschiedlich beantwortet (vgl. BVerwGE 24, 315, 317; BFHE 165, 492 einerseits, BVerwG NJW 1968, 811 andererseits).

    Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 (BVerwGE 24, 315 ) und vom 8. November 1967 (NJW 1968, 811) sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661) ergangen und führen aus diesem Grunde nicht zu einer Vorlagepflicht (BFHE 165, 569, 576; BVerwGE 66, 359 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Aus welchen Gründen der Unterstützer öffentlich zu Gunsten des Bewerbers Partei ergreift, ist grundsätzlich irrelevant (siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 08.07.1966 - VII 192.64 -, BVerwGE 24, 315 , Urteil vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 ); die Grenze einer noch zulässigen Motivation dürfte allerdings dann überschritten sein, wenn - wie hier nicht gegeben - der Unterstützer sich vom Bewerber bezahlen ließe.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Die von der Nichtigkeitsklägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 (BVerwGE 24, 315) und vom 8. November 1967 (NJW 1968, 811) betreffen keinen mit der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbaren Sachverhalt.
  • BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73

    Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

    Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch seine Meinung hierzu sagen darf (BVerwGE 24, 315 [319]); davon geht auch das Berufungsurteil aus.

    Es mag sein, daß - wie die-Kläger geltend machen - der Bürgermeister ähnliche Empfehlungen, wie sie die von ihm herausgegebene und unterzeichnete "Amtliche Bekanntmachung" enthält, in einer öffentlichen Versammlung hätte aussprechen dürfen; auch der Entscheidung des beschließenden Senats in BVerwGE 24, 315 lagen immerhin vergleichbare Äußerungen zugrunde.

    Der beschließende Senat hat sich in der erwähnten Entscheidung in BVerwGE 24, 315 u.a. von der Erwägung leiten lassen, daß ein Bürgermeister - ähnlich wie ein Minister oder sonst ein Politiker - in Wahlkampf nicht in unzumutbarer Weise eingeengt werden darf (a.a.O. S. 320), daß dies aber der Fall wäre, wenn ein Bürgermeister im Wahlkampf nicht in angemessener Form auf seine eigenen oder auf die Verdienste der ihm politisch Nahestehenden hinweisen und daraus entsprechende Schlußfolgerungen ziehen dürfte; dies gilt um so mehr, als einem Beamten die politische Betätigung nicht verboten und ihm insoweit nur Mäßigung und Zurückhaltung auferlegt ist und sich darüber hinaus nach allen Erfahrungen die amtliche Betätigung eines Wahlbeamten oder eines politischen Beamten von einer anderen Betätigung, insbesondere als politisch engagierter Bürger, nur schwer abgrenzen läßt.

    Dies schließt es aus, das Handeln des Bürgermeisters im vorliegenden Fäll dem des Bürgermeisters in der in BVerwGE 24, 315 entschiedenen Sache gleichzustellen, dem - wie sich aus der Entscheidung des Senats ergibt - lediglich kein "Maulkorb umgehangen" werden sollte.

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Während nach Ansicht des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 15. Juni 1967 1 StR 516/66, NJW 1967, 1622) und des VII. Senats des BVerwG (Urteil vom 8. Juli 1966 VII C 192/64, NJW 1967, 642) § 69 Abs. 2 GVG a. F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) keine vorgeplante "Verteilung der Geschäfte" innerhalb des Spruchkörpers nach Art des vom Präsidium aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans (§ 21 e GVG) verlangt, hat der IV. Senat des BVerwG in seinem Urteil in NJW 1968, 811 einen gegenteiligen Standpunkt vertreten.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    In Übereinstimmung mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu Wahlempfehlungen entwickelt, wonach solche zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt, sondern unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323, 326 f. = juris, Urteil vom 08.07.1966 - VII C 192.64 -, BVerwGE 24, 315, 319, Beschluss vom 29.05.1973 - VII B 27.73 -, juris m.w.N. und Beschluss vom 19.04.2001 - 8 B 33.01 -, juris).

    Auf der anderen Seite dürfen Bürgermeister nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.04.1997, a.a.O., Rn. 16 m.w.N., vom 08.07.1966 - VII C 192.64 - BVerwGE 24, 315, 319 und Beschluss vom 29.05.1973 - VII B 27.73 -, EKBW, KomWG, § 32, E 25, S. 2).

  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Eine Anordnung des Vorsitzenden eines überbesetzten Senats genügt den Anforderungen des § 8 Abs. 2 VwGO nicht, wenn sie lediglich die Mitwirkung der verschiedenen Mitglieder des Senats an den einzelnen Verfahren vom jeweiligen Berichterstatter abhängig macht, Grundsätze für die Bestellung des Berichterstatters aber nicht enthält (Abweichung von BVerwGE 24, 315).

    Mit Recht hat der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durchUrteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - (BVerwGE 24, 315 [316]) darauf hingewiesen, die bei einer gesetzlichen Besetzung mit fünf Richtern verbleibende Überbesetzung des Berufungsgerichts sei geringfügig; eine Geschäftsverteilung könne nicht beanstandet werden, "die nach dem Grundsatz aufgestellt ist, daß die Spruchkörper in der Regel mit den ihnen zugeteilten Richtern und ohne Heranziehung von Vertretern aus anderen Senaten oder Kammern entscheiden sollen".

    Denn den Anforderungen des § 8 Abs. 2 VwGO entspricht nicht irgendeine (beliebige) Anordnung, sondern nur eine solche, die wirklich Grundsätze für die Heranziehung der Mitglieder des Gerichts aufstellt und nicht für eine der bedeutsamsten Fragen der Zusammensetzung des Spruchkörpers auf die Aufstellung von Grundsätzen gänzlich verzichtet (vgl. z.B. Ule in DVBl. 1964, 983; ferner Dinslage in NJW 1967, 642 [643]).

    Mit der hier zu § 8 Abs. 2 VwGO vertretenen Auffassung weicht der Senat von der Entscheidung des VII. Senatsvom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - (BVerwGE 24, 315) ab.

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

    Einerseits dürfen Amtsträger, insbesondere Bürgermeister, nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 192.64 - BVerwGE 24, 315 ).
  • VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03

    Gültigkeit der Landtagswahl 2003

  • BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 1825/02

    Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit vier Richtern einschließlich des

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 92-III-92

    Gültigkeit eines Volksentscheides über Abfallrecht in Bayern; Bei Wahlen geltende

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67

    Rechtsmittel

  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

  • VG Osnabrück, 23.04.2002 - 1 A 126/01

    Amtsträger; Chancengleichheit; Kommunalwahl; Neutralitätspflicht; Wahlkampf;

  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als

  • BVerwG, 15.12.1978 - 4 CB 53.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Grenzen zulässiger Überbesetzung von

  • BVerwG, 22.10.1968 - VI C 77.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1968 - VII CB 7.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1968 - VII B 15.68

    Beeinflussung der Wahl durch den Oberbürgermeister - Landesrechtliche

  • BVerwG, 08.10.1973 - I C 16.66

    Schließung der Zweigstelle einer Kreissparkasse - Erledigung der Hauptsache durch

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