Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 24, 355
  • NJW 1967, 72



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07  

    Rheinhessische Energie

    Auch selbständige Teile eines solchen Rechtsverhältnisses können Gegenstand einer Feststellungsklage sein, nicht aber bloße Elemente, unselbständige Teile oder Vorfragen von Rechtsverhältnissen, die nicht unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, sondern nur Voraussetzungen solcher Rechte und Pflichten sind (vgl. BVerwGE 24, 355, 358; 36, 192, 218; 90, 220, 228).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 9 B 83/01  

    Auflösung eines Doktorandenverhältnisses, Vertrauensverhältnis,

    Insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, da das Doktorandenverhältnis dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1966, BVerwGE 24, 355 - 360).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1966, BVerwGE 24, 355 - 360, Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. November 1985, NVwZ 1986, 377) stellt das Doktorandenverhältnis ein Vertrauensverhältnis dar, das teils wissenschaftliche, teils pädagogische Elemente in sich birgt.

    Es heißt in der genannten Entscheidung vom 26. August 1966 a. a. O. wörtlich:.

  • BVerwG, 05.11.1985 - 7 B 197.85  

    Auflösen eines Promotionsverhältnisses durch den "Doktor-Vater"

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