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   BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63   

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BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63 (https://dejure.org/1966,134)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1966 - VIII C 389.63 (https://dejure.org/1966,134)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1966 - VIII C 389.63 (https://dejure.org/1966,134)
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Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 148
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 84.59
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Der Verwaltungsgerichtshof ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 Nr. 6 = MDR 1961, 444 = DVBI. 1961, 336 = DÖV 1961, 904 = NJW/RzW 1961, 285 = ZBR 1961, 121]) davon ausgegangen, daß ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich ist im Sinne des Art. 94 Abs. 2 Satz 2 BayBG, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat.

    Selbst wenn entsprechend dem Vortrag der Revision die Überzahlung darauf zurückzuführen wäre, daß die Regierung von Oberfranken oder die Regierungshauptkasse ihrerseits die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ebenfalls in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hätten, so könnte das nicht erheblich sein für die Frage, ob der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes der Leistung hätte erkennen müssen (vgl. das bereits genannte Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 -).

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Ob diese Vorschrift, die das Bundesverwaltungsgericht bisher bei der Rückforderung von Abschlagszahlungen und Vorbehaltszahlungen sowie von Überzahlungen angewendet hat, die auf Grund nachträglicher Ruhensregelungen und der Anrechnung von Arbeitseinkünften entstanden sind (BVerwGE 21, 119 [124]; 13, 248 [250]; 11, 283 [286/287]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 Nr. 17 = JR 1965, 275 = DÖD 1964, 234 = ZBR 1964, 369 = RiA 1965, 156]), auch in den Fällen der vorliegenden Art eingreift, in denen der Rechtsgrund für die Zahlung des Kinderzuschlages und des erhöhten Ortszuschlages infolge der Beendigung der Berufsausbildung des Kindes wegfällt, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Ob diese Vorschrift, die das Bundesverwaltungsgericht bisher bei der Rückforderung von Abschlagszahlungen und Vorbehaltszahlungen sowie von Überzahlungen angewendet hat, die auf Grund nachträglicher Ruhensregelungen und der Anrechnung von Arbeitseinkünften entstanden sind (BVerwGE 21, 119 [124]; 13, 248 [250]; 11, 283 [286/287]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 Nr. 17 = JR 1965, 275 = DÖD 1964, 234 = ZBR 1964, 369 = RiA 1965, 156]), auch in den Fällen der vorliegenden Art eingreift, in denen der Rechtsgrund für die Zahlung des Kinderzuschlages und des erhöhten Ortszuschlages infolge der Beendigung der Berufsausbildung des Kindes wegfällt, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Ob diese Vorschrift, die das Bundesverwaltungsgericht bisher bei der Rückforderung von Abschlagszahlungen und Vorbehaltszahlungen sowie von Überzahlungen angewendet hat, die auf Grund nachträglicher Ruhensregelungen und der Anrechnung von Arbeitseinkünften entstanden sind (BVerwGE 21, 119 [124]; 13, 248 [250]; 11, 283 [286/287]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 Nr. 17 = JR 1965, 275 = DÖD 1964, 234 = ZBR 1964, 369 = RiA 1965, 156]), auch in den Fällen der vorliegenden Art eingreift, in denen der Rechtsgrund für die Zahlung des Kinderzuschlages und des erhöhten Ortszuschlages infolge der Beendigung der Berufsausbildung des Kindes wegfällt, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Ob diese Vorschrift, die das Bundesverwaltungsgericht bisher bei der Rückforderung von Abschlagszahlungen und Vorbehaltszahlungen sowie von Überzahlungen angewendet hat, die auf Grund nachträglicher Ruhensregelungen und der Anrechnung von Arbeitseinkünften entstanden sind (BVerwGE 21, 119 [124]; 13, 248 [250]; 11, 283 [286/287]; Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 Nr. 17 = JR 1965, 275 = DÖD 1964, 234 = ZBR 1964, 369 = RiA 1965, 156]), auch in den Fällen der vorliegenden Art eingreift, in denen der Rechtsgrund für die Zahlung des Kinderzuschlages und des erhöhten Ortszuschlages infolge der Beendigung der Berufsausbildung des Kindes wegfällt, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 28.02.1961 - VIII B 152.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Der Verwaltungsgerichtshof ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 Nr. 6 = MDR 1961, 444 = DVBI. 1961, 336 = DÖV 1961, 904 = NJW/RzW 1961, 285 = ZBR 1961, 121]) davon ausgegangen, daß ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich ist im Sinne des Art. 94 Abs. 2 Satz 2 BayBG, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat.
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Der Kläger ließ deshalb die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht, als er nicht zumindest durch Rückfrage bei seiner Ehefrau feststellte, ob ihm Bezüge weitergezahlt wurden (vgl. auch Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG 8 C 389.63 - BVerwGE 24, 148 und vom 21. September 1989, a.a.O. S. 12 f.).
  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 1 Bf 144/08

    Zu den Anforderungen an die im Ermessen stehende Entscheidung der Behörde, über

    Zumindest auf Grund der ihm übersandten Zahlungsanweisung war er verpflichtet, seine Besoldungsmitteilung daraufhin zu überprüfen, ob die Minderung seines Ortszuschlages erfolgt war Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 28.2.1985, NVwZ 1985, 907, juris Rn 25; vgl. auch Urt. v. 26.5.1966, BVerwGE 24, 148) hat entschieden, dass den Beamten bei einer Veränderung der Besoldungsmerkmale eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und ein Beamter, dem mitgeteilt wird, dass ihm nur die Hälfte des ehegattenbezogenen Teils des Ortszuschlages ausgezahlt werde, bei gleichbleibenden Gehaltszahlungen den Mangel des rechtlichen Grundes erkennen muss.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltunsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwGE 24, 148 [150]; 32, 228 [232]; Urteil vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1]; vgl. auch Nr. 12.2.14.5 Satz 2 BBesGVwV).

    Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151]; Beschluß vom 15. Juli 1981 - BVerwG 6 B 49.81 - vgl. auch Nr. 12.2.14.5 BBesGVwV).

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Schon in diesem Zusammenhang ist also entscheidend, ob die Klägerin die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwGE 24, 148 [150, 151]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel

    Da der Bescheid vom 8. Januar 1963, wie sich aus den vom Berufungsgericht beigezogenen Verwaltungsvorgängen ergibt, unanfechtbar geworden ist, muß in dem vorliegenden Verfahren davon ausgegangen werden, daß durch die rechtswirksame und rechtsbeständige rückwirkende Rücknahme des früheren Bewilligungsbescheides vom 7. Oktober 1953 der Rechtsgrund für die Zahlung des Ortszuschlages der Stufe 2 an den Kläger in der hier in Betracht kommenden Zeit beseitigt worden ist und daß der Kläger infolgedessen den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ortszuschlag der Stufe 1 und der Stufe 2 in dieser Zeit "zuviel" im Sinne des § 98 Abs. 2 LBG erhalten hat (vgl. hierzu Urteile vom 23. November 1965 - BVerwG VI C 14.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 60 Nr. 6], vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 389.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 27] und vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 53]).

    Ein derart offensichtlicher Mangel liegt dann vor, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannte, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 24, 148 [150, 151]; Urteile vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 -, vom 12. Oktober 1967 - BVerwG II C 18.67 -, vom 7. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 14.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 35], vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 6.67 - [ZBR 1968, 183] und vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - [MDR 1969, 956]).

    Den Beamten trifft zwar aus dem gegenseitigen Treueverhältnis nicht nur die besondere Sorgfaltspflicht, bei der Entgegennahme seiner Bezüge die Zahlung auf offensichtliche Rechenfehler zu überprüfen, sondern er hat auch die Pflicht, wenn ihm bei dieser Überprüfung Zweifel an der Richtigkeit der Festsetzung oder Berechnung kommen und er sich selbst keine Gewißheit verschaffen kann, seine Zweifel gegebenenfalls durch Rückfrage bei der Kasse oder anweisenden Behörde zu klären (vgl. BVerwGE 24, 148 [151]; Urteil vom 3. Februar 1968 - BVerwG II C 6.67 - vgl. hierzu auch Schick in ZBR 1969, 65 [67]).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Insoweit ist aber die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhalts nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen bei laufenden Bezügen die Voraussetzungen für einen bestimmten Teil des Ortszuschlags wegfallen (vgl. etwa Fallgestaltung in BVerwGE 24, 148 [BVerwG 26.05.1966 - VIII C 389/63]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81

    Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von

    Für das Erkennenmüssen des Mangels des rechtlichen Grundes kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers an (vgl. BVerwGE 24, 148 [150 f.]; 40, 212 [217 ff.]; Urteile vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1] und vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] sowie Beschluß vom 18. November 1974 - BVerwG 2 B 18.74 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG Nr. 10] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Nr. 12.2.14.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BBesG - BBesGVwV - vom 29. Mai 1980 [GMBl. S. 290]).

    Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151]; vgl. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Zwar heißt es in einem Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1966 (BVerwGE 24, 148 [151]) der Sache nach, daß ein Beamten möglicherweise auch dann seine Sorgfaltspflicht verletze, wenn er sich damit begnüge, daß ihm bei seiner Prüfung nicht eindeutig ein Fehler offenbar geworden sei; als Anknüpfungsvoraussetzung für eine weitergehende Verpflichtung wird der Fall angeführt, daß die von dem Beamten vorgenommene Prüfung in einer kritischen Frage "keine Gewißheit" gebracht habe.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81

    Ermittlung der Verjährung von beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen und

    Ein offensichtlicher Mangel in diesem Sinne liegt vor, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer acht gelassen hat, wobei es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers ankommt (vgl. BVerwGE 24, 148 [150 f.]; 40, 212 [217 ff.];Urteile vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1] undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] sowieBeschluß vom 18. November 1974 - BVerwG 2 B 18.74 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG Nr. 10] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Nr. 12.2.14.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BBesG - BBesGVwV - vom 29. Mai 1980 [GMBl. S. 290]).

    Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151];Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.04.1985 - 2 B 37.85

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Für das Erkennenmüssen des Mangels des rechtlichen Grundes kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers an (BVerwGE 24, 148 [BVerwG 26.05.1966 - VIII C 389/63]; 32, 228 [BVerwG 25.06.1969 - IV C 14/68]; 40, 212 ; Urteile vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - und vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - <ZBR 1982, 306> sowie Beschluß vom 18. November 1974 - BVerwG 2 B 18.74 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Nr. 12.2.14.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BBesG - BBesGVwV - vom 29. Mai 1980 ).

    Er ist gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [BVerwG 26.05.1966 - VIII C 389/63]; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ).".

  • BVerwG, 29.01.1985 - 2 B 2.85

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung von

  • OVG Hamburg, 09.05.2011 - 1 Bf 103/10

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Billigkeitsentscheidung

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

  • BVerwG, 05.06.1978 - 6 B 53.78

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Vertrauen auf die Richtigkeit der

  • BVerwG, 15.05.1970 - VI C 26.66

    Rückforderung überzahlter Bezüge bei "offenbarer Unrichtigkeit" des

  • VG Ansbach, 27.07.2011 - AN 11 K 11.01032

    Im Einzelfall abzuweisende Anfechtungsklage gegen die Rückforderung zuviel

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst -

  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 125/10

    Besoldung, Amtsgerichtsdirektor, Richter, Richterplanstellen,

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84

    Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst

  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 114.67

    Erhalt von Versorgungsbezügen für einen Beamten auf Lebenszeit im Ruhestand -

  • BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70

    Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden

  • BVerwG, 15.07.1981 - 6 B 49.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftige

  • BVerwG, 19.08.1970 - II B 21.70

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.820

    Unterhaltsbeitrag kraft Disziplinarrechts ist Versorgungsbezug - Entreicherung

  • BVerwG, 09.04.1970 - VIII B 234.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von

  • VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.1305

    Nachzahlung von Versorgungsbezügen; Verjährung; Berufung auf Einrede der

  • VG Lüneburg, 04.09.2002 - 1 A 103/98

    Ausgleichszulage; Bezügemitteilung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung;

  • BVerwG, 01.10.1982 - 2 B 172.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 2 K 09.798

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Kinderanteil am Familienzuschlag;

  • VG Magdeburg, 21.05.2003 - 8 A 127/02
  • VG Oldenburg, 11.09.2002 - 6 A 2829/00

    Dienstbezüge; Familienzuschlag; geringfügige Überzahlung; grobe Fahrlässigkeit;

  • VG Hamburg, 14.12.1984 - 6 VG 206/84
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