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   BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65   

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https://dejure.org/1966,20
BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65 (https://dejure.org/1966,20)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1966 - IV C 99.65 (https://dejure.org/1966,20)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1966 - IV C 99.65 (https://dejure.org/1966,20)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitragspflicht für ein Eckgrundstück - Anforderungen an die Wahrung des Grundsatzes der gleichen Behandlung im Erschließungsrecht - Typengerechtigkeit im Abgabenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 133; GG Art. 3 Abs. 1
    Bemessung des Erschließungsbeitrags bei Eckgrundstücken und Gleichheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 147
  • MDR 1967, 331
  • ZMR 1967, 331
  • DVBl 1967, 289
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65
    Für das Abgabenrecht ist der Begriff der Typengerechtigkeit entwickelt worden, der es dem Gesetzgeber gestattet, zu verallgemeinern und zu pauschalieren (BVerfGE 9, 3 [13] und 14, 76 [102]).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65
    Eine Verletzung dieses Grundsatzes setzt voraus, daß der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu regelnden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müßten (BVerfGE 17, 306 [330]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65
    Dabei ist freilich nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, vielmehr, ob die äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65
    Für das Abgabenrecht ist der Begriff der Typengerechtigkeit entwickelt worden, der es dem Gesetzgeber gestattet, zu verallgemeinern und zu pauschalieren (BVerfGE 9, 3 [13] und 14, 76 [102]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65
    Der in Art. 3 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz der gleichen Behandlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, wenn die gesetzliche Regelung mithin als willkürlich zu bezeichnen ist (BVerfGE 1, 264 [276] u.a.).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Dabei ist im Abgabenrecht auf die Typengerechtigkeit abzustellen, die es dem Gesetzgeber gestattet, zu verallgemeinern und zu pauschalieren und die damit zuläßt, an Regelfälle eines Sachbereichs anzuknüpfen und die sich dem "Typ" entziehenden Umstände von Einzelfällen außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1958 - 1 BvR 488/57 - BVerfGE 9, 3 [13]; ferner Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [148]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

    Zur Pauschalierung nach Durchschnittswerten vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1966 - 4 C 99.65 -, BVerwGE 25, 147, 148.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1966 - 4 C 99.65 -, BVerwGE 25, 147, 148 f.; OVG NRW, Urteil vom 22. September 1992 - 9 A 1932/90 -.

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Die an die Erfüllung des Merkmals "Erschlossensein" i.S. der §§ 131 Abs. 1 und 133 Abs. 1 BBauG zu stellenden Anforderungen gestatten keine Differenzierung zwischen Erst- und Zweiterschließung derart, daß für die erstere eine Zufahrt möglich sein muß, für die letztere aber die Möglichkeit eines Zugangs ausreicht (Abweichung u.a. von den Urteilen vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [149] und vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 S. 9 [11]).

    Soweit älteren Entscheidungen des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts eine abweichende Ansicht zugrunde liegt (etwa den Urteilen vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [149] und vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 S. 9 [11]), vermag sich der erkennende Senat dieser Rechtsprechung nicht anzuschließen.

    Wenn - erstens - Grundstücke bei Hinzutreten einer weiteren Erschließungsanlage ungeachtet des häufig fehlenden (Zweiterschließungs-)Bedarfs überhaupt zu einem weiteren Erschließungsbeitrag herangezogen werden dürfen, und wenn sie - zweitens -, wie es gesicherte Rechtsprechung ist, weder kraft Verfassung noch kraft des Bundesbaugesetzes Anspruch auf eine "Befreiung" oder doch eine Ermäßigung haben - die Gewährung einer sogenannten Eckermäßigung steht im Ermessen der Gemeinden (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [148], vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [17] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 [16]) -, fehlt es an einem einleuchtenden Grund, die Minderung des Bedarfs für eine Rechtfertigung zu halten, den Beitrag grundsätzlich auch für eine qualitativ mindere Vorteilszuwendung erheben zu dürfen.

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