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   BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66   

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BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66 (https://dejure.org/1966,137)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1966 - VII C 38.66 (https://dejure.org/1966,137)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - VII C 38.66 (https://dejure.org/1966,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst als "letzter Sohn" - Anfechtbarkeit eines früheren ablehnenden Bescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 11 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 241
  • NJW 1967, 747
  • MDR 1967, 243
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.1960 - VIII C 358.59
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
    Ob er sich in einem Beweisnotstand befunden haben muß, wie der VIII. Senat im Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 -, DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856, zum Flüchtlingsrecht ausgeführt hat, kann für die vorliegende Streitsache ebenso dahinstehen wie die Beschränkung neuer Beweismittel auf amtliche Unterlagen im Beamtenrecht (Urteil des II. Senats vom 16. Juli 1964, BVerwGE 19, 153).
  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61

    Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage"

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
    Ob er sich in einem Beweisnotstand befunden haben muß, wie der VIII. Senat im Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 -, DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856, zum Flüchtlingsrecht ausgeführt hat, kann für die vorliegende Streitsache ebenso dahinstehen wie die Beschränkung neuer Beweismittel auf amtliche Unterlagen im Beamtenrecht (Urteil des II. Senats vom 16. Juli 1964, BVerwGE 19, 153).
  • BVerwG, 09.12.1964 - V C 016.63

    Änderung der Sachlage als Voraussetzung eines Anspruchs auf erneute

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
    Um neue Tatsachen handelt es sich, wenn sie nach Abschluß des früheren Verwaltungsverfahrens eingetreten sind (so für Ansprüche aus dem Lastenausgleich das Urteil des V. Senats vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 016.63 -, MDR 1965, 410).
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 34.56
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
    Rechtssicherheit und Rechtsfriede als Grund für die Unumstößlichkeit letztinstanzlicher gerichtlicher Entscheidungen sind für die behördliche Tätigkeit nicht ebenso wesentlich; deshalb ist die Behörde durch die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts grundsätzlich nicht gehindert, die Sache zugunsten des Betreffenden erneut aufzugreifen (BVerwGE 4, 233).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
    So sind, wenn keine Ausschlußfrist versäumt ist, bei der Erteilung einer Erlaubnis "neue" Tatsachen auch neuerdings nachgewiesene Tatsachen, wenn der dafür früher beweisfällig gebliebene Antragsteller diese nunmehr nachzuweisen imstande ist (vgl. hierzu BVerwGE 4, 251 [BVerwG 24.01.1957 - I C 194/54] [253]).
  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.62
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66
    Daß der von derselben Mutter wie der Kläger geborene weitere Sohn als Halbbruder ein Bruder des Klägers im Sinne des § 11 Abs. 2 WehrPflG ist, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1963 (BVerwGE 17, 67).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Der Gegenstand und die rechtliche Tragweite der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes lassen sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen (so schon PrOVGE 83, 355 [362]; vgl. ferner BVerfG, Urteil vom 1. Juli 1953 - 1 BvL 23/51 - BVerfGE 2, 380 [393] sowie BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1957 - BVerwG I C 194.54 - BVerwGE 4, 250 [252 f.], vom 16. Juli 1964 [a.a.O. S. 154] undvom 28. Oktober 1966 - BVerwG VII C 38.66 - BVerwGE 25, 241 [242]).
  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Der Gegenstand und die rechtliche Tragweite der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes lassen sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen (vgl. BVerfGE 2, 380, 393; BVerwGE 4, 250, 252 f.; 19, 153, 154; 25, 241, 242; 48, 271, 278 f.).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Eine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen ist anerkannt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Wiederaufnahmegründe des Prozeßrechts geltend gemacht werden (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [242]; 26, 153 [155]; 28, 122 [125]), in bestimmten Fällen auch das Auffinden sonstiger Beweismittel (BVerwGE 25, 241 [243]).
  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75

    Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Erstantrag - Örtlich zuständige Behörden

    Eine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen ist anerkannt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Wiederaufnahme gründe des Prozeßrechts geltend gemacht werden (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [242]; 26, 153 [155]; 28, 122 [125]), in bestimmten Fällen auch das Auffinden sonstiger Beweismittel (BVerwGE 25, 241 [243]).

    Ausgangspunkt für die Annahme einer Pflicht zum Wiederaufgreifen in Fällen des Auffindens neuer Beweismittel ist außerdem ein anderer, nämlich die Erwägung, daß sich die Entscheidungsgrundlage dadurch nachträglich geändert hat, daß neue Beweismittel verfügbar werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen (BVerwGE 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [243]).

  • VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08

    Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht

    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob sich die der Ablehnungsentscheidung zugrunde liegende Sach- und Rechtslage in relevanter Weise von derjenigen des Neuantrags unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1990 - 6 C 4/90 -, NVwZ 1991, 272; Urt. v. 3.12.1986 - 6 C 50/85 -, BVerwGE 75, 201, Urt. v. 28.10.1966 - VII C 38.66 -, BVerwGE 25, 241).
  • BVerwG, 27.11.1969 - II C 41.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Entlassungsgeldes -

    Nach dieser Rechtsprechung kann ein (früherer) Beamter oder (früherer) Berufssoldat nach unanfechtbarer Ablehnung eines im Beamtenrecht oder im Wehrrecht oder im Gesetz zu Art. 131 GG vorgesehenen Anspruchs eine neue Sachentscheidung über diesen Anspruch nur dann fordern, wenn ein Grund vorliegt, der zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahrens führen würde (vgl. § 153 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit dem Vierten Buch der Zivilprozeßordnung), wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage änderte oder wenn ein neues Beweismittel aufgefunden wurde und dieser Umstand nach Lage des Falles (oder der Fallgruppe, z.B. bei Flüchtlingen angesichts ihrer Beweisnot) einer Änderung der Sach- oder Rechtslage gleichkommt (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1969 - BVerwG VI C 24.65 - mit Hinweisen, u.a. auf BVerwGE 19, 153 und 25, 241).

    Bei der Geltendmachung dieser Aufklärungsrüge hat die Revision offensichtlich verkannt, daß das Berufungsgericht nur geprüft hat und auch nur zu prüfen brauchte, ob die Sachlage durch die von dem Kläger mit der Eingabe vom 6. Januar 1963 beigebrachten drei eidesstattlichen Versicherungen entscheidungserheblich geändert wurde, und daß dies nur bejaht werden könnte, wenn der für die entscheidungserheblichen Tatsachen früher beweisfällig gebliebene (im Beweisnotstand befindliche) Kläger diese Tatsachen nunmehr nachzuweisen imstande ist (vgl. BVerwGE 25, 241 [242]).

  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67

    Sachliche Nachprüfbarkeit unanfechtbar ablehnender beschiedener

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zum Beispiel im Urteil vom 20. März 1964 - BVerwG VII C 72.63 (Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 17) ausgesprochen hat, daß sich der Wehrpflichtige im Rahmen der - zulässigen - Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid nicht mit Erfolg auf Wehrdienstausnahmen berufen kann, über die im Musterungsverfahren unanfechtbar ablehnend entschieden worden ist (ebenso BVerwGE 25, 241).
  • BVerwG, 21.08.1970 - I C 22.68

    Anrechnung des Einkommens der Familienmitglieder einer verheirateten Hebamme bei

    Das Berufungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der zu Bundesrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 19, 153 [155 ff.]; 25, 241 [242 f.]; 27, 141 [145]) - davon ausgegangen, daß es grundsätzlich im Ermessen der Behörde steht, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte nach deren Unanfechtbarkeit zugunsten des Betroffenen abzuändern, daß jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, wenn jede andere Entscheidung ermessenswidrig wäre, eine Verpflichtung hierzu besteht.
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 29.75

    Versorgungsansprüche ehemaliger Beamter - Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz

    Diese Rechtsprechung, in die sich im Blick auf den der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt auch das Urteil vom 28. Oktober 1966 - BVerwG 7 C 38.66 - (BVerwGE 25, 241, 242 f.) [BVerwG 28.10.1966 - VII C 38/66] einfügt, hat inzwischen ihren Niederschlag in der Vorschrift des § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG gefunden, der hier allerdings nicht anwendbar ist, wie § 96 Abs. 1 VwVfG sinngemäß ergibt.
  • OVG Bremen, 20.01.1976 - II BA 36/75

    Anspruch auf Bewilligung eines erhöhten Pflegegeldes ; Verpflichtung einer

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  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 97.69

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Gründen der Berufsausbildung - Unterbrechung

  • BVerwG, 10.02.1977 - 6 B 37.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.12.1971 - II B 35.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.08.1969 - VII B 53.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.08.1971 - III CB 106.68

    Gesonderte Bewertung eines Apothekenbetriebsrechts neben dem Betriebsvermögen

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