Rechtsprechung
BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst - Vereinbarkeit der nachträglichen Anwendung der Ruhensvorschriften mit dem Grundsatz von Treu und Glauben - Verstoß einer Rückforderung einer ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.10.1964 - II A 2/62
- BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Papierfundstellen
- BVerwGE 25, 291
Wird zitiert von ... (110) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62
Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Davon geht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz des Vertrauens auf die Beständigkeit rechtswidriger günstiger Ruhensberechnungen bei rückwirkender Änderung des anderweitigen Einkommens aus Verwendung im öffentlichen Dienst oder bei rückwirkender Änderung der Versorgung aus (u.a. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]; BVerwGE 21, 119 [122]; Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 -).Daß die letztgenannte Vorschrift sich grundsätzlich auch auf (Über-)Zahlungen von beamtenrechtlichen Dienst- und Versorgungsbezügen erstreckt, die unter einem gesetzlichen Vorbehalt geleistet wurden, und daß zu den unter Vorbehalt gezahlten Bezügen ohne weiteres - nämlich, ohne daß es jeweils eines ausdrücklichen Vorbehalts bei der Festsetzung der Versorgung, dem Vollzug der Ruhensvorschriften oder der Zahlung der Versorgungsbezüge bedarf - auch solche Versorgungsbezüge gehören, für die auf Grund der Ruhensvorschriften rückwirkend eine - höhere - Anrechnung von Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst in Betracht kommen kann, haben der erkennende Senat und auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 21, 119 [124] und das schon oben naher bezeichnete Urteil BVerwG VI C 190.62); hieran hält der erkennende Senat fest.
- BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61
Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung (vgl. das eben näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 44.64) schon wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß es nicht darauf ankomme, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen mit Rücksicht auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht die Rechtmäßigkeit eines nicht aus dem Gesetz abzuleitenden - gewillkürten - Vorbehalts abhängig ist (vgl. BVerwGE 13, 248 ff.).Der Schuldner kann deshalb das mit dem Rückforderungsanspruch behaftete Empfangene grundsätzlich nicht mit befreiender Wirkung aus eigenem Entschluß so verwenden, als sei es ihm endgültig überlassen (…vgl. Urteil vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - a.a.O.), und sich mithin grundsätzlich nicht auf den Verbrauch der ohne Rechtsgrund empfangenen Zahlungen berufen (vgl. BVerwGE 13, 248 [253]).
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62
Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Davon geht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz des Vertrauens auf die Beständigkeit rechtswidriger günstiger Ruhensberechnungen bei rückwirkender Änderung des anderweitigen Einkommens aus Verwendung im öffentlichen Dienst oder bei rückwirkender Änderung der Versorgung aus (u.a. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]; BVerwGE 21, 119 [122]; Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 -).Daß die letztgenannte Vorschrift sich grundsätzlich auch auf (Über-)Zahlungen von beamtenrechtlichen Dienst- und Versorgungsbezügen erstreckt, die unter einem gesetzlichen Vorbehalt geleistet wurden, und daß zu den unter Vorbehalt gezahlten Bezügen ohne weiteres - nämlich, ohne daß es jeweils eines ausdrücklichen Vorbehalts bei der Festsetzung der Versorgung, dem Vollzug der Ruhensvorschriften oder der Zahlung der Versorgungsbezüge bedarf - auch solche Versorgungsbezüge gehören, für die auf Grund der Ruhensvorschriften rückwirkend eine - höhere - Anrechnung von Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst in Betracht kommen kann, haben der erkennende Senat und auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 21, 119 [124] und das schon oben naher bezeichnete Urteil BVerwG VI C 190.62); hieran hält der erkennende Senat fest.
- BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64
Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Davon geht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz des Vertrauens auf die Beständigkeit rechtswidriger günstiger Ruhensberechnungen bei rückwirkender Änderung des anderweitigen Einkommens aus Verwendung im öffentlichen Dienst oder bei rückwirkender Änderung der Versorgung aus (u.a. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17]; BVerwGE 21, 119 [122]; Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 -).Aus diesem Grunde hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung (vgl. das eben näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 44.64) schon wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß es nicht darauf ankomme, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen mit Rücksicht auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht die Rechtmäßigkeit eines nicht aus dem Gesetz abzuleitenden - gewillkürten - Vorbehalts abhängig ist (vgl. BVerwGE 13, 248 ff.).
- BVerwG, 30.08.1966 - II C 18.63
Anspruch auf eine Ausgleichszulage - Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Treu und Glauben kann infolgedessen gegenüber einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn besondere Umstände den Einzelfall zu einem Sonderfall treuwidrigen Verhaltens machen (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 - und Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 -). - BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Diesem Gedanken trägt die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerwGE 12, 102 ff.) - Vorschrift des § 158 BBG dadurch Rechnung, daß sie für den Fall des Zusammentreffens von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst in gewissem Umfang das Ruhen der Versorgungsbezüge, also deren Nichtauszahlung, bestimmt. - BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60
Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt - …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Der Schuldner kann deshalb das mit dem Rückforderungsanspruch behaftete Empfangene grundsätzlich nicht mit befreiender Wirkung aus eigenem Entschluß so verwenden, als sei es ihm endgültig überlassen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 177.60 - a.a.O.), und sich mithin grundsätzlich nicht auf den Verbrauch der ohne Rechtsgrund empfangenen Zahlungen berufen (vgl. BVerwGE 13, 248 [253]). - BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Den beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften - auch § 158 BBG - liegt der Gedanke zugrunde, daß das Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst ebenso wie eine gleichzeitig gewährte beamtenrechtliche Versorgung aus öffentlichen Mitteln fließt und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch die einem Beamten oder dessen Hinterbliebenen zu gewährende Alimentation nicht doppelt belastet werden sollen (vgl. BVerwGE 9, 314 [315] sowie die dortigen Hinweise auf die Entwicklung der einschlägigen Vorschriften und die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs). - BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Das hat der Senat schon in den Gründen seines Urteils vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - [ZBR 1966 S. 287/289 = MDR 1966, 1027] anerkannt. - BVerwG, 08.09.1966 - VI B 23.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung einer zu …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Treu und Glauben kann infolgedessen gegenüber einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn besondere Umstände den Einzelfall zu einem Sonderfall treuwidrigen Verhaltens machen (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 - und Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 -).
- BVerwG, 05.12.1968 - I C 41.67
Voraussetzungen der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge - Rückwirkende …
Hiervon kann aber schon im Hinblick darauf, daß die Ruhensregelungen zwingenden Rechts sind und ihre Anwendung deshalb nicht dem Ermessen der Versorgungsuehörde anheimgegeben ist, nur in den Fällen die Rede sein, in denen die Versorgungsbehörde vor der Anwendung der Ruhensvorschrift dem Versorgungsberechtigten gegenüber durch einen ausdrücklichen Bescheid (sog. "Negativbescheid") die Anwendbarkeit der Ruhensvorschrift verneinte oder in denen sie die rückwirkende Anwendung der Ruhensvorschrift ohne erkennbaren Grund nach Festsetzung der Bezüge so ungewöhnlich lange verzögerte, daß dieser Verzögerung der Aussagewert eines "Negativbescheides" beizumessen ist (BVerwGE 25, 291 [295]).Damit war über den Umfang, in welchem das Übergangsgehalt ruhte und mithin nicht zur Auszahlung kam, nichts gesagt; denn das Ruhen der Versorgungsbezüge stellt sich nicht als Verlust oder Teilverlust des Versorgungsanspruchs, sondern nur als Auszahlungshindernis dar (vgl. BVerwGE 25, 291 [293]).
Sie stehen wegen des erörterten gesetzlichen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Versorgung und den einem Versorgungsempfänger gleichzeitig gewährten Dienstbezügen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst unter dem gesetzlichen - anders als bei einem gewillkürten Einzelfall zeitlich nicht beschränkten (BVerwGE 13, 242 [251]) - Vorbehalt späterer rückwirkender Änderung, weil die Versorgungsbehörde bei der Festsetzung des ruhenden Teils der Versorgungsbezüge nicht voraussehen kann, ob eine spätere rückwirkende Änderung der Versorgungsbezüge oder eine nachträgliche rückwirkende Änderung des Einkommens des Versorgungsberechtigten aus seiner Wiederverwendung im öffentlichen Dienst - etwa infolge dessen gesetzlicher Erhöhung mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - zugleich eine auf diesen Zeitraum rückwirkende Änderung früherer Ruhensberechnungen erforderlich macht, weil also solche Änderungen erkennbar unvermeidlich sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [a.a.O.] mit Hinweis auf BVerwGE 21, 119 [122] nebst weiteren Verweisungen; ebenso BVerwGE 25, 291 ff.).
Er trägt das Risiko einer solchen Gesetzesänderung und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (…vgl. das wiederholt erwähnte Urteil - BVerwG II C 44.64 - [a.a.O.] mit Hinweis auf BVerwGE 21, 119 [122] nebst weiteren Hinweisen; auch BVerwGE 25, 291 [294/295]).
Angesichts dieses der Ruhensberechnung immanenten Vorbehalts (vgl. hierzu BVerwGE 25, 291 [295]) kommt es nicht - wie das Berufungsgericht anscheinend meint - darauf an, ob der Vorbehalt nachträglicher Überprüfung der Ruhensberechnung durch die Kenntlichmachung der Berechnungsmethode in das Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien "eingeführt" oder vereinbart worden ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß diese Vorschrift sich grundsätzlich auch auf unter Vorbehalt geleistete Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen erstreckt und daß zu den unter Vorbehalt gezahlten Bezügen ohne weiteres, also ohne daß es eines ausdrücklichen oder "konkreten" Vorbehalts bei der jeweiligen Versorgungsfestsetzung, Ruhensberechnung oder Auszahlungsanordnung bedarf, auch solche Versorgungszahlungen gehören, für die auf Grund der Ruhensvorschriften rückwirkend eine höhere Anrechnung von Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst in Betracht kommen kann und die deshalb unter einem ohne weiteres immanenten Vorbehalt geleistet wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 17], BVerwGE 21, 119 [124], Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 158 BBG Nr. 13] und BVerwGE 25, 291 [296/297]).
Dies kommt aber nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, die den Einzelfall als Sonderfall treuwidrigen Verhaltens kennzeichnen (vgl. BVerwGE 25, 291 [297/298] mit Hinweis auf BVerwGE 24, 92 [102]).
Solche besonderen Umstände liegen hier schon deshalb nicht vor, weil die Ruhensvorschriften den Kernbestand des dem Versorgungsberechtigten zu gewährenden Unterhalts aus öffentlichen Mitteln von vornherein nicht antasten, sondern nur eine Doppelbelastung der als Ganzes zu betrachtenden öffentlichen Mittel verhindern sollen (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1; 25, 291 [294, 298]).
Der Zeitablauf allein könnte die Rückforderung des ohne rechtlichen Grund gezahlten Teils des Übergangsgehalts zudem nur bei Vorliegen von solchen äußeren Umständen treuwidrig machen, welche die verzögerte Geltendmachung der Rückforderung anstößig erscheinen lassen könnten (BVerwGE 25, 291 [299]).
- VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17
Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot …
1962, 39 ff., Temple of Preah Vihear (Sondervotum Alfaro); IAGMR, Urteil vom 11.12.1991, Neira Alegría et al., Reihe C Nr. 13, Rz. 29 ff.; EuGH, Beschluss vom 24.06.2010 - C-117/09 P -, juris, Rz. 44; BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. -, juris, Rz. 34; BVerwG, Urteile vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, juris, Rz. 27, vom 18.12.1973 - C 34.72 -, juris, Rz. 125 ff. und vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, juris, Rz. 22 sowie Beschluss vom 27.07.2005 - 6 B 37.05 -, juris, Rz. 6; BFH, Beschluss vom 12.06.2017 - III B 144/16 -, juris, Rz. 18; BGH, Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13 -, juris, Rz. 33; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, juris, Rz. 5; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 15.01.2019 - 6 K 6676/18 -, juris, Rz. 22; Knödler, Missbrauch von Rechten, selbstwidersprüchliches Verhalten und Verwirkung im öffentlichen Recht, Herbolzheim 2000, insbes. - BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78
Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen, und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294];Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).Nach alledem war der Beklagte gemäß 158 Abs. 1, 160 Abs. 1 BBG (a.F.) berechtigt, sowohl das Verwendungseinkommen als auch die neuen Versorgungsbezüge des Klägers auf dessen Ruhegehalt nach den Gesetz zu Art. 131 GG anzurechnen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen die Ruhensvorschriften im übrigen weder gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG noch gegen den durch Art. 3 GG gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatz und die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (BVerwGE 12, 102 [106]; 25, 291 [294]; 51, 226 [228] mit Hinweis auf BVerfGE 27, 364 [374 f.] und 33, 44 [51 f.]Beschluß vom 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - [Buchholz 237.7 168 LBG NW Nr. 3 = ZBR 1979, 186]).
Die für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte entwickelten Rechtsgrundsätze über den Schutz des Vertrauens des Begünstigten auf den Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsaktes gelten bei Anwendung der Ruhensvorschriften grundsätzlich nicht, weil die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen ebenso wie die Ruhensberechnung selbst unter dem gesetzlichen Vorbehalt stehen, daß die Bezüge infolge späterer Anwendung der Rubensvorschriften gekürzt und die Überzahlungen zurückgefordert werden (BVerwGE 21, 119 [122]; 25, 291 [293 ff.];Urteile vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 41.67 - [Buchholz 232 158 Nr. 16] undvom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 158 Nr. 31]).
Hiervon kann aber schon im Hinblick darauf, daß die Rubensregelungen zwingendes Recht sind und ihre Anwendung deshalb nicht dem Ermessen der Versorgungsbehörde anheimgegeben ist, nur in den Fällen die Rede sein, in denen die Versorgungsbehörde vor der Anwendung der Ruhensvorschrift dem Versorgungsberechtigten gegenüber durch einen ausdrücklichen Bescheid (sog. "Negativbescheid") die Anwendbarkeit der Ruhensvorschrift verneinte oder in denen sie die rückwirkende Anwendung der Ruhensvorschrift ohne erkennbaren Grund nach Festsetzung der Bezüge so ungewöhnlich lange verzögerte, daß dieser Verzögerung der Aussagewert eines Negativbescheides beizumessen ist (BVerwGE 25, 291 [295];…Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 41.67 - [a.a.O.]).
Das Ruhen der Versorgungsbezüge hat aber nur die rechtliche Bedeutung eines solchen Hindernisses für die Auszahlung der festgesetzten Versorgung, nicht hingegen die Bedeutung des Verlustes oder des teilweisen Verlustes des Anspruchs auf Versorgung (BVerwGE 25, 291 [293]).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15
Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes …
Das betrifft nicht nur gewillkürte ("administrative", d.h. im Einzelfall von der Behörde verfügte), sondern auch gesetzesimmanente Vorbehalte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399, …und vom 28.02.1985, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 23.09.2013 - 4 S 1123/13 - OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 16.04.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 5 LA 275/12 -, DÖD 2014, 7; zum Versorgungsrecht BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 - 2 C 27.81 -, BVerwGE 66, 360, vom 09.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31, und vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, BVerwGE 25, 291;… Schinkel/Seifert, a.a.O., Bd. III/3, BBesG, K § 12 Rn. 13;… Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 12 Rn. 31 ff.). - BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 53.75
Anforderungen an die Darlegung der Abweichungsrüge - Klärungsbedürftigkeit der …
Die Beschwerde rügt zunächst eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 65.57 - (BVerwGE 11, 283 [289]) und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 - (BVerwGE 25, 291 [295]).Das Berufungsgericht hat vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 291 [293]) dargelegt, daß die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen unter dem gesetzlichen Vorbehalt steht, daß die Bezüge infolge späterer Anwendung der Ruhensvorschriften gekürzt werden.
Im übrigen hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 24. November 1966 - vgl. BVerwGE 25, 291 (295) [BVerwG 24.11.1966 - II C 119/64] - ausgeführt, von einem "venire contra factum proprium" könne - abgesehen von dem Erlaß eines "Negativ-Bescheides", nämlich eines Bescheides, durch den die Anwendbarkeit der Ruhensvorschriften ausdrücklich verneint worden sei - im Hinblick darauf, daß die Anwendung der Ruhensvorschriften nicht in das Ermessen des Dienstherrn gestellt sei, allenfalls dann die Rede sein, wenn die Pensionsregelungsbehörde die Anwendung der Ruhensvorschriften ohne erkennbaren Grund so ungewöhnlich lange verzögere, daß dieser Verzögerung der Aussagewert eines "Negativ-Bescheides" in dem erwähnten Sinne zukomme.
b. der Beschwerdeschrift macht die Klägerin geltend, das Berufungsgericht habe seine Entscheidung zu Unrecht auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 83.59 - (BVerwGE 12, 102), vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 - (…a.a.O.) und vom 15. Juli 1971 - BVerwG II C 21.68 - (…a.a.O.) gestützt.
Sie läßt außerdem erneut unbeachtet, daß nach der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmenden, das Ergebnis tragenden Auffassung des Oberverwaltungsgerichts der Versorgungsfestsetzungsbescheid unter dem gesetzlichen Vorbehalt späterer Anwendung der Ruhensvorschriften steht, und daß deshalb die Klägerin hinsichtlich der Überzahlung gemäß § 820 Abs. 1 BGB der in § 818 Abs. 4 BGB bestimmten die Einrede des Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) ausschließenden verschärften Haftung unterliegt (BVerwGE 25, 291 [296 f.]).
- OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16
Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche …
Es kann zwar im Einzelfall dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) zuwiderlaufen, wenn die Behörde eine Rückforderung ausspricht, obwohl sie den Beamten zuvor durch ihr eigenes Verhalten in den Glauben versetzt hatte, dass er damit nicht (mehr) zu rechnen brauche - venire contra factum proprium - (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 27; Urteil vom 5.12.1968 - BVerwG 2 C 41.67 -, ZBR 1969, 243, 244); läge ein solcher Fall widersprüchlichen Verhaltens vor, so hätte dies zur Folge, dass die verschärfte Haftung des Beamten entfiele (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2014 - 5 LA 210/13 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 16.14
Beamtenversorgungsrecht; Versorgungsbezüge; Rückforderungsbescheid; …
Denn der Kläger haftet bereits aufgrund des der Zahlung von Versorgungsbezügen innewohnenden gesetzesimmanenten Vorbehalts verschärft gemäß § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - BVerwGE 25, 291 ).Auch die in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1966 enthaltene Formulierung, ein Versorgungsberechtigter müsse "mit einer den Ruhensvorschriften Rechnung tragenden nachträglichen Bescheidung darüber rechnen, daß und in welcher Höhe die Versorgung ruhte und infolgedessen überzahlt wurde" spricht dafür, dass jedenfalls in der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung dem Ruhensbescheid eine konstitutive Wirkung beigemessen wurde (Urteil vom 24. November 1966 - II C 119.64 - BVerwGE 25, 291 ).
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03
Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der …
In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG 2 C 119.64 - BVerwGE 25, 291 ).Die Haftung des Klägers für die überzahlten Versorgungsbezüge besteht auch bei Wegfall der Bereicherung, weil die Zahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Anwendung von Anrechnungs- und Ruhensvorschriften steht (BVerwG, Urteile vom 24. November 1966, a.a.O., S. 293 …und vom 18. September 1997, a.a.O., S. 232).
- BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
Ruhen bedeutet, dass der Auszahlung der Versorgungsbezüge kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegensteht, solange die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, an die das Gesetz das Ruhen knüpft (vgl. Urteile vom 24. November 1966 - BVerwG 2 C 119.64 = BVerwGE 25, 291 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 29 S. 126, vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 10 …und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 C 25.09 - Buchholz 449.4 § 55b SVG Nr. 1 = juris Rn. 25). - VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 S 1543/95
Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Anrechnung privater Arbeitseinkünfte; zum …
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts haftet der Kläger gemäß § 820 Abs. 1 Satz 2, § 818 Abs. 4 BGB verschärft, also ohne Rücksicht auf eine etwaige Entreicherung, und kann sich gegenüber der Rückforderung nicht mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen, da jede Festsetzung von Versorgungsbezügen und ebenso jede Auszahlung dieser Bezüge seit dem 1.1.1992 unter dem gesetzlichen Vorbehalt steht, daß sich der auszuzahlende Betrag der Versorgungsbezüge dann, wenn der Versorgungsberechtigte neben dem Anspruch auf Versorgung ein Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes bezieht, nach Maßgabe des § 53a BeamtVG mindert (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.11.1966, BVerwGE 25, 291), selbst wenn der Versorgungsempfänger seiner Anzeigepflicht nachgekommen und der Behörde die für die Ruhensberechnung maßgebenden Faktoren bekannt waren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1985, Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 6), wobei es nicht darauf ankommt, ob sich der Versorgungsempfänger dieses gesetzlichen Vorbehalts im Zeitpunkt der Überzahlung bewußt gewesen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1985, Buchholz 238.41 § 49 SVG Nr. 4).Deshalb kann in dem Schreiben vom 13.7.1992 auch kein ''Negativbescheid'' gesehen werden, d. h. ein Bescheid, durch den die Anwendbarkeit der Ruhensvorschriften verneint wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1966, a.a.O.).
Ferner kann nicht davon gesprochen werden, die Behörde habe die Anwendung der Ruhensvorschriften ohne erkennbaren Grund so ungewöhnlich lange verzögert, daß dieser Verzögerung der Aussagewert eines Negativbescheids zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1966, a.a.O.), nachdem das Landesamt den Kläger mit Schreiben vom 9.7.1992 zur Vorlage des Arbeitsvertrags aufgefordert hatte und die Anrechnung des Erwerbseinkommens dann tatsächlich ab Dezember 1992 erfolgte.
Ausnahmsweise kann die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auch gegenüber der verschärften Haftung beachtlich sein, soweit die ''allgemeinen Vorschriften'' dies zulassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.5.1966, BVerwGE 24, 92; Urt. v. 24.11.1966, a.a.O.;… Urt. v. 27.1.1994, DVBl. 1994, 1075 = RiA 1994, 274).
- VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
Zur Verjährung zurückzuzahlender Versorgungsbezüge
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …
- BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09
Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
Beamtenrecht, Übergangsgeld, Rückforderung, Billigkeitsentscheidung, …
- OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 105/05
Wegfall der Entreicherungseinrede wegen des Bestehens eines gesetzesimmanenten …
- BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73
Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen …
- BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
Rückforderung von wegen Nichtanwendung der Ruhensvorschriften zuviel gezahlten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 1 L 151/07
Ruhensanordnung gemäß § 54 BeamtVG i. V. m. § 7 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Fassung bis …
- BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67
Rechtsmittel
- OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16
Besoldungsvorbehalt
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
- VG Kassel, 12.05.2021 - 1 K 1323/20
Rentenanrechnung bei mehreren Versorgungsbezügen
- BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 11.07
Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften; Anrechnungsvorschrift; …
- BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug
- BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81
Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines …
- OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12
Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar
- OVG Saarland, 26.03.2010 - 1 A 458/09
Beamtenversorgung; Andauern einer Tätigkeit oder Beschäftigung; Information von …
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 55.84
Beamtenrecht - Nebentätigkeit - Nutzungsentgelt
- BVerwG, 08.06.2017 - 2 C 46.16
Arbeitslosengeld; Billigkeitsentscheidung; Durchsetzung des Anspruchs auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98
Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines …
- BVerwG, 03.12.1997 - 2 B 77.97
Rechtserheblichkeit bereits entschiedener Grundsatzfragen - Zulassung der …
- BVerwG, 29.09.1967 - II B 21.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12
Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge …
- VG Minden, 28.12.2009 - 4 K 3050/08
Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Landesamtes auf ratenweise Rückzahlung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 1 A 4629/06
Höchstgrenze für den Erhalt von Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst; …
- VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- VGH Bayern, 19.05.2011 - 14 ZB 10.2102
Keine ernstlichen Zweifel.
- VG Gelsenkirchen, 30.07.2007 - 12 L 481/07
Gesetzesimmanenter Vorbehalt, Festsetzungsbescheid, Rückforderung, Aufrechnung, …
- OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10
Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG; Bekanntwerden der Rentengewährung an den …
- VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 282.05
Vorbehalt der Festsetzung der Versorgungsbezüge und Neufestsetzung
- BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …
- OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 41/12
Rückforderung nicht verjährter Versorgungsbezüge; Anrechnung von Rentenleistungen
- VG Kassel, 03.02.2005 - 1 E 2207/02
Rückforderung eines aufgrund einer nachträglichen Rentenanpassung überzahlten …
- VG Augsburg, 19.09.2013 - Au 2 K 13.609
Wegfall des Rechtsgrundes durch Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00
Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer …
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556
Beamtenversorgung
- BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - …
- VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173
Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der …
- BVerwG, 24.02.1972 - II C 32.70
Beurlaubung eines Beamten von den dienstlichen Aufgaben unter Dienstbezugswegfall …
- OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
Anrechnung; Erwerbseinkommen; Härtefallregelung; Verwendungseinkommen; …
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84
Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst - …
- OVG Saarland, 29.04.2015 - 1 A 307/14
Rückforderung von Versorgungsbezügen; Zusammentreffen mit Altersrente; Verjährung
- FG Hamburg, 04.02.2014 - 3 KO 28/14
Grundgesetz/Finanzgerichtsordnung: Gewaltenteilung oder Selbstverwaltung der …
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 18.84
Anwärterverheiratetenzuschlag - Rückforderung der Hälfte
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84
Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst
- BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten …
- BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 B 11.1236
Ruhen der Versorgungsbezüge
- VG Minden, 07.03.2019 - 12 K 1655/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2015 - 6 A 1200/14
Entschädigung der in Folge der Überleitung eines Kreisamtmannes auf einen …
- VG Hannover, 12.10.2012 - 2 A 917/11
Billigkeitsentscheidung; fiktive Rente; Fürsorgepflicht; gesetzesimmanenter …
- BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81
Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Angriffen auf die …
- BVerwG, 24.07.1971 - II B 4.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage …
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68
Rechtsmittel
- VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung; …
- BVerwG, 31.01.1986 - 2 B 5.86
Berücksichtigung des Ortszuschlags im Rahmen einer Unterhaltsrückzahlung - …
- BVerwG, 13.09.1982 - 2 B 5.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.01.1970 - VI C 90.67
Rechtsmittel
- OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 55/12
Rückforderung von Versorgungsbezügen
- BVerwG, 12.12.1972 - II B 53.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Alimentation …
- BVerwG, 10.11.1970 - II B 32.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70
Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden …
- BVerwG, 04.09.1970 - VIII B 219.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bewilligung eines …
- BVerwG, 16.07.1970 - II C 14.69
Versorgung eines ehemaligen durch die Besatzungsmacht eingesetzen kommissarischen …
- BVerwG, 30.01.1970 - VI C 89.67
Rechtsmittel
- VG Minden, 12.07.2018 - 4 K 2591/16
- VG Köln, 28.02.2018 - 6 Nc 88/17
- VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04
Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung; …
- VG Kassel, 15.07.2003 - 7 E 1141/00
- BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 4 BGB
- BVerwG, 21.06.1972 - II B 58.71
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ausschluss der Anwendung der …
- BVerwG, 30.01.1970 - VI C 91.67
Berechnung der Weihnachtssonderzuwendung zugunsten eines Beamten - …
- BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der …
- VGH Bayern, 31.01.2014 - 3 ZB 11.2896
Beamtenrecht Anrechnung verschiedener Versorgungsleistungen aufeinander; …
- VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 137/12
Rückforderung von Versorgungsbezügen; Anrechnung von Renteneinkünften
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 4 S 995/91
Beamtenversorgung: Rentenanrechnung - Berechnung des Ausgleichs nach HStruktG 2 …
- BVerwG, 15.07.1971 - II C 21.68
Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge
- BVerwG, 09.04.1970 - VIII B 234.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von …
- BVerwG, 06.04.1967 - II C 9.67
Rückforderung einer nach Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen weitergezahlten …
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.927
Rückwirkende Anrechnung von Witwenrente
- VG München, 26.07.2013 - M 21 K 12.4131
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- VG München, 26.04.2013 - M 21 K 11.4308
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- VG München, 23.07.2010 - M 21 K 10.1132
Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Einkünften aus selbständiger Arbeit; Bedeutung …
- VG Kassel, 29.01.2009 - 1 K 2216/05
Beweislastverteilung bei Streit um Voraussetzungen der Ruhensregelung
- VG Köln, 20.10.2006 - 27 K 5735/04
Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten …
- VG München, 09.06.2017 - M 21 K 15.5164
Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen eines Soldaten
- VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 07.1017
Rückforderung, Kürzung, Versorgungsbezüge, Widerrufsvorbehalt, Entreicherung, …
- VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.399
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Anwendung von Ruhensvorschriften; …
- VG Oldenburg, 21.05.2003 - 6 A 1783/01
Aufrechnung; Billigkeit; gesetzesimmanenter Vorbehalt; Ruhensberechnung; …
- VG Sigmaringen, 11.07.2002 - 6 K 1845/00
Ruhensregelung - Bestimmung der Verwendungseinkommens - steuerlich ermittelter …
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1972 - IV 262/69
- BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Voraussetzungen der Gehaltsnachforderung eines Beamten - Ansprüche aus der …
- VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 2102/00
Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Bruttobezüge; Entreicherung; …
- VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355
Anforderungen an eine ordnungsgemäße beamtenrechtliche Ruhensberechnung; Umfang …
- VG Berlin, 01.12.1992 - 7 A 270.92
Voraussetzungen für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei …
- VG Augsburg, 08.11.2010 - Au 2 K 09.1468
Wegfall des Rechtsgrunds der Zahlung durch Anrechnung einer zustehenden, aber …
- VG München, 23.10.2009 - M 21 K 09.326
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- VG München, 19.06.2009 - M 21 K 08.1298
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; keine grob fahrlässig herbeigeführte …