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   BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65   

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https://dejure.org/1967,50
BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65 (https://dejure.org/1967,50)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1967 - IV C 41.65 (https://dejure.org/1967,50)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - IV C 41.65 (https://dejure.org/1967,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für das Vorliegen eines privilegierten Bauvorhabens im Außenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 121
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65
    Fortentwicklung von BVerwGE 19, 75 ff.

    Welche Bedeutung dieser gesetzlichen Regelung zukommt, ist - soweit dies überhaupt rechtsgrundsätzlich geklärt werden kann - im Urteil vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - (BVerwGE 19, 75 ff.) ausgeführt.

  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65
    Nach dem grundsätzlichen Bekenntnis des erkennenden Senats im Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342 ff.) ist bei diesem Sachverhalt die Baugenehmigungsbehörde, die allein gegenüber dem Bauwilligen regelungsbefugt ist, berechtigt und verpflichtet, über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BBauG rechtsverbindlich zu entscheiden, die nach den vorstehenden Ausführungen zugunsten des Klägers zu bejahen sind.
  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Das kann sowohl ein Vollerwerbsbetrieb als auch ein Nebenerwerbsbetrieb sein (vgl. z.B. BVerwG vom 24.8.1979 BBauR 5, 61/64; BVerwG vom 27.1.1967 a.a.O.), womit dieser Privilegierungstatbestand nicht nur für landwirtschaftliche "Vollerwerbsbetriebe" besteht, sondern in gleicher Weise auch landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben zugute kommt (vgl. z.B. BVerwG vom 27.1.1967 BRS 18 Nr. 27; BVerwG vom 24.8.1979 a.a.O.; BVerwG vom 16.5.1991 UPR 1992, 26; siehe auch vgl. BVerwG vom 10.1.1995 BRS 57 Nr. 98 zur Pferdehaltung; BVerwG vom 19.7.1994 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 301 zur Pensionspferdehaltung; ferner BVerwG vom 1.12.1992 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 316 und vom 24.6.1994 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 299 zur Schafhaltung).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 1967 a.a.O. S. 91 mit der Wendung hingewiesen, daß das Vorhaben "dem Betrieb gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet" sein müsse (vgl. im gleichen Sinne ferner das Urteil vorn 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 [124]).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat für die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG stets gefordert, daß das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt sein und es sich um auf die Dauer (und zwar für Generationen) berechnete und auf die Dauer lebensfähige Planungen handeln müsse (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. S. 124 und 123; vgl. ferner das Urteil vom 15. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - in Buchholz a.a.O. S. 91 und 93).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Hieran fehlt es, wenn es nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsführung genutzt werden soll (vgl. BVerwGE 26, 121 und Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).
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