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   BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66   

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https://dejure.org/1967,156
BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66 (https://dejure.org/1967,156)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1967 - V C 95.66 (https://dejure.org/1967,156)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1967 - V C 95.66 (https://dejure.org/1967,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in Jugoslawien - Vornahme einer Untätigkeitsklage im Sinne des § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Begehren des Wiederaufgreifens des abgeschlossenen Kriegsgefangenenentschädigungs-Verfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 153
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.05.1963 - V C 180.62

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66
    "Antrag" ist in Fällen, in denen das Wiederaufgreifen eines durch unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt abgeschlossenen Verfahrens begehrt wird, nicht die Bitte um erneute Bescheidung, sondern der ursprüngliche Antrag, über den durch den unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt entschieden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 180.62 -).
  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65

    Notwendigkeit des Wiederaufgreifens eines Verwaltungsverfahrens über die

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66
    Vielmehr steht das Wiederaufgreifen im Ermessen der Behörde, das jedoch durch den Verfassungssatz nach Art. 3 GG gebunden ist (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - und die dort zitierten älteren Entscheidungen).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Die Pflicht des Gerichts, die Streitsache spruchreif zu machen, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Verfahren um die Erteilung eines Zweitbescheids unter Durchbrechung der Bestandskraft im Wege des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG (vgl. etwa Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 6. September 1990 - BVerwG 6 C 4.90 - Buchholz 448.6 § 19 Nr. 4; ebenso schon Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 95.66 - BVerwGE 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 95/66] ).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Hiervon geht - ebenso wie der Bundesgerichtshof in der hier angegriffenen Entscheidung - auch das Bundesverwaltungsgericht speziell für das Wiedergutmachungsrecht (BVerwG MDR 1969, S, 697 f.) sowie für andere Rechtsgebiete aus (vgl. BVerwGE 19, 153 [155] - Beamtenrecht - BVerwGE 26, 153 [155] - Kriegsgefangenenentschädigungsrecht - BVerwGE 28, 122[125] - Lastenausgleichsrecht -).

    Der Bundesgerichtshof (außer der hier angegriffenen Entscheidung vgl. BGH RzW1961, S.185 Nr. 33; RzW1967, S. 39 Nr. 34) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 24, 115 [118 f.]) verneinen - entgegen der herrschenden Lehre zum allgemeinen Verwaltungsrecht (vgl. Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht..., Bd. II, Nr. 372; Bettermann, Zweitanfechtung nach verspäteter Erstanfechtung, JZ 1965, S. 265 [270]; H. J. Wolff, Verwaltungsrecht I, 7. Aufl., 1968, § 52 II c [S. 351]) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf anderen Rechtsgebieten (BVerwGE 26, 153 [155] - Kriegsgefangenenentschädigungsrecht - BVerwGE 28, 122 [128] - Lastenausgleichsrecht -) - ein Recht des Geschädigten auf die fehlerfreie Ermessensentscheidung der Wiedergutmachungsbehörde mit der.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Eine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen ist anerkannt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Wiederaufnahmegründe des Prozeßrechts geltend gemacht werden (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [242]; 26, 153 [155]; 28, 122 [125]), in bestimmten Fällen auch das Auffinden sonstiger Beweismittel (BVerwGE 25, 241 [243]).
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