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   BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65   

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https://dejure.org/1967,248
BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65 (https://dejure.org/1967,248)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1967 - IV C 121.65 (https://dejure.org/1967,248)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1967 - IV C 121.65 (https://dejure.org/1967,248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Straßenherstellungskosten - Möglichkeit der Kostenspaltung - Notwendigkeit einer ortsgesetzlichen Regelung - Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) hergestellte Erschließungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG teilweise bebauten Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 180
  • NJW 1967, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65
    Für den Fall, daß das Grundstück wirtschaftlich einheitlich genutzt wird, ist danach die künftige Entstehung einer Beitragspflicht infolge einer weiteren Bebauung des Grundstücks grundsätzlich zu verneinen (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]; Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 85.65 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 133 BBauG Nr. 5] u.a.).
  • BVerwG, 14.01.1966 - IV C 85.65

    Rechtmäßigkeit von Heranziehungsbescheiden zu Straßenherstellungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65
    Für den Fall, daß das Grundstück wirtschaftlich einheitlich genutzt wird, ist danach die künftige Entstehung einer Beitragspflicht infolge einer weiteren Bebauung des Grundstücks grundsätzlich zu verneinen (Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]; Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 85.65 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 133 BBauG Nr. 5] u.a.).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Ausweislich der Angebotsauswertung beruht diese Bewertung auf dem Umstand, dass das Angebot der Klägerin von einer Anfahrtszeit von insgesamt 45 Minuten ausgehe, wohingegen der LHO-Betrieb eine Anfahrtszeit von 20 Minuten zugrunde lege, nachdem auch im vorliegenden Fall eine Erstsicherung vorgenommen werde (Anlage AS 26, Seite 180-181).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht nicht (vgl. u.a. Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - BVerwGE 26, 180 [181]).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Weder zur Bildung der Erschließungseinheit noch zum Ausspruch der in der Ortssatzung vorgesehenen Kostenspaltung bedarf es einer Ortssatzung oder eines veröffentlichten Beschlusses des Gemeinderates (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 26.68 [BVerwGE 30, 293] und BVerwG IV C 121.65 [BVerwGE 26, 180]).

    Für diesen Fall hat der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 121.65 (BVerwGE 26, 180) entschieden, daß der Ausspruch der Kostenspaltung im einzelnen Fall einer weiteren Ortssatzung nicht bedarf.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93

    Bewertung der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundflächen -

    So ist etwa von dem als innerdienstlicher Ermessensakt zu wertenden Ausspruch der Kostenspaltung lediglich zu fordern, daß er in irgendwelchen Vermerken, Niederschriften usw. eindeutig zum Ausdruck kommt; weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht nicht (vgl. etwa Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG 4 C 121.65 - BVerwGE 26, 180 (181) [BVerwG 10.02.1967 - IV C 121/65]).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Das Berufungsgericht hält den Ausspruch der Kostenspaltung durch Beschluß des Rates der Stadt für Rechtens, obwohl dieser Ausspruch nach dem Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - (BVerwGE 26, 180) bundesrechtlich einer ortsgesetzlichen (oder vergleichbaren) Regelung nicht bedarf.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 11.66

    Voraussetzungen für die Annanhme der Herstellung einer neuen Erschließungsanlage;

    Ist die Möglichkeit einer Kostenspaltung in der Ortssatzung allgemein zugelassen, so bedarf es für den Ausspruch einer Kostenspaltung für eine bestimmte Straße nach Bundesrecht keines erneuten Ortsgesetzes (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 1).

    Daß es zur Kostenspaltung nach § 133 Abs. 2 BBauG genügt, wenn diese Möglichkeit allgemein in der Satzung der Gemeinde vorgesehen ist, hat der erkennende Senat bereits entschieden (BVerwG IV C 121.65 in BVerwGE 26, 180 ).

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

    Weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht an ihn nicht (vgl. BVerwG, u.a. Urt. v. 10.2.1967 - IV C 121.65 -, BVerwGE 26, 180 [181]).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Voraussetzung für die Anwendung alten Rechts ist vielmehr eine in der alten Satzung bereits vorgesehene Kostenspaltung, die für den einzelnen Fall freilich auch noch des Spaltungsbeschlusses bedarf (vgl. hierzu auch Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - [BVerwGE 26, 180]).
  • BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 129.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht nicht (vgl. Urteile vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - BVerwGE 26, 180 [BVerwG 10.02.1967 - IV C 121/65] = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 1 S. 1 f., vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 150.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 32 S. 4 , vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 9 , vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67-69.82 - BVerwGE 68, 48 = Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 28 S. 10 ).
  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 43.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Teilmaßnahmen; Verjährung

    Eine solche Regelung ist nach BVerwG IV C 121.65 möglich (BVerwGE 26, 180).
  • BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 124.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.07.1971 - IV C 71.69

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein Eckgrundstück -

  • VG Schleswig, 15.11.2002 - 9 B 67/02

    Kostenspaltungsbeschluss, Ausspruch der Kostenspaltung, Formelle Wirksamkeit,

  • BVerwG, 10.04.1992 - 8 B 51.92

    Revisionsverfahren zur Klärung revisibler Rechtsfragen - Voraussetzungen einer

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