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   BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60   

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https://dejure.org/1967,541
BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60 (https://dejure.org/1967,541)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1967 - I C 152.60 (https://dejure.org/1967,541)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1967 - I C 152.60 (https://dejure.org/1967,541)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 228
  • MDR 1967, 1033
  • DVBl 1968, 192
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    Sein alleiniger Zweck ist, wie es das Bundesverfassungsgericht für die vergleichbare Einrichtung der Bayerischen Ärzteversorgung dargelegt hat (BVerfGE 10, 354 [363]), Geldmittel zur Gewährung von Versicherungsleistungen anzusammeln.

    Die Regelung des § 28 VOSch unterscheidet sich von der Regelung der Bayerischen Ärzteversorgung gemäß §§ 46 ff. des bayerischen Versicherungsgesetzes vom 7. Dezember 1933, über die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 25. Februar 1960 (BVerfGE 10, 354) zu entscheiden hatte.

    Sie verfolgt nicht eigentlich berufspolitische Ziele, sondern beruht auf "umfassenderen sozial- und gesellschaftspolitischen" Erwägungen (BVerfGE 10, 363 [BVerfG 25.02.1960 - 1 BvR 239/52]).

    Würde sich § 28 VOSch darauf beschränken, eine solche berufsständische Pflichtversicherung für das Schornsteinfegerhandwerk vorzuschreiben, so würde er Art. 12 GG nicht berühren und aus den in BVerfGE 10, 354 dargelegten Gründen auch an Art. 2 GG nicht scheitern.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    § 28 VOSch hat die Zugehörigkeit zu dem Versorgungsverein Deutscher Schornsteinfegermeister jedoch zu einer subjektiven Zulassungsvoraussetzung zur Berufswahl im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG (BVerfGE 7, 377; 19, 330) [BVerfG 08.12.1965 - 1 BvR 662/65]gemacht.

    Damit aber fällt sie unter die Schranken von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG und ist nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes unumgänglich geboten ist und zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis steht (BVerfGE 7, 377 [405/407]).

  • BVerwG, 24.05.1960 - I C 39.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG I C 39.57 - ausgesprochen hat, ist die in § 23 Abs. 2 und 3 VOSch vorgesehene Nachschau in den Fällen nicht erforderlich, in denen ein Aufhebungsgrund auch ohne Nachschau offenkundig geworden ist.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    § 28 VOSch hat die Zugehörigkeit zu dem Versorgungsverein Deutscher Schornsteinfegermeister jedoch zu einer subjektiven Zulassungsvoraussetzung zur Berufswahl im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG (BVerfGE 7, 377; 19, 330) [BVerfG 08.12.1965 - 1 BvR 662/65]gemacht.
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 307 [326/327]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 72 [73]) gilt Art. 80 GG nur für nachkonstitutionelles Recht.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die der Senat teilt, gewährleistet Art. 9 GG die Freiheit, privatrechtliche Vereinigungen zu gründen, ihnen beizutreten oder fernzubleiben (BVerfGE 10, 89 [102]).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 307 [326/327]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 72 [73]) gilt Art. 80 GG nur für nachkonstitutionelles Recht.
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    § 28 VOSch hat die Zugehörigkeit zu dem Versorgungsverein Deutscher Schornsteinfegermeister jedoch zu einer subjektiven Zulassungsvoraussetzung zur Berufswahl im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG (BVerfGE 7, 377; 19, 330) [BVerfG 08.12.1965 - 1 BvR 662/65]gemacht.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1967 - I C 152.60
    Bei der eigenartigen Verschmelzung gewerberechtlicher und polizeirechtlicher Bestandteile im Schornsteinfegerrecht, auf die auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. April 1952 (BVerfGE 1, 264 [272]) hingewiesen hat, erforderte eine Neuregelung, die die Erhöhung der Feuersicherheit bewirken sollte, die Einbeziehung des Berufsrechts der Schornsteinfeger.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Der Versorgungsverein wurde der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers unterstellt (§ 28 Abs. 2, 3 der Verordnung), damit in die Organisation der Reichsverwaltung eingegliedert und von einer preußischen in eine reichsunmittelbare Einrichtung umgewandelt (vgl. BVerwGE 27, 228 [231]).

    Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs war der Versorgungsverein handlungsunfähig, bestand aber nach allgemeiner Ansicht fort (vgl. BVerwGE 27, 228 [231]).

    Der Gesetzgeber habe die Verwaltung der Versorgungseinrichtung durch die Versicherungskammer vorgefunden; sie habe sich in der Praxis bewährt und sei vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 27, 228) gebilligt worden.

    Dieser weist auf die Entscheidung BVerwGE 27, 228 hin und erwähnt ein Urteil vom 13. November 1980 (GewArch 1981, S. 171), in dem er ohne nähere Begründung von der Rechtsgültigkeit des § 38 Abs. 2 SchfG ausgegangen sei.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Ihr steht Bundesrecht - hier insbesondere das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährte Recht, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben (BVerfGE 10, 89 [102 ff.]; 10, 354 [361 f.]; 11, 105 [126]; 12, 319 [323]; 15, 235 [239]; 38, 281 [297 f.]; BVerwGE 27, 228 [230]; 32, 308 [311 f.]; 39, 100 [102 ff.]; 39, 110 [115]) - nicht entgegen, Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes greift zwar auch gegenüber der gesetzlich angeordneten Bildung von Studentenschaften Platz (a), Art. 2 Abs. 1 GG wird durch den Zusammenschluß der Studenten hessischer Hochschulen zu Studentenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe der §§ 26, 27 HHG jedoch nicht verletzt (b).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Trotz einzelner kritischer Äußerungen im juristischen Schrifttum (vgl. Uber, Freiheit des Berufs, 1952, S. 179 ff.; Badura, Das Verwaltungsmonopol, 1963, S. 118) wurde die Rechtfertigung des Kehrmonopols aus Gründen der Feuersicherheit überwiegend nicht in Zweifel gezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1959 - BVerwG I B 22.59 -, Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 5; Musielak/Schira/Manke, Schornsteinfegergesetz, 6. Aufl. 2003, Einleitung Rn. 2; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Vorbemerkung zum Gesetz über das Schornsteinfegerwesen ; Maronde, Die Neuregelung des deutschen Schornsteinfegerrechts, 2008, S. 5; vgl. auch BVerfGE 1, 264; BVerwGE 6, 72; BVerwGE 27, 228).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 59.67

    Pflichtzugehörigkeit und Befreiung vom ärztlichen Versorgungswerk -

    Die in BVerwGE 27, 228 veröffentlichte Entscheidung, in der der Senat ausgesprochen hat, daß die in § 28 Abs. 1 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vorgeschriebene Nachweispflicht der Bezirksschornsteinfegermeister über den Erwerb der Mitgliedschaft beim Versorgungsverein Deutscher Schornsteinfegermeister Art. 12 Abs. 1 GG verletzt, besagt - entgegen der Auffassung der Kläger - nichts Gegenteiliges.
  • BVerwG, 23.02.1972 - I B 13.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß eines

    Die dagegen erhobenen Bedenken sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt; die Zwangsmitgliedschaft der ... bei der Beklagten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwGE 27, 228 [233]).
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