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   BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 61.66   

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https://dejure.org/1967,460
BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 61.66 (https://dejure.org/1967,460)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1967 - VIII C 61.66 (https://dejure.org/1967,460)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1967 - VIII C 61.66 (https://dejure.org/1967,460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von wiedergutmachungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Streitigkeiten - Besoldungsrechtliche Rechtsverbesserungen aus Gründen der Wiedergutmachung - Rechtsverhältnis eines im Schuldienst am Gymnasium tätigen Ordensgeistlichen - Rechtsbeziehungen zwischen dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 239
  • MDR 1968, 350
  • DVBl 1968, 665
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 287.63

    Versorgungsanwartschaft für eine jüdische Lernschwester - Schwesternvereine als

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 61.66
    Zur wiedergutmachungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Beurteilung der Rechtsstellung von Ordensgeistlichen, die auf Grund eines zwischen dem Orden und dem Staat bestehenden Rechtsverhältnisses im bayerischen Schuldienst verwendet wurden (Ergänzung zu BVerwGE 20, 52).

    Die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht stimmt im Ergebnis überein mit der Rechtsbeurteilung des Verhältnisses zwischen Krankenschwesternvereinen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn die ersteren auf Grund von "Gestellungsverträgen" für Krankenhäuser die erforderlichen Krankenschwestern stellen, ohne daß diese in ein arbeitsrechtlich zu beurteilendes Rechtsverhältnis zu dem Krankenhausträger eintreten (BVerwGE 20, 52).

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 81.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 61.66
    Im vorliegenden Fall wird im Wege der Verweisung ein gesetzlicher Tatbestand geschaffen (Bestehen von Ansprüchen nach dem Bundeswiedergutmachungsgesetz), der eine in dem verweisenden Gesetz geschaffene Rechtsfolge (Gewährung des Nachdienerechts) auslöst; eine solche Verweisung hat einen anderen Zweck als Verweisungen, die in sich geschlossene Regelungen eines anderen Gesetzgebers zu übernehmen bestimmt sind mit dem Ziel, eine Harmonisierung der bestehenden Regelungen auf die Dauer zu bewirken (vgl. die Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 81.63 -, Buchholz BVerwG 238.90, Nr. 7, und vom 15. Dezember 1966 - BVerwG VIII C 260.63 -, betr. die landesgesetzliche Verweisung auf beamtenrechtliche Verwaltungsvorschriften des Bundes; dazu vgl. Ossenbühl a.a.O. S. 407).
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 260.63

    Auf niedersächsische Beamte entsprechend anzuwendende Vorschriften für

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 61.66
    Im vorliegenden Fall wird im Wege der Verweisung ein gesetzlicher Tatbestand geschaffen (Bestehen von Ansprüchen nach dem Bundeswiedergutmachungsgesetz), der eine in dem verweisenden Gesetz geschaffene Rechtsfolge (Gewährung des Nachdienerechts) auslöst; eine solche Verweisung hat einen anderen Zweck als Verweisungen, die in sich geschlossene Regelungen eines anderen Gesetzgebers zu übernehmen bestimmt sind mit dem Ziel, eine Harmonisierung der bestehenden Regelungen auf die Dauer zu bewirken (vgl. die Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 81.63 -, Buchholz BVerwG 238.90, Nr. 7, und vom 15. Dezember 1966 - BVerwG VIII C 260.63 -, betr. die landesgesetzliche Verweisung auf beamtenrechtliche Verwaltungsvorschriften des Bundes; dazu vgl. Ossenbühl a.a.O. S. 407).
  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Da die Art der Verweisung dem Wortlaut des § 79 Abs. 1 Satz 1 LRiG nicht hinreichend klar zu entnehmen ist, muß im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob nach dem Sinn und Zweck der Verweisungsvorschrift, dem Sach- und Sinnzusammenhang, in den sie eingebettet ist, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte eine überholte oder die jeweils geltende Fassung des in Bezug genommenen Gesetzes gemeint ist (vgl. BVerfGE 60, 135 m.w.N.; BVerwGE 27, 239 ).

    Im Zweifel ist auch eine Verweisungsnorm verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerwGE 27, 239 ).

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 42.99

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung;

    Auch als Verweisungsnorm unterliegt sie der verfassungskonformen Auslegung (vgl. etwa BVerfGE 64, 208 ; BVerwGE 27, 239 ).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 1.00

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; dynamische Verweisung;

    Auch als Verweisungsnorm unterliegt sie der verfassungskonformen Auslegung (vgl. etwa BVerfGE 64, 208 ; BVerwGE 27, 239 ).
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten (vgl. § 78 BBG und inhaltsgleiche landesbeamtenrechtliche Regelungen, § 24 Soldatengesetz) wird vom II. und VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 27, 245 [BVerwG 28.06.1967 - VIII C 61/66]; 27, 250 [BVerwG 28.06.1967 - VIII C 74/66]; Urteile vom 30. Mai 1968 - BVerwG II C 64.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 78 BBG Nr. 9] und vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 200.67 -).
  • BVerwG, 08.04.1970 - VII B 7.70

    Erstattung von Kanalanschlussgebühren - Eröffnung des Verwaltunngsrechtswegs bei

    Auch insoweit führt der Rechtsstreit nicht zu einer die Zulassung der Revision rechtfertigenden Rechtsfrage, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, daß die Behörde zur Geltendmachung eines ihr zustehenden Anspruchs in Form eines Verwaltungsakts keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedarf, sofern nur in bezug auf diesen Anspruch ein Verhältnis der Überordnung gegenüber dem Anspruchsverpflichteten besteht (vergl. BVerwGE 18, 283; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]; 27, 245 [BVerwG 28.06.1967 - VIII C 61/66]; 28, 1) [BVerwG 28.09.1967 - II C 37/67].
  • BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 53.70

    Abgrenzung von wiedergutmachungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Streitigkeiten

    Gemäß § 127 BRRG sind die beamtenrechtlichen Vorschriften des Landes Bayern revisibel (BVerwGE 27, 239 [240]); das gilt auch dann, wenn Hochschullehrer solche Ansprüche geltend machen.
  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 47.66

    Gewährung eines Nachdienerechts zugunsten der verfolgten Beamten in Bayern -

    Das Gericht verneint diese Frage und kommt damit zum selben Ergebnis wie das Berufungsgericht in einer Parallelsache in dem Urteil vom 19. April 1966 - Tgb Nr. 48 III 65 -, das Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG VIII C 61.66 ist und über das gleichzeitig mit dieser Sache entschieden wird.
  • OVG Bremen, 01.10.1974 - II BA 112/74

    Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerbehinderte; Pflege hilfsloser

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  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 44.67

    Frischfleischcharakter von in gewürzten Essig eingelegten Sauerbraten - Begriff

    Rechtlich ist es durchaus zulässig, daß auf Vorschriften verwiesen wird, die nicht mehr gültig sind bzw. später außer Kraft getreten sind (vgl. hierzu Urteil vom 28. Juni 1967 - BVerwGE 27, 239 - und Ossenbühl in DVBl. 1967, 401 ff.).
  • BVerwG, 05.03.1970 - VIII B 9.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entpflichtung von

    Sie richtet sich nach § 127 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1753) in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil es sich - wie im Berufungsurteil zutreffend dargelegt wird - um eine beamtenrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 126 BRRG und nicht um eine Streitigkeit nach § 26 BWGöD handelt (vgl. BVerwGE 27, 239).
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