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   BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65   

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https://dejure.org/1967,39
BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65 (https://dejure.org/1967,39)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1967 - IV C 10.65 (https://dejure.org/1967,39)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1967 - IV C 10.65 (https://dejure.org/1967,39)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Durchführung einer Nachbarklage wegen eines Garagenbaus auf dem Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" i.S. von § 13 Abs. 1 Satz 2 RGaO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 29
  • NJW 1967, 1770
  • MDR 1967, 862
  • WM 1968, 1491
  • DVBl 1968, 30
  • DVBl 1968, 89
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Soweit der Beklagte sich demgegenüber auf § 67 der Bauordnung für Berlin vom 29. Juli 1966 (GVBl. für Berlin S. 1175) bezieht, der zum Teil ähnliche Bestimmungen enthält, kann damit die Fortgeltung der planungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung als Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - [BVerwGE 22, 129 [34]]).

    Zwar teilt der Senat die grundsätzlichen Bedenken nicht, die gelegentlich gegen eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage erhoben worden sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 in BVerwGE 22, 129 [130 f.]).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Die vom Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Vorschriften der Reichsgaragenordnung finden, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (NJW 1967, 840) entschieden hat, auch nach Inkrafttreten von Bundesbaugesetz und Baunutzungsverordnung (BNVO) Anwendung, solange nicht neue Bebauungspläne auf Grund der eben genannten Rechtsvorschriften mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BNVO erlassen sind, dies ist hier nicht der Fall.

    Denn nach § 11 Abs. 2 RGaO kommt es auf das Bedürfnis an Garagen in dem Gebiet und nicht nur auf dem Grundstück , auf dem Garagen errichtet werden sollen, an (vgl. dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 -).

  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Es kann offenbleiben, ob § 11 Abs. 2 RGaO, auf den sich die Klägerin bezieht, nachbarschützende Funktionen hat (vgl. zur Frage, ob es sich bei § 11 Abs. 2 RGaO um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt, verneinend BGHZ 40, 306 [BGH 27.11.1963 - V ZR 201/61] [311 f.]).
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Aus diesem Grund ist das Bundesverwaltungsgericht - ohne daß dies einer erneuten Vertiefung bedürfte - in ständiger Rechtsprechung von der Gültigkeit der Reichsgaragenordnung ausgegangen (vgl. im einzelnen Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [BVervGE 2, 122]).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Zwar ist es richtig, daß nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts den Inhalt des Eigentums des Nachbarn materiell erweitern (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - [BVerwGE 11, 95 [96]]); eine solche materielle Erweiterung des Eigentums hängt aber von der Beantwortung der - bei landesrechtlichen Vorschriften dem Revisionsgericht grundsätzlich verschlossenen - Frage ab, ob die Vorschrift tatsächlich nachbarschützend ist.
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
    Der Senat weicht daher mit seiner Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nicht von den Entscheidungen anderer Senate des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. etwa Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 219.59 - [BVerwGE 11, 331]), weil sich die Frage, ob einem Dritten ein subjektives Recht eingeräumt ist, nur aus der Auslegung der jeweils zugrunde liegenden Rechtsvorschrift ergeben kann.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    So hat der Senat beispielsweise in seinem Urteil vom 28. April 1967 (BVerwGE 27, 29 (33) [BVerwG 28.04.1967 - IV C 10/65]) angenommen, daß in einem reinen Wohngebiet den diesem Gebiet rechtlich Verbundenen ein Abwehranspruch gegen erhebliche Verletzungen des Gebietscharakters zustehe.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Die Annahme einer schlechthin drittschützenden Funktion des Gebotes der Rücksichtnahme verbietet sich deshalb, weil zumindest im Baurecht einer Vorschrift drittschützende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn sie einen bestimmten und abgrenzbaren, d.h. individualisierbaren und nicht übermäßig weiten Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen läßt (vgl. dazu die Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - in BVerwGE 27, 29 [33], vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [275 f.], vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [175], vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [63] und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 3 S. 1 [10]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Das Berufungsgericht hat insoweit weder den § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO zu Unrecht als nachbarschützend angesehen (Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 [32]), noch hatte es Anlaß, sich mit dem teils bundesrechtlichen, teils landesrechtlichen Gehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO auseinanderzusetzen (Urteil des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 [106]).
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