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   BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66   

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BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66 (https://dejure.org/1967,22)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1967 - III C 123.66 (https://dejure.org/1967,22)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1967 - III C 123.66 (https://dejure.org/1967,22)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 122
  • NJW 1968, 315
  • MDR 1968, 267
  • DVBl 1968, 155
  • DÖV 1968, 137
 
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Wird zitiert von ... (128)

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1974, a.a.O., S. 336; Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - BVerwGE 28, 122 ; Beschluss vom 22. Oktober 1984, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - a.a.O.; Beschluss vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 57.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268 S. 116; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319 S. 304).

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist dann schlechthin unerträglich, wenn die Behörde gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dadurch verstößt, dass sie in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen in der Regel von ihrer Befugnis zur Rücknahme Gebrauch macht, hiervon jedoch in anderen Fällen ohne rechtfertigenden Grund absieht (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1967, a.a.O., S. 127 f.).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips ist neben der materiellen Gerechtigkeit auch die Rechtssicherheit, der die Rechtskraftwirkung dient und die hier Vorrang genießt (BVerwGE 14, 359 ; 28, 122 ).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise eine Durchbrechung der Rechtskraft dann geboten ist, wenn die Aufrechterhaltung des durch die Vorentscheidung geschaffenen Zustandes "schlechthin unerträglich" wäre (vgl. BVerwGE 28, 122 ).

    In diesem Fall mag eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung von Bedeutung sein (vgl. dazu BVerwGE 17, 256 ; 28, 122 ; 35, 234 ; Eyermann/Fröhler a.a.O., Rdnr. 30; Stelkens NVwZ 1982, 492 ; Martens JuS 1979, 114 ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Derartige Umstände, nach denen die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre, etwa die offensichtliche Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils oder ein Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben (vgl. dazu Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - <BVerwGE 28, 122, 127> und vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - <BVerwGE 44, 333, 336>; Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 57.89 - ), sind hier nicht ersichtlich.
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