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   BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65   

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BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65 (https://dejure.org/1967,138)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1967 - IV C 197.65 (https://dejure.org/1967,138)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1967 - IV C 197.65 (https://dejure.org/1967,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von Garagen im Bauwich mit Bundesrecht - Ordnungsgemäße Rüge von Verfahrensmängeln im Revisionsverfahren trotz fehlender Bezeichnung der die Rüge begründenden Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 29
  • NJW 1968, 123
  • MDR 1968, 76
  • DVBl 1968, 27
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht weitergehend als § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO den Bau von Garagen im Bauwich zuläßt (Klarstellung zu BVerwGE 22, 129 [BVerwG 05.10.1965 - IV C 3/65]).

    Zu Unrecht hat das Berufungsurteil zwar angenommen, die Klage sei als Verpflichtungsklage zu behandeln (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - in BVerwGE 22, 129 [131 ff.]).

    Verfahrens in Kraft getretene Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1962 (GV.NW. S. 373) - BauO NW -, insbesondere deren § 7 Abs. 4, bei der Entscheidung berücksichtigt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - in BVerwGE 22, 129 ); es kann daher dahingestellt bleiben, ob seinen Ausführungen über das Ausmaß der in § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO erteilten Ermächtigung gefolgt werden könnte.

    Das Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - (BVerwGE 22, 129) gibt Anlaß, noch folgendes klarzustellen: Jenem Urteil lag die Auffassung des Berufungsgerichts zugrunde, § 13 Abs. 4 RGaO setze für Kleingaragen die für sonstige Bauten an der Nachbargrenze bestehenden Schutzbestimmungen außer Kraft , während er in Wirklichkeit lediglich eine Ermächtigung enthält, sich über entgegenstehendes Orts- oder Landesrecht hinwegzusetzen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1966 - 1 A 36/65
    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Schließlich kann der landesrechtlichen Regelung des § 7 Abs. 4 BauO NW in der Auslegung des Berufungsgerichts nicht entgegengehalten werden, sie widerspreche dem Wesen der offenen Bauweise, wie sie etwa in § 22 der Baunutzungsverordnung (BNVO), also einer Vorschrift des Bundesrechts, niedergelegt sei (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 1966 - OVG 1 A 36/65 -).
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Der Senat läßt es offen, ob er der Auffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 22. Mai 1967 - III ZR 124/66 - (NJW 1967, 1754) in vollem Umfang folgen könnte, wonach die verfassungsmäßige Eigentumsgarantie nicht den Schutz des Grundstückseigentümers dagegen umfaßt, daß durch die Bauplanung - im vorliegenden Fall: durch die Änderung der Vorschriften über den Bauwich - die Nutzbarkeit anderer Grundstücke geändert wird.
  • BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - (NJW 1959, 1382) entschieden, hat, greift § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO ein, wenn die nach der Reichsgaragenordnung gebotene Genehmigung für eine Garage wegen der Vorschriften des Orts- oder Landesrechts versagt werden müßte; die dem Bodenrecht angehörende Vorschrift des § 13 Abs. 4 RGaO schafft aus Überlegungen der Bodenordnung also eine Ermächtigung, die Garage an der Nachbargrenze unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zu genehmigen, wenn die bauordnungsrechtlichen.
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Mit der bloßen Bezugnahme auf Schriftsätze, die in einem früheren Verfahrensabschnitt, hier im Beschwerdeverfahren eingereicht sind, ist diese Voraussetzung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfüllt (vgl. z.B. Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 44.62 - in BVerwGE 16, 150 [15 f.]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Abgesehen davon, daß die Baunutzungsverordnung im vorliegenden Fall noch keine Anwendung finden kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - [MDR 1967, 614]), wird eine solche Auffassung durch § 23 Abs. 5 Satz 2 BNVO widerlegt.
  • BVerwG, 15.06.1967 - IV B 109.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
    Denn jedenfalls könnten Vorschriften, die den Bauwich einschränken, nur dann enteignende Wirkung haben, wenn sich der Eigentümer eines Grundstücks auf die Beibehaltung eines bestehenden Zustands eingerichtet hat mit der Folge, daß er selbst von der Neuregelung keinen Vorteil mehr haben kann, und wenn ihm weiter dadurch, daß der Nachbar die Vorteile der Neuregelung ausnutzt, unzumutbare Nachteile entstehen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Juni 1967 - BVerwG IV B 109.67 -).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bei zahlreichen Vorschriften auf dem Gebiet des Bau-, Gewerbe- und Wasserrechts mit dieser Frage befasst (BVerwGE 11, 331; 17, 315; 22, 129; 24, 23; 27, 29; 28, 29 und 131; 31, 15; 32, 179) und sie dann bejaht, wenn zusätzlich zu dem von einer Vorschrift angestrebten objektiv-rechtlichen Interessenausgleich zwischen Allgemein- und Einzelinteressen die Einräumung einer besonderen Rechtsposition zugunsten eines hinreichend bestimmten Personenkreises erkennbar ist.
  • BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69

    Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen

    Auf Grund von Landesrecht kann eine Bauwichgarage auch weitergehend als nach § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO zugelassen werden (Fortsetzung von BVerwGE 28, 29).

    Der Senat könne der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.55 (BVerwGE 28, 29) - nicht folgen es verstoße nicht gegen Bundesrecht wenn Landesrecht weitergehend als § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO den Bau von Garagen im Bauwich zulasse und diese Vorschrift nicht anwendbar sei, wenn die Garage bereits nach Landesrecht genehmigt werden könne.

    Mit der vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger die Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - (BVerwGE 28, 29).

  • OVG Saarland, 09.02.1968 - II R 70/67

    Einwendungen gegen die Errichtung einer Garage; Anspruch auf Erteilung einer

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  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    Die wohl zu verneinende Frage, ob schon die Ausweisung der offenen Bauweise für sich allein ausreicht, Bauwichgaragen auszuschließen (verneinend Weyreuther, BauR 72, 1, 6; BVerwGE 28, 29, 32), stellt sich in diesem Verfahren nicht.
  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 19.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden

    Denn § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO will gerade der Baugenehmigungsbehörde die Möglichkeit geben, die Garage an der Nachbargrenze - und damit zuungunsten des Nachbarn - auch dann zu genehmigen, wenn orts- oder landesrechtliche Vorschriften über den Grenzabstand dies nicht zulassen (vgl. Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 197.65 -).

    Wie der erkennende Senat in seinem für die Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 197.65 - ausgeführt hat, setzt die Anwendung des § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO stets voraus, daß nach den orts- oder landesrechtlichen Vorschriften über den Grenzabstand die Garage nicht genehmigt werden könnte.

  • BVerwG, 20.11.1979 - 4 B 246.79

    Genehmigung zur Errichtung einer Bauwichgarage - Entscheidung ohne mündliche

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von den Urteilen des Senats vom 8. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - BVerwGE 28, 29, vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 7 und vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 ab.

    In dem Fall ist allein die die Garagenerrichtung im Bauwich generell zulassende Vorschrift des Landesrechts anzuwenden (vgl. dazu Urteile des Senats vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - BVerwGE 28, 29 und vom 14. Juli 1971 - BVerwG IV C 6.69 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 12).

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67

    Klage eines Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung -

    Im Gegenteil lasse die vom Verwaltungsgerichtshof herangezogene Landesbauordnung in § 7 Abs. 3 über § 13 Abs. 4 RGaO hinaus den Bau von Garagen im Bauwich zu, was nach dem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - nicht gegen Bundesrecht verstoße.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - (NJW 1968, 123) entschieden hat, verstößt es nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht weitergehend als § 13 Abs. 4 RGaO den Bau von Garagen im Bauwich zuläßt.

  • BVerwG, 17.08.1972 - IV B 162.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Frage, ob die planungsrechtliche Vorschrift des § 13 Abs. 4 Buchst. a der Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 219) - RGaO - fortgilt und gegenüber landesrechtlichen Vorschriften über Einhaltung eines Bauwichs den Vorrang hat mit der Rechtsfolge, daß zur Verwirklichung der Ziele der Reichsgaragenordnung eine Garage auch im Bauwich errichtet werden darf, ist bejahend - und damit im Sinne der Auffassung des Berufungsgerichts - bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - [BVerwGE 22, 129 ff., 134 ff [BVerwG 05.10.1965 - IV C 3/65],]; vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - [BVerwGE 28, 29, 30 [BVerwG 06.10.1967 - IV C 197/65]] und vom 10. September 1971 - BVerwG IV C 27.69 - [BauR 1971, 248]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 168.69

    Voraussetzungen der Zulässigkeit von Garagen im Bauwich nach der Landesbauordnung

    Bundesrecht fordert jedenfalls nicht, daß Garagen im Bauwich nur zugelassen werden, wenn sie anderweitig auf dem Grundstück nicht untergebracht werden können (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - in BVerwGE 28, 29).

    Auch § 13 Abs. 4 Buchst. a der Reichsgaragenordnung steht dem Garagenbau des Beigeladenen nicht entgegen, da die Anwendung dieser Vorschrift voraussetzt, daß nach den landesrechtlichen Vorschriften über den Grenzabstand die Garage nicht genehmigt werden könnte (vgl. das erwähnte Urteil vom 6. Oktober 1967 a.a.O. S. 30); § 7 LBO läßt jedoch nach den irrevisiblen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts die Garage zu.

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 13.66

    Enteigende Wirkung von

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 197.65 - (NJW 1968, 123) ausgesprochen und darauf hingewiesen, die Freigabe des Bauwichs für die Bebauung gebe auch dem Nachbarn die Möglichkeit, den auf seinem Grundstück liegenden, grundsätzlich von der Bebauung freizuhaltenden Bauwich zu bebauen, erweitere also auch seine - vorher durch die Bauwichregelung beschränkte - Baufreiheit.
  • BVerwG, 06.01.1970 - IV B 57.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einhaltung der gesetzlichen

  • LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18

    Abmahnbefugnis - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Aktivlegitimation

  • BGH, 16.03.1972 - III ZR 26/71

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2015 - 2 A 10736/14

    Zweckvereinbarung zur Schulfinanzierung; Einführung der Realschule Plus

  • BVerwG, 18.06.1968 - IV CB 7.68

    Verbindlichkeit des Entwurfs eines Bebauungsplans - Bestehende baurechtliche

  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 84.79

    Zulässigkeit nachteiliger Rechtsänderungen zu Lasten des Bauherrn nach

  • BVerwG, 31.07.1974 - IV B 85.74

    Zulässigkeit größerer Anlagen als nur Kleingaragen oder Einzelgaragen an der

  • BVerwG, 29.01.1973 - IV B 2.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bemessung eines

  • BVerwG, 15.04.1971 - IV B 105.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.03.1970 - IV B 180.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung zum

  • BVerwG, 18.06.1969 - IV B 27.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerwG, 17.02.1969 - IV B 230.68

    Voraussetzungen der enteignenden Wirkung von den Bauwich einschränkenden

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 4.68

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 19.06.1968 - IV B 193.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Ablehnung

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 14.66

    Gewerbliche Nutzung eines Grundstücks - Aufhebung einer Baugenehmigung -

  • BVerwG, 16.08.1977 - 4 B 113.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für eine

  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 144.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von

  • BVerwG, 30.08.1972 - IV B 171.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nachbarschützende

  • BVerwG, 03.01.1968 - IV ER 204.67

    Rechtsmittel

  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.02.1970 - KVVG II 2/69
  • VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 17.02.1970 - KVVG II 2/69
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