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   BVerwG, 08.02.1968 - III C 16.67   

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BVerwG, 08.02.1968 - III C 16.67 (https://dejure.org/1968,188)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1968 - III C 16.67 (https://dejure.org/1968,188)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1968 - III C 16.67 (https://dejure.org/1968,188)
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    7. FeststellungsDV § 1 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 122
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 26.10.1972 - III C 57.71

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Ungarn -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - (BVerwGE 29, 122 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 8) bereits entschieden, daß sich das Staatsgebiet Ungarns im Frühjahr 1941 nicht in dem unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung befunden hat.

    Lettland; vom 8. Februar 1968 - a.a.O. - betr.

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - a.a.O. -, das einen Entziehungsfall in dem Gebiet betraf, das durch den ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 von der Tschechoslowakei an Ungarn fiel, dargelegt, das Übergewicht und die Übermacht des Deutschen Reiches hätten nicht bedeutet, daß der verbündete ungarische Staat nur dessen gefügiges Werkzeug gewesen sei.

    Der Senat hat die Frage, welche Auswirkungen die Wannseekonferenz auf die Judenpolitik Ungarns gehabt hat, in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - a.a.O. - offengelassen, weil sie damals nicht entscheidungserheblich war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04

    Rentenversicherung

    Abmachungen zu Gunsten der im Gebiet des Vertragsgegners lebenden Staatsangehörigen und ihren politischen Organisationen sowie zugunsten volkszugehöriger Minderheiten hinsichtlich der Einräumung einer besonderen Rechtstellung sind übliche Gegenstände völkerrechtlicher Verträge (BVerwG, Urteil vom 08.02.1968, - III C 16.67 -) und begründen keine vertragliche Übertragung von Besatzungsmacht.

    Solche Maßnahmen sind nicht als Zeichen der Entmachtung - vorliegend Rumäniens -, sondern als Folgeerscheinungen eines Bündnisses oder gemeinsamer militärischer Operationen zu beurteilen (BVerwG, Urteil 13.06.1975, - III C 81.70 - Urteil vom 08.02.1968, - III C 16.67 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05

    Rentenversicherung

    Abmachungen zu Gunsten der im Gebiet des Vertragsgegners lebenden Staatsangehörigen und ihren politischen Organisationen sowie zugunsten volkszugehöriger Minderheiten hinsichtlich der Einräumung einer besonderen Rechtstellung sind übliche Gegenstände völkerrechtlicher Verträge (BVerwG, Urteil vom 08.02.1968, - III C 16.67 -) und begründen keine vertragliche Übertragung von Besatzungsmacht.

    Solche Maßnahmen sind nicht als Zeichen der Entmachtung - vorliegend Rumäniens -, sondern als Folgeerscheinungen eines Bündnisses oder gemeinsamer militärischer Operationen zu beurteilen (BVerwG, Urteil 13.06.1975, - III C 81.70 - Urteil vom 08.02.1968, - III C 16.67 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Abmachungen zu Gunsten der im Gebiet des Vertragsgegners lebenden Staatsangehörigen und ihren politischen Organisationen sowie zugunsten volkszugehöriger Minderheiten hinsichtlich der Einräumung einer besonderen Rechtstellung sind übliche Gegenstände völkerrechtlicher Verträge (BVerwG, Urteil vom 08.02.1968, - III C 16.67 -) und begründen keine vertragliche Übertragung von Besatzungsmacht.

    Solche Maßnahmen sind nicht als Zeichen der Entmachtung - vorliegend Rumäniens -, sondern als Folgeerscheinungen eines Bündnisses oder gemeinsamer militärischer Operationen zu beurteilen (BVerwG, Urteil 13.06.1975, - III C 81.70 - Urteil vom 08.02.1968, - III C 16.67 -).

  • BVerwG, 07.10.1971 - III C 143.69

    Einbeziehung des Memelgebietes am 22. März 1939 in den unmittelbaren

    Das Memelgebiet ist am 22. März 1939 in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden (Überprüfung und Bestätigung von BVerwG III C 16.67, 135.68 und 188.67).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann bei Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV ein Zeitpunkt vor der Besetzung oder Eingliederung eines fremden Gebiets nur dann als Beginn der Verfolgungszeit festgelegt, werden, wenn ein bestimmtes Ereignis die Feststellung rechtfertigt, seit dieser Zeit habe die deutsche Staatsführung in dem fremden Gebiet tatsächliche Macht oder Kontrolle ausgeübt, sei es durch eigene Organe oder durch eine abhängige Regierung als Werkzeug, deren Handeln der deutschen Staatsführung zuzurechnen sei; dies sei dann der Fall, wenn die fremde Staatsführung der deutschen so gefügig gewesen sei, daß sie die Wünsche der deutschen Staatsführung als Befehle angesehen habe, deren Mißachtung schwerwiegende nachteilige Folgen hätte haben können (Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - [BVerwGE 29, 122] und vom 15. Januar 1970 - BVerwG III C 135.68 - [BVerwGE 35, 16 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 15]).

    § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung regelt den Beginn der Verfolgungszeit in den Vertreibungsgebieten außerhalb des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937; diese Vorschrift ist also - wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - a.a.O. entschieden hat, das Gegenstück zu der in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung getroffenen Regelung, nach der in den deutschen Gebieten die Verfolgungszeit mit dem 30. Januar 1933 begonnen hat.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 4/98 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Dem Wort unmittelbar sollte nach dem Willen des Gesetzgebers eine den "Einflußbereich" einengende Bedeutung zukommen (vgl BVerwGE 20, 182, 184; BVerwGE 29, 122 ff mwN).
  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. BVerwGE 20, 182; 29, 122) [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65].
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 3/99 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Dem Wort unmittelbar sollte nach dem Willen des Gesetzgebers eine den "Einflußbereich" einengende Bedeutung zukommen (vgl BVerwGE 20, 182, 184; BVerwGE 29, 122 ff mwN).
  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - und vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 69.67 - und vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 -) ist es aber denkbar, daß fremdes Staatsgebiet schon vor seiner Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelangt ist.
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 81.70

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

    In seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - (BVerwGE 29, 122) hat der Senat für einen solchen Sachverhalt (Ungarn) bereits entschieden, daß derartige Truppenstationierungen Folgeerscheinungen eines Bündnisses oder gemeinsamer militärischer Operationen sind, nicht hingegen als Zeichen der Entmachtung eines Staates beurteilt werden können (a.a.O. 125).
  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 102.67

    Unmittelbarer Einfluss der deutschen Staatsführung auf fremde Territorien -

  • BVerwG, 18.06.1970 - III C 12.69

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 17.72

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

  • BVerwG, 19.03.1985 - 3 C 57.84

    Anspruch auf Feststellung verfolgungsbedingter Vertreibungsschäden an

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Beginn der Verfolgungszeit - Zeitliche Einheit - Einflußbereich der deutschen

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 181.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Hausrat - Gewährung von

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 129.67

    Feststellung von kriegsbedingten Verfolgungsschäden

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 189.67

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden an

  • BVerwG, 27.11.1969 - III C 11.67

    Anspruch auf Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen -

  • BVerwG, 02.05.1968 - III C 132.66
  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 188.67

    Schadensfeststellung an Hausrat und Grundvermögen - Zeitpunkt der Einbeziehung

  • BVerwG, 10.10.1968 - III C 132.67

    Beginn der Verfolgungszeit - Einbeziehung in den unmittelbaren Einflussbereich

  • BVerwG, 10.10.1968 - III C 30.67

    Feststellung der Belegenheit fremden Staatsgebiets im unmittelbaren

  • BVerwG, 07.05.1968 - III C 37.67

    Schadensfeststellung und Gewährung von Ausgleichsleistungen wegen eines

  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 59.73

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens als

  • BVerwG, 04.04.1973 - III C 78.71

    Zeitpunkt vor der Besetzung oder Eingliederung eines fremden Gebietes als Beginn

  • BVerwG, 29.09.1972 - III ER 217.72

    Rechtsmittel

  • VG Karlsruhe, 20.12.1973 - VII 3/73

    Ausschluss vom Studium für zwei Jahre wegen schwerwiegenden Ordnungsverstößen;

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