Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,91
BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64 (https://dejure.org/1968,91)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1968 - VIII C 19.64 (https://dejure.org/1968,91)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1968 - VIII C 19.64 (https://dejure.org/1968,91)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,91) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 321
  • NJW 1968, 1538
  • MDR 1968, 871
  • WM 1968, 187
  • DVBl 1968, 819
  • DÖV 1968, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64
    Nimmt die für den Erlaß eines behördlichen Bescheides zuständige Behörde davon Abstand, die bereits in ihren Akten befindliche Ausfertigung dem Antragsteller auszuhändigen, dann wird der Bescheid nicht dadurch wirksam, daß eine andere, für die Aushändigung des Bescheides nicht zuständige Behörde eine ihr bereits zugegangene Zweitschrift des Bescheides dem Antragsteller mitteilt (im Anschluß an BVerwGE 16, 165).

    Zu dieser Gesetzesvorschrift hat aber das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 16, 165), das Vorhandensein des Willens, eine Zustellungshandlung vorzunehmen, sei unabdingbare Voraussetzung der Zustellung; das Fehlen des Willens, eine Zustellungshandlung vorzunehmen, sei kein Zustellungsmangel, auf den die genannte Gesetzesvorschrift anwendbar sei.

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 1.62

    Anforderungen an die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Folgen der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BVerwGE 16, 319 ausgeführt, daß die als Arztpraxis benutzten Räume einer Wohnung in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen seien und daß die Wohnflächen beider Wohnungen zusammenzurechnen seien, wenn zwei durch einen Mauerdurchbruch verbundene Wohnungen der Führung nur eines einzigen Haushalts dienen.
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64
    Hierzu hat der erkennende Senat entschieden, daß die zweite Wohnung eines Familienheims zum Bewohnen durch einen anderen als den Inhaber der Eigentümerwohnung und dessen Haushaltsangehörige bestimmt sein muß, daß die Bestimmung des Zweckes der zweiten Wohnung der Eigentümer des Familienheims trifft, daß sie zu treffen und auszuführen ist spätestens innerhalb angemessener Zeit seit der Bezugsfertigkeit und daß angemessen ist die Zeit, die den Umständen nach erforderlich ist, die Zweckbestimmung zu treffen und auszuführen; es darf nicht ungewiß bleiben, ob und wann die Wohnung ihrer Zweckbestimmung zugeführt wird (BVerwGE 23, 80 [81], 24, 106 [108 ff.]).
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64
    Dieser Vorschrift wird durch die Bezugnahme auf die Beschwerdeschrift nicht genügt (BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153]).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (a) Das gilt zunächst für den Fall, dass das Gericht nicht die Absicht hatte, ein Schriftstück in einem betreffenden Verfahren der Partei überhaupt zur Kenntnis zu bringen, so dass diese nur zufällig oder versehentlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, BVerwGE 104, 301, 314; 29, 321, 323; 85, 213, 215; 16, 165, 166 zur inhaltsgleichen Regelung des § 9 VwZG a.F.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Allerdings genügt die Aushändigung einer Bescheidkopie durch eine hierfür unzuständige Behörde dann nicht, wenn die zuständige Behörde nicht den Willen hatte, den Bescheid dem Adressaten bekanntzugeben (Urteil vom 29. April 1968 - BVerwG VIII C 19.64 - BVerwGE 29, 321 [323]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1995 - 11 B 132/95 -, juris Rn. 9, und vom 6. Mai 1991 - 1 B 41.91 -, juris Rn. 3, Urteil vom 29. April 1968 - VIII C 19.64 -, BVerwGE 29, 321 = NJW 1968 = juris Rn. 8; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 41 Rn. 6 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht