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   BVerwG, 25.08.1955 - IV C 13.55   

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BVerwG, 25.08.1955 - IV C 13.55 (https://dejure.org/1955,1338)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1955 - IV C 13.55 (https://dejure.org/1955,1338)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1955 - IV C 13.55 (https://dejure.org/1955,1338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WasserverbandVO §§ 27, 117

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 11
  • NJW 1956, 1371
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Anfechtbar sind auch "Ersatzakte" der staatlichen Aufsichtsbehörden (BVerwGE 3, 11).
  • BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78

    Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde -

    In seiner Entscheidung vom 25. August 1955 IV C 13.55 (DVBl 1956, 620) hat das BVerwG eine die Beteiligten wechselnde Klageänderung zwar grundsätzlich für zulässig gehalten; diese Entscheidung, die noch vor Erlaß der Verwaltungsgerichtsordnung ergangen ist, betraf aber eine nichtfristgebundene Klage.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 106.68

    Rechtsmittel

    Daß die sachliche und örtliche Zuständigkeit der entscheidenden Behörde zu den Voraussetzungen rechtmäßigen Verwaltungshandelns gehört, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einhellig anerkannt (zum Erfordernis der sachlichen Zuständigkeit vgl. z.B. Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 013.55 - [BVerwGE 3, 11]; Urteil vom 27. August 1962 - BVerwG VIII C 415.59 - [BVerwGE 14, 356]; Urteil vom 18. Mai 1967 - BVerwG III C 72.65 - [BVerwGE 27, 78]; Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I C 81.67 - [BVerwGE 30, 138 [BVerwG 16.07.1968 - I C 81/67]] mit Anmerkung von Menger-Erichsen in Verwaltungsarchiv 1970 S. 178 ff.; Urteil vom 23. März 1971 - BVerwG I C 54.66 - [BVerwGE 37, 344]; - zum Erfordernis der örtlichen Zuständigkeit vgl. z.B. Urteil vom 10. September 1970 - BVerwG III C 83.69 - [BVerwGE 36, 91] und Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 143.69 - [BVerwGE 36, 327]).
  • BVerwG, 02.03.1972 - IV B 152.71

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Für das Verwaltungsprozeßrecht gilt das, weil es insoweit an einem Klärungsbedürfnis fehlt: Daß auch im Verwaltungsprozeß eine Klageänderung im Wege des Parteiwechsels möglich ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 13.55 - in DVBl. 1956, 620 [621]), Damit ist zugleich gesagt, daß durch den Wechsel die neu eintretende Partei die Prozeßstellung erlangt, die vor ihr die ausgeschiedene Partei hatte.
  • BVerwG, 25.02.1972 - VII P 2.71

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Antragsänderung als "Klageänderung" -

    Das Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG IV C 13.55 - (DVBl. 1956, 620) befaßt sich mit der Frage, ob die Umstellung der Klage auf einen anderen Beklagten unter den Begriff der Klageänderung fällt und bejaht sie unter Zugrundelegung des damals noch geltenden § 67 der Militärregierungsverordnung 165, die das verwaltungsgerichtliche Verfahren für die Länder der ehemaligen britischen Besatzungzone regelte.
  • BVerwG, 12.07.1958 - VI C 238.57

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verfahrensrügen der Klägerin überhaupt den Erfordernissen des § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG entsprechen, und ob das angefochtene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auf ihnen beruht (BVerwGE 1, 281; 3, 12 [BVerwG 25.08.1955 - IV C 13/55][13]).
  • OLG Stuttgart, 03.08.1979 - 4 Ws 206/79

    Gestattungsbegehren eines Häftlings bzgl. der Gewährung des Besuchs durch einen

    Dagegen gibt sie der Aufsichtsbehörde grundsätzlich nicht das Recht, in solchen Fällen die Entscheidungsbefugnis allgemein oder im Einzelfall an sich zu ziehen und mit unmittelbarer Außenwirkung zu entscheiden; ein Selbsteintrittsrecht steht der Aufsichtsbehörde nur ausnahmsweise als äußerstes Mittel in den gesetzlich oder gewohnheitsrechtlich zugelassenen Fällen zu, in denen ohne ein derartiges Eingreifen der Aufsichtsbehörde die Zwecke der vom Gesetz angeordneten Aufsicht nicht erfüllt werden können oder Gefahr im Verzuge ist ( BVerwGE 3, 11, 12 und 13 ; OLG Hamm a.a.O., S. 10 und 11; OLG Karlsruhe a.a.O., S. 5; OVG Berlin NJW 1977, 1166 und 1167; Hess VGH, Verw Rspr 1, 90 und 91; VG Karlsruhe, DÖV 194-9, 199; v. Münch, Besonderes Verwaltungsrecht, 5.Aufl. 1979, S. 222; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4.Aufl. 1976, S. 26; Forsthoff; Verwaltungsrecht, 9.Aufl. 1966, S. 224- und 225; Bachof, Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, JZ 1957, 438.; Schneider, Zum Selbsteintritt der höheren Behörde in Angelegenheiten der unteren Verwaltungsstelle, DVBl. 1950, 702 ff. - a.A., geäußert in einer entscheidungsunerheblichen, beiläufigen Bemerkung: BGH DÖV 1962, 615, 616 [BGH 02.04.1962 - III ZR 15/61] ; dazu ablehnend: Menger, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verwaltungsrecht, Verw.Arch.
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