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   BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55   

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BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55 (https://dejure.org/1956,199)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1956 - I C 41.55 (https://dejure.org/1956,199)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1956 - I C 41.55 (https://dejure.org/1956,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung eines Reisepasses - Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland - Einordnung völkerrechtlicher Programmsätze - Teilnahme an ausländischen Kundgebungen und Besprechungen mit kommunistischem Hintergrund - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rußland verletzt Menschenrechte nach Adenauer-Art

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 171
  • DVBl 1956, 378
  • DÖV 1956, 377
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.02.1956 - I C 155.54

    Voraussetzungen für eine Versagung des Passes (Grenzkarte) gemäß § 7 des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. Februar 1956 - BVerwG I C 155.54 - dargelegt hat, hat jeder Deutsche auf Grund des Gesetzes über das Paßwesen vom 4. März 1952 (BGBl. I S. 290) einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Passes.

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob der Sachverhalt die behördliche Entscheidung rechtfertigt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 1956 - BVerwG I C 155.54 -).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1956 - I C 41.55 -,.

    Die Berufung des Beschwerdeführers an das Oberverwaltungsgericht Münster blieb erfolglos (Bescheid vom 18. Dezember 1954 - VII A 38/54 -), ebenso die Revision an das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 22. Februar 1956 - I C 41.55 -).

  • BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach

    Es muss sich um Belange handeln, die in ihrer Erheblichkeit den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit nach der ersten bzw. zweiten Alternative des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG wenn auch nicht gleich-, so doch nahekommen, und die so gewichtig sind, dass sie der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen (grundlegend zu der im wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 7 Abs. 1 Buchst. a PassG 1952: BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 im Anschluss an das seinerzeit mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1956 - 1 C 41.55 - BVerwGE 3, 171 ).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2018 - 11 LC 177/17

    Heranziehung eines Passinhabers zu einer passbeschränkenden Maßnahme wegen

    Sie schränken die Ausreisefreiheit, die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (BVerfG, Urt. v. 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32, juris, Rn. 35 ff.; BVerwG, Urt. v. 22.2.1956 - I C 41/55 -, BVerwGE 3, 171, juris, Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.2.1979 - II A 73/75 -, DVBl. 1979, 740; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.12.2004 - 1 S 2218/03 -, a.a.O., juris, Rn. 20; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Okt.

    Diese Vorschrift ist eng auszulegen (BVerwG, Urt. v. 22.2.1956 - I C 41/55 -, a.a.O., juris, Rn. 17; Hornung, in: Hornung/Möller, a.a.O., § 7 PassG, Rn. 11; Süßmuth/Koch, Pass- und Personalausweisrecht, 4. Aufl. Stand: März 2016, § 7 PassG, Rn. 13; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 7 PassG, Rn. 7).

    Die Zusammenfassung dieser Tatbestände lässt erkennen, dass der Gesetzgeber bei der 3. Variante solche Belange der Bundesrepublik im Blick hatte, die in ihrer Erheblichkeit den beiden anderen Tatbeständen wenn auch nicht gleich, so doch nahekommen (BVerwG, Urt. v. 22.2.1956 - I C 41/55 -, a.a.O., juris, Rn. 17).

    Die "sonstigen erheblichen Belange" müssen folglich so gewichtig sein, dass die Passbehörde sie aus zwingenden staatspolitischen Gründen der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik gegenüber dem Grundrecht des Passinhabers aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Ausreise aus dem Bundesgebiet voranstellen muss (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 -, a.a.O., juris, Rn. 38; BVerwG, Urt. v. 22.2.1956 - I C 41/55 -, a.a.O., juris, Rn. 17; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.2.1979 - 11 OVG A 73/75 -, DVBl. 1979, 740, 741; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4.5.2015 - 19 A 2097/14 -, a.a.O., juris, Rn. 28 f., m.w.N.).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als bloß programmatische Grundsatzerklärung aufgefaßt werden darf (BVerwGE 3, 171, 175; 5, 153, 160; K. Ipsen, Völkerrecht 3. Aufl. 1990 § 7 Rdn. 11), mag dahinstehen.
  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Die Zusammenfassung der Merkmale "äußere Sicherheit", "innere Sicherheit" und "sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland" lasse erkennen, dass der Gesetzgeber an solche Belange gedacht habe, die "in ihrer Erheblichkeit den beiden anderen Tatbeständen wenn nicht gleich-, so doch nahe kommen" (BVerwGE 3, 171 ).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    21 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 (abgedruckt auch bei Berber, Völkerrecht - Dokumentensammlung -, Band 1 1967, S. 917 ff.), wonach jeder Mensch unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande hat, hat wie der größte Teil der Erklärung programmatischen Charakter und keine rechtlich bindende Wirkung in den Mitgliedsstaaten (vgl. BVerwGE 3, 171 [175]; 5, 153 [160 f.]; 47, 365 [377]).
  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Den Begriff der sonstigen erheblichen Belange im Sinne dieser Vorschrift hat der erkennende Senat im Urteil vom 22. Februar 1956 (BVerwGE 3, 171 [176 f.]) dahin ausgelegt, daß damit Belange gemeint sind, die in ihrer Erheblichkeit den beiden anderen Tatbeständen wenn auch nicht gleich-, so doch nahekommen, die so erheblich sind, daß sie der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen.

    § 7 Abs. 1 Buchst. a PaBG gestattet die Paßversagung nur "aus zwingenden staatspolitischen Gründen" (BVerfGE 6, 32 [43]; BVerwGE 3, 171 [176]).

  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es muss sich um Belange handeln, die so erheblich sind, dass sie der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1956 - I C 41.55 - juris Rn. 17; BVerfG, U.v. 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 - juris Rn. 38).
  • VG Aachen, 26.08.2009 - 8 K 637/09

    Vorliegen einer Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik

    Darunter können u.a. Handlungen gefasst werden, die geeignet sind, die auswärtigen Beziehungen oder unter besonderen Umständen auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen, vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1956 - 1 C 41.55 -, BVerwGE 3, 171; Beschluss vom 17. September 1998 - 1 B 28.98 -, juris; Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 -, BVerwGE 129, 142; Ziff. 7.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des PassG vom 3. Juli 2000 (GMBl. S. 587/BAnz. S. 1859).
  • VG Aachen, 16.04.2009 - 8 L 164/09

    Ausreiseverbot für mutmaßlichen Jihad-Kämpfer einstweilen bestätigt

    Darunter können u.a. Handlungen gefasst werden, die geeignet sind, die auswärtigen Beziehungen oder unter besonderen Umständen auch das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen, vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1956 - 1 C 41.55 -, BVerwGE 3, 171; Beschluss vom 17. September 1998 - 1 B 28.98 - , juris; Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 -, BVerwGE 129, 142; Ziff. 7.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des PassG vom 3. Juli 2000 (GMBl. S. 587/BAnz. S. 1859).
  • VG Aachen, 31.03.2016 - 8 L 1094/15

    Ausreiseuntersagung; Ausreise

  • VG Düsseldorf, 26.07.2013 - 22 L 1283/13

    Rechtmäßigkeit eines Passentzugs zur Verhinderung der Ausreise eines

  • VG Köln, 05.09.2007 - 13 L 1248/07
  • BVerwG, 19.09.1967 - I B 46.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.01.1968 - I B 81.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.04.1958 - I B 206.57

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf einen Reisepass

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