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   BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66   

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Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 30, 132
  • NJW 1968, 2075



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81  

    BauGB § 135 Abs. 5

    Auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid kann ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (vgl. BVerwGE 30, 132 (133 f) = NJW 1968, 2075 und dazu Schröcker, NJW 1968, 2037).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98  

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Selbst wenn unabhängig von den Regelungen des § 48 VwVfG NW ein belastender Verwaltungsakt das Vertrauen des Betroffenen darauf rechtfertigen könnte, daß mehr als das Geforderte von ihm nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwGE 30, 132 ; 67, 129 ; Urteile vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - ), ergäbe sich auch auf der Grundlage dieser Erwägung nicht die Rechtswidrigkeit des Nachtragsbescheides vom 22. August 1986.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94  

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auch ein solcher Bescheid kann allerdings ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauenin (vgl. u. a. Urteil vom 12.07.1968 - VII C 48.66, BVerwGE 30, 132).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. dazu etwa Urteil vom 28.02.1975 - IV C 74.74, BVerwGE 48, 87, 93) voraus, daß im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Abwägung der Interessen die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. in diesem Zusammenhang u. a. Urteil vom 12.07.1968 -VII C 48.66 -, a.a.O., S. 134).

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