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   BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66   

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https://dejure.org/1968,112
BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66 (https://dejure.org/1968,112)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1968 - VII C 48.66 (https://dejure.org/1968,112)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1968 - VII C 48.66 (https://dejure.org/1968,112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 132
  • NJW 1968, 2075
  • MDR 1968, 1036
  • DB 1968, 1987
  • DÖV 1969, 400
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 14, 175) ist eine reformatio in peius im Vorverfahren in aller Regel zulässig (zu vergl. ferner Forsthoff, Lehrbuch 1958, 479, 485).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid kann ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (vgl.Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 [133 f.] und dazu Sebastian Schröcker NJW 1968, 2035 [2037]).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auch ein solcher Bescheid kann allerdings ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (vgl. u.a. Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 (133 f.) [BVerwG 12.07.1968 - VII C 48/66]).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. dazu etwa Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 74.74 - BVerwGE 48, 87 (93) [BVerwG 28.02.1975 - IV C 77/74]) voraus, daß im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Abwägung der Interessen die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - a.a.O., S. 134).

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Selbst wenn unabhängig von den Regelungen des § 48 VwVfG NW ein belastender Verwaltungsakt das Vertrauen des Betroffenen darauf rechtfertigen könnte, daß mehr als das Geforderte von ihm nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwGE 30, 132 ; 67, 129 ; Urteile vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - ), ergäbe sich auch auf der Grundlage dieser Erwägung nicht die Rechtswidrigkeit des Nachtragsbescheides vom 22. August 1986.
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