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   BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67   

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https://dejure.org/1968,593
BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67 (https://dejure.org/1968,593)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1968 - II C 74.67 (https://dejure.org/1968,593)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1968 - II C 74.67 (https://dejure.org/1968,593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone bei der Ermittlung des Besoldungsdienstalters - Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67
    Aus dem Umstand, daß § 7 LBesG 60 auch die Möglichkeit vorsieht, Zeiten einer Tätigkeit im Dienst eines anderen Staates abzusetzen, folgt weiterhin, daß der Gesetzgeber die Zeiten einer Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands von der Absetzbarkeit nicht ausgenommen haben kann, zumal das Grundgesetz von der Vorstellung des Fortbestehens eines gesamtdeutschen Staaten ausgeht (vgl. z.B. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [126 bis 128]; 11, 150 [158]).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67
    Aus dem Umstand, daß § 7 LBesG 60 auch die Möglichkeit vorsieht, Zeiten einer Tätigkeit im Dienst eines anderen Staates abzusetzen, folgt weiterhin, daß der Gesetzgeber die Zeiten einer Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands von der Absetzbarkeit nicht ausgenommen haben kann, zumal das Grundgesetz von der Vorstellung des Fortbestehens eines gesamtdeutschen Staaten ausgeht (vgl. z.B. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [126 bis 128]; 11, 150 [158]).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    In diesem Zusammenhang ist fachgerichtlich geklärt, dass der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR erfasst, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. BVerwGE 30, 219 ; 51, 42 ; 89, 203 ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 11.91

    Öffentlicher Dienst der DDR - Geltungsbereich des GG - Besoldungsdienstalter

    Bei Anwendung dieser Vorschrift ist das Berufungsgericht im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats (BVerwGE 30, 219 [221 f.] und BVerwGE 51, 42 [43 f.]) zwar zutreffend davon ausgegangen, daß der in § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BBesG a. F. verwendete Begriff im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet grundsätzlich auch die Tätigkeiten im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfaßt; denn die Deutsche Demokratische Republik lag innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937.

    Es stellt insoweit, entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 30, 219 ff.; 51, 42 ff.), nicht darauf ab, ob eine derartige Tätigkeit im Geltungsbereich des Grundgesetzes regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wurde.

    Demzufolge hat der erkennende Senat in BVerwGE 30, 219 ff. den Dienst bei der Volkspolizei in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne der Anrechnungsvorschrift anerkannt, weil der Dienst zumindest in seinem Kern in gleicher Art auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wurde.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03

    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR;

    Der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfasst nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG 2 C 74.67 - BVerwGE 30, 219 , vom 10. Juni 1976 - BVerwG 2 C 33.74 - BVerwGE 51, 42 und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 11.91 - BVerwGE 89, 203 ).
  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Demzufolge habe der erkennende Senat den Dienst bei der Volkspolizei in der ehemaligen DDR im Sinne der Anrechnungsvorschrift anerkannt, nicht jedoch die dort bei volkseigenen landwirtschaftlichen Betrieben geleisteten Dienste (Hinweis auf BVerwGE 30, 219 ; 51, 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 7 B 4.14

    Beamtenversorgungsrecht; maßgebliches Recht; Eintritt des Versorgungsfalls;

    Die Vorschrift erfasst grundsätzlich auch die Tätigkeiten im Dienst eines "öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" im Gebiet der damaligen DDR (vgl. zum Besoldungsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1968 - II C 74.67 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Nach dieser Vorschrift werden nach Vollendung des 20. Lebensjahres liegende Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in Reichsgebiet, und damit auch entsprechende Dienstzeiten in der SBZ (BVerwGE 30, 219), bei der Festsetzung des BDA berücksichtigt.
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 11.78

    Ruhegehaltfähige Beschäftigung - Geltungsbereich des Grundgesetzes - Beamter

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu insoweit vergleichbaren Regelungen davon ausgegangen, daß der in dieser Vorschrift verwendete Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet" grundsätzlich auch die Tätigkeiten im Dienst eines "öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik erfaßt (BVerwGE 30, 219 [221 f.]; 51, 42 [43]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.11.1989 - 5 A 129/87

    Besoldungsdienstalter; Soldatenverhältnis; Betriebselektriker; Besoldung; DDR

    Zweifelhaft ist auch nicht, daß ein öffentlich-rechtlicher Dienstherr im Bereich der DDR als Dienstherr im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist (BVerwG, Urt. v. 12.9. 1968 - II C 74.67 -, BVerwGE 30, 219, in dem die Berücksichtigung von Dienstzeiten anerkannt wird, die bei der "Volkspolizei" in der sowjetischen Besatzungszone verbracht wurden.).
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