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   BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66   

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https://dejure.org/1968,6
BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66 (https://dejure.org/1968,6)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1968 - IV C 31.66 (https://dejure.org/1968,6)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1968 - IV C 31.66 (https://dejure.org/1968,6)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bodenverkehrsrecht - Auflassung im unverplanten Innenbereich - Bindungswirkung nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 Bundesbaugesetz (BBauG) bei einer Bescheinigung über die bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit eines Rechtsvorganges - Anforderungen an das Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de

    BBauG § 19 Abs. 1; BBauG § 23 Abs. 2; BBauG § 34
    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung einer Bescheinigung über die bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit eines Rechtsvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 22
  • DVBl 1970, 32
  • DVBl 1970, 72
 
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Wird zitiert von ... (679)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 134.65

    Unerlaubter Wohnbau im Außenbereich - Versagung einer Baugenehmigung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
    Mit dieser Ausgangsfrage tritt das unbebaute, jedoch gleichwohl den Zusammenhang nicht unterbrechende Grundstück in den Vordergrund der Betrachtung, d.h. einerseits und vor allem die "Baulücke", andererseits freie Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (stehendes oder fließendes Gewässer) oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Sportplätze, Erholungsflächen) einer Bebauung entzogen sind und die, wie der Senat bereits im Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 134.65 - (BRS 18, 28 [29]) ausgeführt hat, "auch bei größerer Ausdehnung ohne Bedeutung sein, also den Zusammenhang nicht unterbrechen" mögen.

    Da es sieh bei ihnen um Flächen handelt, die kraft der Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind, könnte selbst bei größerer Ausdehnung die Annahme gerechtfertigt sein, daß es an einer Unterbrechung des Zusammenhanges fehlt (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 14. April 1967 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
    Denn die Versagunsgründe aus § 20 BBauG und die Bindungswirkung aus § 21 Abs. 1 BBauG sind jedenfalls in dem Sinne untrennbar miteinander verlmüpft, daß nichts Gegenstand der Bindungswirkung sein kann, was nicht auch Versagungsgrund ist (vgl. dazu das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - [DVBl. 1968, 807] sowie OVG Lüneburg in MDR 1967, 248, und OVG Münster in DVBl. 1966, 189).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
    Diese Anforderung schließt nur das ein, was in Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung (§ 35 Abs. 2 BBauG; vgl. dazu insbesondere das Urteil von 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - [BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]]) dem inneren Grund für die Rechtsfolge des § 34 BBauG entspricht, nämlich die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereiches.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1965 - VII A 1217/63
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
    Denn die Versagunsgründe aus § 20 BBauG und die Bindungswirkung aus § 21 Abs. 1 BBauG sind jedenfalls in dem Sinne untrennbar miteinander verlmüpft, daß nichts Gegenstand der Bindungswirkung sein kann, was nicht auch Versagungsgrund ist (vgl. dazu das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - [DVBl. 1968, 807] sowie OVG Lüneburg in MDR 1967, 248, und OVG Münster in DVBl. 1966, 189).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
    Die Anforderungen, die an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhanges im Sinne der §§ 19 Abs. 1, 34 BBauG zu stellen sind, hat der erkennende Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung im Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - wie folgt zusammengefaßt: Die Merkmale "im Zusammenhang bebaut" fordern nicht mehr und nichts anderes als eine ("tatsächlich") aufeinanderfolgende, eben zusammenhängende Bebauung.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Ein Ortsteil im Sinne von § 34 BBauG liegt nur vor, wenn eine Ansiedlung nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - in BVerwGE 31, 22 [26 f.]).
  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2014 - 9 L 1082/14

    Lärm, TA-Lärm, Geräuschimmissionen; Nachbarschutz, Rücksichtnahme,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22; Beschluss vom 11. Oktober 1999 - 4 B 77/99 - juris Rn 6 = BauR 2000, 1175; Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7/07 - juris Rn 3 ff = BauR 2007, 1383.

    vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22; Beschluss vom 19. Februar 2014 - 4 B 40/13 - juris Rn 5.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Die Ortsteilsqualität (vgl. hierzu Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [BVerwG 06.11.1968 - IV C 31/66]) der Bebauung, innerhalb derer das Grundstück liegt, ist angesichts der Innenstadtlage außer Zweifel.
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