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   BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68   

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BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68 (https://dejure.org/1969,317)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1969 - V C 76.68 (https://dejure.org/1969,317)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1969 - V C 76.68 (https://dejure.org/1969,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen an einen Beschädigten als Einkommen des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 141
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 120.66

    Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68
    Die Gründe, die für die gleichmäßige Aufteilung des Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz sprechen, sind in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1967 (BVerwGE 27, 209) dargelegt.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68
    Diese Folgerung ergibt sich auch aus der Verweisung des § 25 a Abs. 6 BVG F. 1964 auf die §§ 76 bis 78 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG -, Nach dem Bundessozialhilfegesetz zählen nämlich zu dem Einkommen alle tatsächlichen Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, ohne Rücksicht darauf, ob derjenige, dem sie zufließen, auch Anspruch auf die jeweilige Leistung hat (dazu Urteile vom 27. Januar 1965 [BVerwGE 20, 188 [191]] und vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208 [211]]).
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68
    Diese Folgerung ergibt sich auch aus der Verweisung des § 25 a Abs. 6 BVG F. 1964 auf die §§ 76 bis 78 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG -, Nach dem Bundessozialhilfegesetz zählen nämlich zu dem Einkommen alle tatsächlichen Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, ohne Rücksicht darauf, ob derjenige, dem sie zufließen, auch Anspruch auf die jeweilige Leistung hat (dazu Urteile vom 27. Januar 1965 [BVerwGE 20, 188 [191]] und vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208 [211]]).
  • BVerwG, 09.12.1964 - V C 5.64

    Kinderzuschlag als Kindeseinkommen bei Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68
    Dann ist aber die Anrechnung solcher Mittel geboten, die dem Kinde tatsächlich zufließen, auch wenn es nicht selbst Träger des zugrunde liegenden Anspruchs ist (dazu Urteil vom 9. Dezember 1964 [BVerwGE 20, 88 [BVerwG 09.12.1964 - V C 5/64]]).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 118.64

    Anrechnung der dem Stiefvater zufließenden Leistungen auf das Einkommen des

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 118.64 - darauf hingewiesen, daß die Streichung des § 2 Abs. 3 KfürsV a.F. nicht auf rechtlichen Bedenken, sondern auf verwaltungspraktischen Gründen beruht.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II entspricht § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, der in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerwG nun ebenfalls klarstellt, dass das Kindergeld als Einkommen dem Minderjährigen zugerechnet wird, soweit es bei diesem zur Deckung des Lebensbedarfs benötigt wird (vgl hierzu Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 82 RdNr 17 ff, insbesondere RdNr 13; vgl BVerwGE 32, 141; 60, 6).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Nur im Falle der Weiterleitung, wenn es also dem Kind tatsächlich als Geldbetrag zufließt, ist es als dessen Einkommen anzurechnen (s auch BVerwGE 32, 141; 47, 120; 60, 6).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auch zum Recht der Kriegsopferfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht in Rechtsstreitigkeiten um die Gewährung von Erziehungsbeihilfe wiederholt die Ansicht vertreten, daß Kindergeld und vergleichbare Leistungen, z.B. der nach dem früheren Beamtenrecht dem Beamten gewährte Kinderzuschlag, dann "Mittel des Kindes" im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 BVG sind, wenn diese Sozialleistungen dem Kinde tatsächlich zugute kommen (BVerwGE 32, 141 und 47, 120).

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).

  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73].

    In BVerwGE 32, 141 und 47, 120 ist kein Zweifel daran gelassen worden, daß für die Ansicht kein Raum ist, Kindergeld (Kinderzuschuß, Kinderzuschlag) sei weder beim Empfänger noch beim Kind zu berücksichtigen.

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 03.2299

    Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz - keine Richtervorlage an das

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 6/9; 60, 18/21; 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120), der der Verwaltungsgerichtshof folgt, hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

    Auch zum Recht der Kriegsopferfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht in Rechtsstreitigkeiten um die Gewährung von Erziehungsbeihilfe wiederholt die Ansicht vertreten, daß Kindergeld und vergleichbare Leistungen, z.B. der nach dem früheren Beamtenrecht dem Beamten gewährte Kinderzuschlag, dann "Mittel des Kindes" im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 BVG sind, wenn diese Sozialleistungen dem Kinde tatsächlich zugute kommen (BVerwGE 32, 141 und 47, 120).

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/14, Anlage 101).

  • OVG Bremen, 12.11.1971 - II BA 116/71

    Ziel der Kriegsopferfürsorge über die Sicherung des notwendigen Mindestbedarfs

    Der Auffassung des Senats kann ferner nicht entgegengehalten werden, dass das Kindergeld sowie andere Kinderzuschläge und Kinderzuschüsse auf die Erziehungsbeihilfe nach § 27 BVG anzurechnen sind (BVerwGE 32, 141 [BVerwG 06.06.1969 - BVerwG V C 76.68] ; 20, 88; BVerwG, Urteil vom 24.5.1967 - V C 167.66 -, a.a.O.).

    (BVerwGE 32, 141 [BVerwG 06.06.1969 - BVerwG V C 76.68] ) - nur für die Monate März bis September 1965 auf die dem Kläger in dieser Zeit allein für seinen Sohn ... gewährte Erziehungsbeihilfe angerechnet.

  • SG Berlin, 01.08.2005 - S 59 AS 5710/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung -

    Auch zum Recht der Kriegsopferfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht in Rechtstreitigkeiten um die Gewährung von Erziehungsbeihilfe wiederholt die Ansicht vertreten, dass Kindergeld und vergleichbare Leistungen dann Mittel des Kindes sind, wenn diese Sozialleistungen dem Kind tatsächlich zugute kommen (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1969 - BVerwG V C 76.68 - BVerwGE 32, 141 und Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG V C 58.73 - BVerwGE 47, 120).

    Dies legt bereits die in der Bezeichnung der Sozialleistung Kindergeld ausgedrückte Zweckbestimmung, die darin besteht, in der Person des Kindes entstehende Kosten der allgemeinen Lebensführung zumindest teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten der allgemeinen Lebensführung beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Urteil vom 27. Januar 1965 - BVerwG V C 32.64 - BVerwGE 20, 188; Urteil vom 6. Juni 1969 - BVerwG V C 76, 68 - BVerwGE 32, 141; 52, 51; Urteil vom 7. Februar 1980, a.a.O., S. 10), nahe.

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II entspricht § 82 Abs. 1 Satz 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), der in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nun ebenfalls klarstellt, dass das Kindergeld als Einkommen dem Minderjährigen zugerechnet wird, soweit es bei diesem zur Deckung des Lebensbedarfs benötigt wird (grundlegend bereits BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1969 - V C 76.68 - BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73/79 -, juris).
  • LSG Bayern, 23.09.2010 - L 8 SO 1/08

    Bedarfsorientierte Grundsicherung bei Erwerbsminderung - abweichende Bemessung

    Nur im Falle der Weiterleitung, wenn es also dem Kind tatsächlich als Geldbetrag zufließt, ist es als dessen Einkommen anzurechnen (s. auch BSG Urteile vom 08.02.2007 Az.: B 9 b 5/05 R, B 9b 6/05 R, B 9 b 5/06 R, B 9b 6/06 R, Urteil vom 16.10.2007, B 8/9b 8/06 R, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b 23/06 R, Urteile vom 26.08.2008, B 8/9b 16/07 R, B 8/9b 26/07 R; BVerwGE 32, 141; 47, 120; 60, 6).
  • VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520

    Sozialhilfe, Anrechnung des Kindergelds als Einkommen des Kindergeldberechtigten,

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73

    Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1991 - 6 S 653/90

    Sozialhilfe zur Anrechnung von Kindergeld auf das Einkommen der Eltern

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