Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,177
BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67 (https://dejure.org/1969,177)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1969 - VII C 29.67 (https://dejure.org/1969,177)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1969 - VII C 29.67 (https://dejure.org/1969,177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und Unfallversicherung; Nichtannahme der Rückmeldung eines Studenten durch die Hochschule wegen dessen Weigerung zur Zahlung der Zwangsbeiträge; Satzungsrecht der Hochschule zur Regelung der Krankenfürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 308
  • MDR 1970, 170
  • DVBl 1969, 751
  • DÖV 1970, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Wenn aus dem Grundrecht des Art. 5 Abs. 3 GG, wonach Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind, zu folgern ist, daß damit nicht nur Freiheitsrechte für den Staatsbürger, sondern auch Gewährleistungen für die diesen Zwecken dienenden Einrichtungen (Hochschulen) im Hinblick auf ihre Selbstverwaltung gegeben sind (so BVerwGE 8, 170 [172], nicht abschließend hierzu BVerfGE 15, 256 [263 ff.]), so beschränkt Art. 5 Abs. 3 GG jedenfalls die Hochschulen nicht auf Tätigkeiten, die unmittelbar der Lehre, Forschung, Wissenschaft oder Kunst dienen.

    Art. 5 Abs. 3 GG schützt als Freiheitsrecht (Abwehrrecht im Verhältnis der Hochschule zum Staat) allerdings nur das, was sich als unerläßlich für eine freie Betätigung der Hochschulen in Wissenschaft, Forschung und Lehre herausgebildet hatte (so BVerfGE 15, 256 [264]).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Dieser Zwang erscheint deshalb sachgerecht, für den einzelnen zumutbar und auch gegenüber privatversicherten Studenten nicht als ein unmäßiges, im Verhältnis zum allgemeinen Zweck der studentischen Krankenversorgung unangemessenes Mittel (BVerfGE 10, 354 [370]).
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Ihre Grenzen ergeben sich, wie bereits dargelegt, aus der Zweckbestimmung der autonomen Vereinigung (vgl. BVerwGE 6, 247 [249. ff.] zur Autonomie der Gemeinden).
  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Wenn aus dem Grundrecht des Art. 5 Abs. 3 GG, wonach Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind, zu folgern ist, daß damit nicht nur Freiheitsrechte für den Staatsbürger, sondern auch Gewährleistungen für die diesen Zwecken dienenden Einrichtungen (Hochschulen) im Hinblick auf ihre Selbstverwaltung gegeben sind (so BVerwGE 8, 170 [172], nicht abschließend hierzu BVerfGE 15, 256 [263 ff.]), so beschränkt Art. 5 Abs. 3 GG jedenfalls die Hochschulen nicht auf Tätigkeiten, die unmittelbar der Lehre, Forschung, Wissenschaft oder Kunst dienen.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Sie darf nur die freie Entfaltung des einzelnen (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht in einer über das sachgerechte Maß hinausgehenden Weise beschränken (vgl. BVerfGE 10, 89 [102], 354 [371]; 12, 319 [323]; 15, 235 [239]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, "im Grunde bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst" (so BVerfGE 19, 342 [348/9]), und bedeutet, daß das Mittel den Betroffenen nicht übermäßig belasten darf (BVerfGE 9, 338 [346], Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit).
  • BVerwG, 13.01.1967 - VII B 196.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger die durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 13. Januar 1967 - BVerwG VII B 196.66 -) zugelassene Revision eingelegt.
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 72.64
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Die Zwangsmitgliedschaft ist ein legales Mittel, um eine dem sozialstaatlichen Gedanken entsprechende Einrichtung durchzuführen (vgl. BVerwGE 23, 304 [306]).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Sie darf nur die freie Entfaltung des einzelnen (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht in einer über das sachgerechte Maß hinausgehenden Weise beschränken (vgl. BVerfGE 10, 89 [102], 354 [371]; 12, 319 [323]; 15, 235 [239]).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
    Sie darf nur die freie Entfaltung des einzelnen (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht in einer über das sachgerechte Maß hinausgehenden Weise beschränken (vgl. BVerfGE 10, 89 [102], 354 [371]; 12, 319 [323]; 15, 235 [239]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt zwar den einzelnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch davor, durch Zwangsmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (siehe nur BVerfGE 38, 281, 298; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 29.67 BVerwGE 32, 308, 312 f.; Urteil vom 21. Juli 1998 - BVerwG 1 C 32.97 NJW 1998, 3510, 3511).

    Denn die mit Beitragspflichtigkeit verbundene Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist ein herkömmliches Mittel, um den Finanzbedarf einer Einrichtung mit sozialen Aufgaben zu decken (vgl. für die studentische Krankenversorgung Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 29.67 BVerwGE 32, 308, 312).

    Gemessen hieran war der auf das Semesterticket entfallende Beitragsanteil von monatlich 14 DM verhältnismäßig gering und damit auch für den noch zumutbar, der auf das Ticket nicht angewiesen war oder es aus anderen Gründen nicht nutzen wollte (vgl. auch Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 29.67 - a.a.O., S. 313 für die Beiträge zur studentischen Krankenversorgung).

    Dadurch wird weder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt (so Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 29.67 - a.a.O., S. 313-316 für den Fall der Nichtannahme der Rückmeldung wegen fehlender Zahlung des Sozialbeitrags für die seinerzeitige studentische Krankenversorgung).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Ahndet der Gesetzgeber den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen einer öffentlichen Einrichtung damit, dass der Betreffende von der weiteren Nutzung ausgeschlossen wird, mag dies unter Umständen unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 32, 308, 313 ff.; 59, 242, 244 f.).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Ihr steht Bundesrecht - hier insbesondere das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährte Recht, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben (BVerfGE 10, 89 [102 ff.]; 10, 354 [361 f.]; 11, 105 [126]; 12, 319 [323]; 15, 235 [239]; 38, 281 [297 f.]; BVerwGE 27, 228 [230]; 32, 308 [311 f.]; 39, 100 [102 ff.]; 39, 110 [115]) - nicht entgegen, Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes greift zwar auch gegenüber der gesetzlich angeordneten Bildung von Studentenschaften Platz (a), Art. 2 Abs. 1 GG wird durch den Zusammenschluß der Studenten hessischer Hochschulen zu Studentenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe der §§ 26, 27 HHG jedoch nicht verletzt (b).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Bundes(verfassungs)recht steht einer Regelung, die zur Erfüllung studentischer Beitragspflichten mit der Drohung der Exmatrikulation anhält, nicht entgegen (Anschluß an BVerwGE 32, 308).

    Wie der Senat bereits zu einer dem § 25 Abs. 5 Nr. 2 HHG vergleichbaren Regelung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts - Ablehnung der Rückmeldung wegen Verweigerung der Zahlung eines Sozialbeitrags zur Studentischen Krankenversicherung (Pflichtversicherung) - entschieden hat (BVerwGE 32, 308), ergibt sich aus der gesetzlichen Verknüpfung von Beitragszahlung und Studierberechtigung keine unverhältnismäßige, das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzende Belastung des Studenten.

  • OVG Berlin, 20.01.1998 - 8 B 161.96

    Rückmeldegebühr

    Deshalb und aus Gründen erhöhter Einziehungseffizienz ist ihm zuzumuten, das Junktim zwischen Gebührenzahlung einerseits und Immatrikulation oder Rückmeldung andererseits hinzunehmen (vgl. BVerwGE 32, 308, 316; 59, 242, 244; Senatsurteil a.a.O. S. 166).

    Einen Eingriff in die Freiheit der wissenschaftlichen Betätigung gemäß Artikel 5 Abs. 3 GG stellt die Auswirkung der Gebührenerhebung auf das Studium nicht dar (vgl. BVerwGE 32, 308, 315).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 10.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Ahndet der Gesetzgeber den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen einer öffentlichen Einrichtung damit, dass der Betreffende von der weiteren Nutzung ausgeschlossen wird, mag dies unter Umständen unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 32, 308, 313 ff.; 59, 242, 244 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - VerfGH 2/98

    Universitätsgesetz NRW verfassungskonform

    Die grundrechtlichen Schranken einer Zwangsmitgliedschaft in einem öffentlich-rechtlichen Verband ergeben sich aus Art. 4 Abs. 1 LV NRW i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 10, 89, 102; BVerfGE 38, 281, 297 f.; BVerfGE 78, 320, 329 f.; BVerwGE 32, 308, 312 f.; BVerwGE 59, 231, 233; BVerwG, NJW 1998, 3510, 3511; BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 9.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Ahndet der Gesetzgeber den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen einer öffentlichen Einrichtung damit, dass der Betreffende von der weiteren Nutzung ausgeschlossen wird, mag dies unter Umständen unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 32, 308, 313 ff.; 59, 242, 244 f.).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 11.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Ahndet der Gesetzgeber den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen einer öffentlichen Einrichtung damit, dass der Betreffende von der weiteren Nutzung ausgeschlossen wird, mag dies unter Umständen unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 32, 308, 313 ff.; 59, 242, 244 f.).
  • OVG Saarland, 05.06.1975 - I R 14/74

    Antrag auf Befreiung von einer kollektiven Pflichtkrankenversicherung für

    Insoweit ist die bisher vorliegende Rechtsprechung einhellig und überzeugend (vgl. BVerwG, DÖV 1970, 194; OVG Münster, DVBl. 1967, 160; OVG Lüneburg, DVBl. 1966, 454; zur Zwangsmitgliedschaft des weiteren BVerfGE 10, 354 [370], und E 12, 319, [323], sowie neuestens Beschluß vom 18.12.1974 - 1 BvR 259/66 zum Saarländischen Arbeitskammergesetz; dazu auch BVerwGE 23, 304, sowie Urteil des Senats vom 20.2.1964 - I R 53/62 -); die sie tragenden, im Grundsatz offenbar auch vom Kläger gebilligten Erwägungen macht sich der Senat zu eigen.

    Das bedarf näherer Begründung allerdings nicht nur hinsichtlich des durch die unterschiedliche Beitragsregelung in diesen Vorschriften aufgeworfenen Problems der Gleichbehandlung; Bestimmungen dieser Art stellen vielmehr darüber hinaus, weil sich die Ausdehnung der Beitragspflicht auf solche Mitglieder eines Sozialverbandes, denen daraus kein Vorteil erwächst, letztlich nur mit wirtschaftlichen Erwägungen rechtfertigen läßt (vgl. BVerfGE 10, 354 [370]; BVerwG, DÖV 1970, 194 [195]), erneut auch die Frage nach der Zulässigkeit der Zwangsregelung an sich, können sie doch dazu führen, daß die erforderliche Wirtschaftlichkeit der betreffenden Einrichtung durch unzumutbare überproportionierte Beiträge eines Teils der Mitglieder nur deswegen sichergestellt werden muß, weil andere unwirtschaftlich niedrige oder gar keine Beiträge zahlen.

  • BVerwG, 23.02.2012 - 6 BN 2.11

    Wahlgleichheit; universitäre Selbstverwaltung; Sachsen

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03

    Exmatrikulation von Studierenden nach Nichtzahlung eines

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 16.01

    Voraussetzungen an ein in die Gesetzgebungskompetenz eines anderen Landes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

  • BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75

    Missbilligung des Verhaltens eines Professors durch den Universitätsausschuss -

  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 49.75

    Pensionskasse - Satzungsänderungen - Bundeszuschüsse - Versorgungsempfänger -

  • VG Gießen, 16.03.2006 - 3 E 5843/04

    Verfassungsmäßigkeit der Langzeitstudiengebühr in Hessen

  • VG Gießen, 23.08.2006 - 3 E 2039/05

    Verfassungsmäßigkeit der Langzeitstudiengebühr in Hessen, insbesondere des § 6

  • VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/86

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ;

  • BVerwG, 19.07.1984 - 9 B 2144.82

    Absehen von der Anhörung eines Ausländers bei der Androhung der Abschiebung und

  • VG Hannover, 02.05.2003 - 6 B 1526/03

    Atypischer Sachverhalt; Aufschubinteresse; Benutzungsgebühr;

  • BVerwG, 23.02.1973 - VII B 23.72

    Verpflichtung eines Doktoranden zur Ablieferung eines Pflichtexemplares seiner

  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 7 C 09.554

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Prüfungsunfähigkeit; Rücktritt;

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 7 ZB 07.619

    Exmatrikulation bei Nicht-Zahlung von Studienbeiträgen

  • BVerwG, 31.01.1975 - VII B 63.74
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht