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   BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67, VIII C 115.67   

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BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67, VIII C 115.67 (https://dejure.org/1969,141)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1969 - VIII C 112.67, VIII C 115.67 (https://dejure.org/1969,141)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1969 - VIII C 112.67, VIII C 115.67 (https://dejure.org/1969,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung wegen besonderer Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3, § 18 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 155
  • MDR 1970, 266
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Der erkennende Senat hat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Zurückstellungs- und Entlassungsgründen wegen besonderer Härte im einzelnen ausgeführt, daß das Wehrpflichtgesetz eine ausdrückliche Regelung der Frage enthalte, welche rechtlichen Auswirkungen sich aus der nachträglichen Veränderung der im Einberufungszeitpunkt bestehenden und von der Einberufungsentscheidung umfaßten Sachlage ergeben.

    In beiden Hinsichten kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt des im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermins an, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - näher begründet hat.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Einberufung zu einer Unterbrechung eines weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes im Sinne der genannten Vorschrift und damit zu einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte nur führt, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat (zuletzt BVerwGE 31, 318 = MDR 1969, 696 = NJW 1969, 1789).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Ein Grund, statt in der Sache selbst zu entscheiden, den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, besteht jedenfalls nicht (vgl. zur Gegenrüge von Verfahrensmängeln durch den Revisionsbeklagten Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - [MDR 1969, 956]; Rothe, Festschrift für Bruno Heusinger 1968, 257).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Sie beruht bei Anwendung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung darauf, daß die behördliche oder die gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung des Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer nur deklaratorisch die Feststellung enthält, der Wehrpflichtige sei kraft Gesetzes wegen der Erfüllung des Tatbestandes des Art. 4 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 25 WpflG zur Teilnahme am Wehrdienst nicht verpflichtet (BVerwGE 7, 242).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Der Einberufungsbescheid beruhte vielmehr in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid erhielt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), auf einem damals vollziehbaren Musterungsbescheid, der seinerseits durch den Erlaß des Einberufungsbescheids vollzogen worden war (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 -).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Dabei beantwortet sich die Frage nach der der gerichtlicher Beurteilung zugrunde zu legenden Sach- und Rechtslage nicht etwa schon aus der Berücksichtigung des Umstandes, daß der Musterungsbescheid seinem Wesen nach Eingriffsakt ist und deshalb im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig mit der auf seine Aufhebung zielenden Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 Alternative 1 VwGO angegriffen werden muß (BVerwGE 29, 239) und hier angegriffen worden ist.
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 124.61
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Zu Unrecht beruft es sich für seine Ansicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 14 = DÖV 1965, 58), in welchem ausgesprochen wird, die Feststellung, ob der Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen sei, müsse für den Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung getroffen werden.
  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 101.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Wäre dies jedoch der Fall, so müßte bei der vorliegenden Anfechtungsklage jedenfalls auf den Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt werden (BVerwGE 1, 35; 17, 70 [BVerwG 25.10.1963 - VII C 82/62] [73]; neuestens Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 10.65 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Wäre dies jedoch der Fall, so müßte bei der vorliegenden Anfechtungsklage jedenfalls auf den Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt werden (BVerwGE 1, 35; 17, 70 [BVerwG 25.10.1963 - VII C 82/62] [73]; neuestens Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 10.65 -).
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
    Wäre dies jedoch der Fall, so müßte bei der vorliegenden Anfechtungsklage jedenfalls auf den Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt werden (BVerwGE 1, 35; 17, 70 [BVerwG 25.10.1963 - VII C 82/62] [73]; neuestens Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 10.65 -).
  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.62
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Das folgt nicht etwa aus dem Prozeßrecht und dem aus ihm häufig hergeleiteten Grundsatz, daß im Rahmen einer Anfechtungsklage die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen sei (vgl. zur Fragwürdigkeit dieses Grundsatzes Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67 - in BVerwGE 34, 155 [157/158] sowie Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 34.68 - in Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 7 S 12/13).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt sich die Frage, ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - 8 C 112.67, 8 C 115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 21. Mai 1976 - 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 , vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 , vom 17. Oktober 1989 - 9 C 58.88 - NVwZ 1990, 654 und vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 ).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S. des § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112.67/115.67 - BVerwGE 34, 155 ; Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 - NVwZ 1990, 654 f.).
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