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   BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65   

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BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65 (https://dejure.org/1969,269)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1969 - I C 50.65 (https://dejure.org/1969,269)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1969 - I C 50.65 (https://dejure.org/1969,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung der Zweigniederlassung eines Elektroinstallationsgewerbes in eine Handwerksrolle von Amts wegen - Auslegung des Begriffs des handwerklichen Nebenbetriebes i.S.d. § 3 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) - Mitteilung einer Handwerkskammer über die beabsichtigte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 56
  • BB Beil. 1970, 25
  • JR 1970, 111
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65
    Die neue Sach- und Rechtslage darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 29, 127 [130]) von dem Revisionsgericht berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 17.02.1961 - VII C 174.59
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65
    Es mag zweifelhaft sein, ob die gemäß § 11 HwO - früher § 10 HwO - ergehende Mitteilung einer Handwerkskammer über die beabsichtigte Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle einen von den Verwaltungsgerichten anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwGE 12, 75; aber auch Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 9.62 - [GewArch.
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII B 9.62
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65
    Es mag zweifelhaft sein, ob die gemäß § 11 HwO - früher § 10 HwO - ergehende Mitteilung einer Handwerkskammer über die beabsichtigte Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle einen von den Verwaltungsgerichten anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwGE 12, 75; aber auch Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 9.62 - [GewArch.
  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

    Zwar sind für die Beurteilung einer nach § 11 HwO ergangenen Mitteilung grundsätzlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor den Tatsachengerichten maßgeblich (BVerwGE 34, 56 (59)).

    Für eine Eintragungspflicht in den genannten Fällen spricht auch die Informationsfunktion der Handwerksrolle, die nach Maßgabe von § 6 Abs. 3 bis 5 HwO Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse selbständiger Handwerker eines Kammerbezirks geben soll (vgl. auch BVerwGE 34, 56 (62)).

    Auch die übrige innere Organisation des Unternehmens mit Zweigstellen kann - unbeschadet der bei der Abgrenzung zum Industriebetrieb zu berücksichtigenden Merkmale (dazu unten c) bb)) - grundsätzlich für die Eintragungspflicht nicht ausschlaggebend sein (vgl. für Nebenbetriebe BVerwGE 34, 56 (58)).

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 2.92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Namentlich handelt es sich bei der Mitteilung über die beabsichtigte Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe (§§ 19, 20 in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 11 der Handwerksordnung - HwO - in der Fassung vom 28. Dezember 1965, BGBl 1966 I S. 1, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 1993, BGBl I S. 2256) um einen Verwaltungsakt, gegen den sich der betroffene Gewerbetreibende mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage wenden kann (Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 10.70 - Buchholz 451.45 § 18 HwO Nr. 2; vgl. auch BVerwGE 34, 56 ).

    Das gesetzgeberische Ziel der Bestimmungen über Nebenbetriebe, die Gleichbehandlung aller handwerklichen Betriebe- auch soweit sie z.B. zu einem industriellen Hauptbetrieb gehören - sicherzustellen (BVerwGE 34, 56 ), läßt sich nicht auf die handwerksähnlichen Nebenbetriebe und ihr Verhältnis zu entsprechenden Hauptbetrieben übertragen.

    Es kommt also darauf an, ob die in einem Nebenbetrieb für Dritte erbrachten Leistungen ihrer Vorbereitung und Ausführung nach dem entsprechen, was ein selbständiger Handwerker unter den gleichen tatsächlichen Voraussetzungen leisten würde (vgl. BVerwGE 34, 56 ).

  • BVerwG, 01.06.1992 - 1 B 65.92

    Handwerksrolle; Löschung; Untersagungsverfügung

    Dem steht hier die Untersagung nach § 35 GewO einschließlich "daraufhin erfolgter Betriebseinstellung" (Beschwerdeschrift S. 2) entgegen (vgl. BVerwGE 34, 56 [BVerwG 25.09.1969 - I C 50/65]).

    Das folgt aus dem Zweck der Handwerksrolle, den Organen des Handwerks und der Öffentlichkeit jederzeit Auskunft über die ein Handwerk ausübenden selbständigen Betriebe zu geben (BVerwGE 34, 56 [BVerwG 25.09.1969 - I C 50/65]), wobei vorausgesetzt wird, daß der eingetragene Handwerker zur gewerbsmäßigen Ausübung seines Handwerks berechtigt ist.

    Ist danach unbeschadet dessen, daß gemäß § 1 Abs. 1 HwO erst die Eintragung in die Handwerksrolle den selbständigen Betrieb eines Handwerks erlaubt (BVerwGE 34, 56 [BVerwG 25.09.1969 - I C 50/65]), in Fällen wie dem vorliegenden die Eintragung zu löschen, kommt es nicht darauf an, ob eine etwa darüber hinaus zur Ausübung des Handwerks noch erforderliche Gewerbeerlaubnis trotz der Untersagung nach § 35 GewO weiter wirksam bleibt oder im Falle einer Wiedergestattung erneut beantragt werden muß (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer, a.a.O., RdNr. 101) und ob dem Kläger zuvor eine solche Erlaubnis erteilt worden ist.

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 16.79

    Eintragung eines praxiseigenen Laboratoriums eines Kieferorthopäden in die

    Mit dieser Regelung sollte, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. September 1969 (BVerwGE 34, 56) ausgeführt hat, dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller handwerklich Tätigen entsprochen werden.
  • OLG Stuttgart, 09.08.2012 - 4 Ss 198/12

    Mittelbare Falschbeurkundung: Beweiswirkung der Eintragung eines Betriebsleiters

    Sie ist ein öffentliches Register (BVerwGE 34, 56).
  • BVerwG, 26.11.1982 - 5 B 9.81

    Zweck einer derartigen Mitteilung - Voraussetzungen für die Annahme der

    Soll aber ein Streit über die Zulässigkeit der Löschung bereits vor Verwirklichung dieser Maßnahme entschieden werden, so kommt es für die Entscheidung grundsätzlich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht an (vgl. auch BVerwGE 34, 56 [59] zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Rechtmäßigkeit einer Mitteilung nach § 11 HahdwO).

    Ebensowenig hat die Beklagte eine Divergenz von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 227) und vom 25. September 1969 (BVerwGE 34, 56) hinreichend dargetan.

  • BVerwG, 20.03.1973 - I C 11.70

    Inaugenscheinnahme eines vergleichbaren Handwerkbetriebes zur Erfüllung der

    Die Mitteilung der Handwerkskammer nach § 20 in Verbindung mit § 11 HwO, daß sie die Eintragung in dieses Verzeichnis beabsichtige, ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1969 - BVerwG I C 50.65 - [BVerwGE 34, 56, 59 [BVerwG 25.09.1969 - I C 50/65]]).

    Mit dieser Auffassung weicht der erkennende Senat nicht von seinemUrteil vom 25. September 1969 - BVerwG I C 50.65 - (BVerwGE 34, 56 [57 f.]) ab, da für die handwerksähnliche Betriebsform eines Unternehmens ein anderer Maßstab gilt als für die Feststellung, ob ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 3 HwO vorliegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01

    Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK

    Das Verwaltungsgericht hat bei der Frage, ob der Kläger wegen der von seinem Unternehmen beim Innenausbau von Fertighäusern ausgeführten Fliesenleger- und Gas- und Wasserinstallationsarbeiten als handwerklicher Nebenbetrieb (§§ 3 Abs. 1, 2 Nr. 3 HwO) eines handwerksähnlichen Betriebes zu Recht in die Handwerksrolle eingetragen und folglich sein auf § 13 HwO gestütztes Löschungsbegehren - dieses scheitert nicht bereits an der Vorschrift des § 14 Satz 1 HwO (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 06.12.1963 - VII C 39.62 -, Buchholz 451.45, § 1 HwO Nr. 6) - abzulehnen ist, zutreffend nur auf diesen Tätigkeitsbereich, dem es eine gewisse Eigenständigkeit bescheinigt hat, abgestellt und geprüft, ob insoweit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 HwO gegeben sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1969 - I C 50.65 -, BVerwGE 34, 56 ).

    Angesichts des vom Gesetzgeber mit § 3 Abs. 1 HwO verfolgten Ziels der Gleichbehandlung aller handwerklichen Betriebe geht es nicht an, dass der Betriebsinhaber sich allein durch innerorganisatorische Maßnahmen der Eintragung seines Nebenbetriebs in die Handwerksrolle entzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1969 - I C 50.65 -, BVerwGE 34, 56 ).

  • BVerwG, 30.03.1978 - 1 B 291.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Begriff "handwerklicher Nebenbetrieb" im Sinne des § 3 Abs. 1 HwO in Verbindung mit § 2 Nr. 3 HwO ist bereits durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 25. September 1969 - BVerwG 1 C 50.65 - [BVerwGE 34, 56 = GewArch. 1970, 10 = JR 1970, 111 = Buchholz 451.45 § 2 HwO Nr. 3]; Beschluß vom 28. September 1971 - BVerwG 1 B 51.71 - [GewArch. 1972, 155]) grundsätzlich geklärt.

    Nach dem Urteil vom 25. September 1969 (a.a.O.) kommt es bei der Anwendung des § 3 Abs. 1 HwO darauf an, ob die in einem Nebenbetrieb der Industrie für Dritte erbrachten Leistungen ihrer Vorbereitung und Ausführung nach dem entsprechen, was ein selbständiger Handwerker unter den gleichen tatsächlichen Verhältnissen leisten würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 14 S 2578/01

    Heilpraktikerschule einer GmbH - Gewerbeanmeldung

    Diese Voraussetzungen waren sowohl im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats erfüllt, so dass offen bleiben kann, auf welchen Zeitpunkt es für die rechtliche Überprüfung des Bescheids letztlich ankommt (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 25.91 -, GewArch 1993, 196; siehe auch Urteil vom 25.09.1969 - I C 50.65 -, BVerwGE 34, 56 ).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 1 C 1.92

    Bestimmung des Berufsbilds des Buchdruckers - Anspruch auf Löschung einer

  • BGH, 14.12.1979 - I ZR 36/78

    Zahnarzt, der - ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein - in seinem

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 10.70

    Handwerksähnliches Gewerbe i.S.d. Handwerksordnung (HwO) - Gewerbe der

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1992 - 3 L 76/91

    Zahntechnikermeister; Betrieb; Betriebsleiter

  • VG Schleswig, 27.05.1999 - 12 A 21/99

    Ankündigung der Löschung des Handwerks "Gas- und Wasserinstallateur" in der

  • BVerwG, 28.09.1971 - I B 51.71

    Erwerb eines öffentlich-rechtlichen Besitzstands auf Grund der langjährigen

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