Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67   

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https://dejure.org/1969,229
BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67 (https://dejure.org/1969,229)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1969 - VIII C 200.67 (https://dejure.org/1969,229)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1969 - VIII C 200.67 (https://dejure.org/1969,229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes - Ansprüche des Dienstherrn gegen einen Beamten aus schuldhafter Verletzung der diesem obliegenden Pflichten - Unterbrechung der Verjährung durch Leistungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 97
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65

    Nichteinholung der erforderlichen Zustimmungen zu beanstandeten

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    In seinemUrteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - (NDBZ 1969, 61 [L]) hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts den Bescheid des Regierungspräsidenten, durch den dieser einen öffentlichen Dienstherrn zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen bei Nichterfüllung der Pflicht zur Unterbringung amtsenthobener und verdrängter Angehöriger des öffentlichen Dienstes heranzieht, die Wirkung zugesprochen, die Verjährungsfrist zu unterbrechen mit der.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Die Annahme des erkennenden Senats, daß der Leistungsbescheid des Dienstherrn die Verjährung seines Schadensersatzanspruchs unterbricht, deckt sich mit der Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts: In der Entscheidung BVerwGE 28, 336 hat der VI. Senat die Übertragung der Unterbrechungsregelung des § 209 BGB in das öffentliche Recht grundsätzlich bejaht, aber zugleich verneint, daß jede von der zuständigen Behörde zur Geltendmachung oder Vollstreckung des Anspruchs gegenüber dem Verpflichteten vorgenommene Handlung, etwa auch die bloße Aufforderung zur Stellungnahme oder ein behördeninterner Bericht mit der Bitte um Entscheidung der höheren Behörde, genüge.
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66

    Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 27, 250 hat der erkennende Senat entschieden, daß der Anspruch des Bundes gegen einen Soldaten auf Ersatz des Schadens, der ihm entstanden ist aus einer während des Wehrdienstverhältnisses begangenen Verletzung der Dienstpflicht, auch noch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann.
  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 118.64

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Schadensberechnung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 17.09.1964 - I C 26.63

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes /

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 24, 225 [BVerwG 23.06.1966 - III C 118/64]und 27, 245); dessen Zweck und Wert liegen, neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels, gerade darin, daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Es ist allgemein anerkannt, daß die Anspruchsverjährung ein nicht nur dem Bürgerlichen Recht angehörender Rechtsgedanke ist; er findet seine Berechtigung auch im öffentlichen Recht (zum Beispiel Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 200.67 - [BVerwGE 34, 97 [BVerwG 16.10.1969 - VIII C 200/67] [98]]).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Denn der Gesetzgeber hatte einen Regelungsbedarf nur für die in den zivilrechtlichen Bestimmungen nicht geregelte Unterbrechung durch Erlaß eines Verwaltungsaktes gesehen (vgl. Begründung zu § 49 VwVfG des Entwurfs 1973 - BTDrucks 7/910 S. 76 f. - vgl. zur damaligen Problematik auch Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 200.67 - BVerwGE 34, 97 >99 f.<).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts auch die Unterbrechungsregelung des § 209 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar; doch genügen danach nur eindeutige Maßnahmen durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner, zu denen behördeninterne Maßnahmen, die hier möglicherweise getroffen sein könnten, nicht gehören (vgl. BVerwGE 28, 336 [341/342]; 34, 97 [100]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 196/10

    Revisibilität des Brandenburgischen Orts- und Landesrechts; Anspruch eines

    Ob insoweit - entgegen dem Grundsatz, dass die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf öffentlich-rechtliche Ansprüche im Allgemeinen analog angewendet werden können, soweit das öffentliche Recht dem nicht entgegensteht (vgl. Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 195 Rn. 20; Palandt-Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 195 Rn. 20 i.V.m. § 203 Rn. 1; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2009, Vorbem. zu §§ 194 bis 225 Rn. 44; siehe auch BVerwGE 34, 97, 98 f; BVerwG DÖV 1980, 216, 217) - § 40 OBG eine Anwendung des bürgerlich-rechtlichen Hemmungstatbestands der schwebenden Verhandlungen hindert, ist aber wiederum eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts.
  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    In dem Urteil vom 16. Oktober 1969 (- BVerwG 8 C 200.67 - BVerwGE 34, 97, 100) hat das Gericht dargelegt, dass der aus einer Dienstpflichtverletzung entstandene Schadensersatzanspruch des Bundes gegen einen Soldaten auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann.

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen weicht die Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1964 (a.a.O.) und vom 16. Oktober 1969 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Die Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei beamtenrechtlichen und soldatendienstrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn gegenüber Beamten oder Soldaten (vgl. § 78 BBG und inhaltsgleiche landesbeamtenrechtliche Regelungen, § 24 Soldatengesetz) wird vom II. und VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. BVerwGE 18, 283; 19, 243 [BVerwG 17.09.1964 - I C 26/63]; 21, 270 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]; 27, 245 [BVerwG 28.06.1967 - VIII C 61/66]; 27, 250 [BVerwG 28.06.1967 - VIII C 74/66]; Urteile vom 30. Mai 1968 - BVerwG II C 64.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 78 BBG Nr. 9] und vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 200.67 -).

    Denn der Zweck und der Wert der Befugnis des Dienstherrn, einen Schadensersatzanspruch gegenüber seinem Bediensteten durch Leistungsbescheid geltend zu machen, liegen - wie der VIII. Senat im Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 200.67 - zutreffend ausgeführt hat - neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels gerade darin, "daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu Laufen beginnt".

  • BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78

    Leistungsbescheid gegen den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten als

    Damit verbleibt allein der Erlaß eines Leistungsbescheides, der entsprechend § 209 BGB die Verjährung unterbricht (BVerwGE 34, 97 [BVerwG 16.10.1969 - VIII C 200/67] [98]).
  • BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen

    Das Oberverwaltungsgericht hat schließlich auch zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Schadensersatzansprüche des Bundes gegen Soldaten durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden können (Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG 8 B 111.68 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 200.67 - <BVerwGE 34, 97 [BVerwG 16.10.1969 - VIII C 200/67]> sowie aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 60.82 - ).
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes

    Im einzelnen stellt § 52 SGB X, der wörtlich mit § 53 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) übereinstimmt, den bisherigen Rechtszustand klar, daß auch ein auf die Durchsetzung eines Anspruchs gerichteter Verwaltungsakt u.a. in gleicher Weise wie die Klageerhebung die Verjährung unterbricht (vgl. BSG NJW 1970, 1567; BVerwGE 48, 279, 083; 34, 97, 98 ff.; Kopp VwVfG, 3. Aufl., § 53 Anm. 2).
  • VG Cottbus, 28.05.2015 - 5 K 737/11

    Besoldung und Versorgung

    Denn der Gesetzgeber hatte einen Regelungsbedarf nur für die in den zivilrechtlichen Bestimmungen nicht geregelte Unterbrechung durch Erlass eines Verwaltungsaktes gesehen (vgl. Begründung zu § 49 VwVfG des Entwurfs 1973 - BTDrucks 7/910 S. 76 f. - vgl. zur damaligen Problematik auch Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 200.67 - BVerwGE 34, 97 ).
  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer

  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung -

  • BVerwG, 12.12.1974 - V C 25.74

    Unanfechtbarer Leistungsbescheid als Vollstreckungstitel - Erlöschen eines

  • VG Würzburg, 23.08.2022 - W 1 K 22.584

    Berufssoldat, Schadensersatz, Auffahrunfall bei Rückwärtsfahrt, grobe

  • VG München, 14.04.2014 - M 21 K 12.4452

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen Beschädigung

  • VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines

  • VG München, 13.12.2013 - M 21 K 12.700

    Erstattung von Ausbildungskosten (Studium an einer Universität der Bundeswehr)

  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70

    Befugnis des Dienstherrn zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 189.67

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 24.04.1970 - VI C 106.65

    Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs durch einen Verwaltungsakt

  • BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegenüber Soldaten - Zulässigkeit und

  • OVG Bremen, 05.02.1980 - 2 BA 45/79

    Berechtigung eines Beamten zur privaten Nutzung einer ihm dienstlicherseits

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