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   BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66   

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BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66 (https://dejure.org/1970,308)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1970 - II C 36.66 (https://dejure.org/1970,308)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1970 - II C 36.66 (https://dejure.org/1970,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei anderweitiger Kenntniserlangung - Einsicht in "Verwaltungsermittlungen" - Materieller Personalaktenbegriff - Gefährdung des Ermittlungszweckes bei Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 134
  • DVBl 1971, 147
  • DÖV 1971, 60
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66
    Durch die Wortfolge "alle ihm betreffenden Vorgänge" werden deshalb unabhängig von der Aufnahme in die ausdrücklich als "Personalakten" gekennzeichneten Ordner, Hefter oder Blattsammlungen alle von der Dienstbehörde aktenmäßig festgehaltenen, sich auf die persönlichen und (oder) dienstlichen Verhältnisse des Beamten beziehenden Urkunden und Vorgänge (ausschließlich der Prüfungsakten) erfaßt, soweit sie in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen, also insbesondere nicht einem Zweck dienen, der außerhalb des durch das Beamtenverhältnis begründeten Rechte- und Pflichtenkreises liegt (wie z. B. Vorgänge über die Besetzung eines Universitätslehrstuhls mit einem Beamten, vgl. hierzu BVerwGE 12, 296 [299, 300]; BVerwG, Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [ZBR 1965 S. 215]).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66
    Diese Behauptung war geeignet, den Kläger zu einer Zeit, in der die Kommunistische Partei im Bundesgebiet bereits verboten war (vgl. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]), in das Zwielicht einer engeren Verbindung zu einer Organisation zu bringen, die jedenfalls den Ruf hatte, kommunistische Ziele zu verfolgen (vgl. den der Entscheidung BVerfGE 13, 123 zugrunde liegenden Sachverhalt); sie war deshalb zugleich geeignet, die politische Treue des Klägers, nämlich seine Treue zu den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie (§ 55 Abs. 2 LBG), in Zweifel zu ziehen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Eignung für das ihm übertragene Amt des Leiters des politischen Kommissariats der Kreispolizeibehörde Gelsenkirchen zu erschüttern.
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66
    Durch die Wortfolge "alle ihm betreffenden Vorgänge" werden deshalb unabhängig von der Aufnahme in die ausdrücklich als "Personalakten" gekennzeichneten Ordner, Hefter oder Blattsammlungen alle von der Dienstbehörde aktenmäßig festgehaltenen, sich auf die persönlichen und (oder) dienstlichen Verhältnisse des Beamten beziehenden Urkunden und Vorgänge (ausschließlich der Prüfungsakten) erfaßt, soweit sie in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen, also insbesondere nicht einem Zweck dienen, der außerhalb des durch das Beamtenverhältnis begründeten Rechte- und Pflichtenkreises liegt (wie z. B. Vorgänge über die Besetzung eines Universitätslehrstuhls mit einem Beamten, vgl. hierzu BVerwGE 12, 296 [299, 300]; BVerwG, Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [ZBR 1965 S. 215]).
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66
    Diese Behauptung war geeignet, den Kläger zu einer Zeit, in der die Kommunistische Partei im Bundesgebiet bereits verboten war (vgl. BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]), in das Zwielicht einer engeren Verbindung zu einer Organisation zu bringen, die jedenfalls den Ruf hatte, kommunistische Ziele zu verfolgen (vgl. den der Entscheidung BVerfGE 13, 123 zugrunde liegenden Sachverhalt); sie war deshalb zugleich geeignet, die politische Treue des Klägers, nämlich seine Treue zu den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie (§ 55 Abs. 2 LBG), in Zweifel zu ziehen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Eignung für das ihm übertragene Amt des Leiters des politischen Kommissariats der Kreispolizeibehörde Gelsenkirchen zu erschüttern.
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 - ZBR 1965, 215]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, " wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Dieser vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung angewandten Begriffsbestimmung (BVerwGE 12, 296 [299]; 19, 179 [184]; 36, 134 [138]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG VI C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]) entspricht die hier anzuwendende Vorschrift des § 106 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes (des Landes Baden-Württemberg) - LBG - in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 8. Februar 1966 (Ges.Bl. S. 5).

    Ob sich alle Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen, tatsächlich bei den Personalakten befinden, ist gleichgültig (BVerwGE 8, 219 [220]; 12, 296 [299]; 36, 134 [138]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz a.a.O.]).

    Dem zwischen Beamten und Dienstherrn herrschenden Offenheitsgrundsatz (dazu BVerwGE 36, 134 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66] [142]) würde es widersprechen, wenn das Recht auf Akteneinsicht an Voraussetzungen geknüpft würde, die den Beamten an dessen Ausübung tatsächlich hindern könnten.

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    An diesem gebotenen Zusammenhang fehlt es, wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, wenn nämlich diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58] [299 f.]; 15, 3 [14]; 36, 134 [138]; 49, 89 [90]; 55, 186 [189 ff.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.05.2006 - 1 DB 1.06

    Akteneinsichtsrecht; Disziplinarakten; Personalakte.

    Die Disziplinarakte erfüllt die Voraussetzungen des materiellen Personalaktenbegriffs (Urteile vom 15. Oktober 1970 BVerwG 2 C 36.66 BVerwGE 36, 134 und vom 29. April 1971 BVerwG 2 C 32.69 BVerwGE 38, 94 ; Beschluss vom 20. Februar 1989 BVerwG 2 B 129.88 Buchholz 237.0 § 113 BaWüLBG Nr. 2; stRspr).

    Der Beamte kann das Einsichtsrecht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs wiederholt ausüben, ohne ein berechtigtes Interesse darlegen zu müssen (Urteile vom 15. Oktober 1970 a.a.O. und vom 29. April 1971 a.a.O.; Beschluss vom 20. Februar 1989 a.a.O.; vgl. auch Fürst, in: GKÖD, Bd. I, Teil 2b, K §§ 90 90g BBG Rn. 45).

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Einsicht in die seine Bewerbung um die Stelle des Direktors der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe betreffenden Unterlagen ergibt sich allerdings nicht aus § 113 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (Baden-Württemberg) in der Fassung vom 8. August 1979 (Ges.Bl. S. 398) - LBG -, Ob ein Vorgang als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört und demzufolge dem Einsichtsrecht des Beamten (§ 113 Abs. 5 LBG) unterliegt, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Viel spricht allerdings dafür, daß alle Vorgänge, die das Dienstverhältnis des Beamten oder den Beamten selbst während der Zeit des Bestehens seines Dienstverhältnisses betreffen, zu den Personalakten gehören, gleich ob die Vorgänge als solche z.Z. des Dienstverhältnisses oder nachher entstehen (vgl. zum Begriff der Personalakten neuerdings BVerwGE 35, 225 [227]; 36, 134 [137 ff.] und Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 39/12

    Einsichtsrecht des Rechtsanwalts in seine Personalakten: Begriff der Personalakte

    Für die Frage, ob ein Vorgang zu den Personalakten gehört, kommt es nicht darauf an, wo und wie er geführt oder aufbewahrt wird (formelles Prinzip), sondern allein darauf, ob er den Rechtsanwalt in einem inneren Zusammenhang mit seinem Status als Rechtsanwalt betrifft (Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 58 Rn. 6 f. m.w.N.; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 58 Rn. 2; zum Begriff der Personalakten bei Arbeitnehmern und Beamten vgl. auch BAG, Urteile vom 16. November 2010 - 9 AZR 573/09, BAGE 136, 156 Rn. 13 und vom 15. November 1985 - 7 AZR 92/83, juris Rn. 17; BVerwGE 67, 300, 302; 36, 134, 137 f.; Battis, BBG, 4. Aufl., § 106 Rn. 6).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Bei Verwaltungsermittlungen, die im Vorfeld eines Disziplinarverfahrens durchgeführt werden (zurückhaltend dazu BVerwGE 36, 134/139 f), angefallene Akten können Teil der Personalakte sein.
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69

    Versagung der Einsichtnahme in die Akten während eines Disziplinarverfahrens -

    alle von der Dienstbehörde aktenmäßig festgehaltenen, sich auf die persönlichen und (oder) dienstlichen Verhältnisse beziehenden Urkunden und Vorgänge (ausschließlich der Prüfungsakten) erfaßt, soweit sie in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Oktober 1970 - BVerwG II C 36.66 - [BVerwGE 36, 134 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]] mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann das Gewicht des schutzwürdigen Interesses des Beamten an der Einsicht Entscheidungserheblichkeit erlangen, wenn im Einzelfall schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit oder schutzwürdige Belange Dritter der Einsichtgewährung entgegenstehen (vgl. das oben schon näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 36.66).

  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Vorgänge gehören dann nicht zu den Personalakten, wenn der Zweck, zu welchem sie angelegt worden sind, außerhalb des durch das konkrete Dienstverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, nämlich wenn diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (vgl. z. B. BVerwGE 12, 296, 300; BVerwGE 36, 134, 138 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]; BVerwGE 55, 186, 190; BVerwGE 59, 355, 357 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG NW Nr. 7; BVerwGE 67, 300, 302).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

  • VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16

    Informationszugang; allgemein gültige, verwaltungsinterne Weisung

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

  • BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von

  • BVerwG, 10.08.1971 - II B 32.71

    Nichtzulassung der Revision - Entfernung einer Beurteilung aus einer Personalakte

  • BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73

    Nachträgliches "Auffinden" einer die Personalakte ergänzenden Urkunde im Sinne

  • BVerwG, 04.02.1981 - 2 B 93.79

    Grundsätze über die Beurteilung der Eignung und über die Ermessensentscheidung

  • VG München, 06.10.2014 - M 5 E 14.3287

    Akteneinsicht; Personalakten; Sachakten

  • AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11

    Berufsrechte und -pflichten: Reichweite des Akteneinsichtsrechts

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1973 - IV 537/71
  • VG Lüneburg, 15.07.1996 - 1 A 78/95

    Auskunftsanspruch zur Beförderungspraxis bei Kriminalräten in Niedersachsen;

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