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   BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69   

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BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69 (https://dejure.org/1970,152)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1970 - III C 123.69 (https://dejure.org/1970,152)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1970 - III C 123.69 (https://dejure.org/1970,152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 277
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. Feststellungs-DV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 208 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftverkehr beteiligt hat".
  • BVerwG, 05.07.1973 - III C 50.72

    Anspruch auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung eines Schadens an einem

    Das hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3 = ZLA 1971, 28 = IFLA 1971, 116]).

    Nach Wortlaut und Sinngehalt der gesetzlichen Regelung bestehen keine Bedenken, die freie Verfügung des Verfolgten dann als gegeben anzuerkennen, wenn er nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder in sonstiger Weise sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt hat (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277]).

    Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, daß es sich bei den Konto ... um ein "gemischtes Konto" im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 -, a.a.O.) gehandelt hat.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 12. November 1970 (a.a.O.) hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, freie Verfügung könne bei einem gemischten Konto insoweit angenommen werden, als durch die dem Verfolgten freigegebenen Mittel der Kontostand unter den Betrag gesunken ist, der dem Verfolgten als Kaufpreis zugeflossen war.

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Für die weitere Verhandlung; und Entscheidung wird auf die Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV verwiesen (Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 62.68 - [Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 7], vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135 = Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 10], vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 12], vom 28. Mai 1971 - BVerwG III C 93.69 - [ZLA 1971, 235] und vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [ZLA 1972, 77]).
  • BVerwG, 03.02.1972 - III C 108.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anspruch auf Kriegslastenausgleich -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Frage, was unter angemessener Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV zu verstehen ist, unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 RepG zu beurteilen (Urteile vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 10] und vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 12]).

    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. November 1970 - a.a.O. - ausgegangen.

  • BVerwG, 11.02.1971 - III C 18.69

    Begriff der "freien Verfügung" nach der Feststellungsdurchsetzungsverordnung

    Tilgt der Verfolgte aus Mitteln des Kaufpreises seine Verbindlichkeiten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß der Kaufpreis in seine freie Verfügung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV gelangt ist (Bestätigung von BVerwG III C 123.69).

    Zum Begriff der freien Verfügung im Sinne der vorstehend genannten Vorschrift hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - unter anderem folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69

    Rechtsmittel

    Bestätigung der mit BVerwG III C 123.69 eingeleiteten Rechtsprechung zu der Frage, wann ein Kaufpreis in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist.

    In seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - hat der Senat zu § 8 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV folgendes entschieden:.

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. FeststellungsDV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 BVerwG III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 208 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 BVerwG III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftsverkehr beteiligt hat".
  • BVerwG, 16.06.1972 - III C 36.69

    Gelangen von Mitteln in die freie Verfügung des Verfolgten - Diskriminierende

    In die freie Verfügung des Verfolgten ist auch der Teil des Kaufpreises gelangt, der aus einem aus dem Kaufpreis gebildeten Sperrkonto zur Begleichung der Wertzuwachssteuer verwendet worden ist (Bestätigung und Weiterentwicklung von BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3 und BVerwGE 37, 176 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 4).

    Das hat der erkennende Senat insbesondere in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - (BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3) eingehend dargelegt.

  • BVerwG, 18.09.1974 - III B 30.73

    Freie Verfügungsgewalt des Veräußerers über einen auf ein nicht gesperrtes Konto

    Wie der Begriff "in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt" auszulegen ist, hat der beschließende Senat grundlegend bereits in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - (BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 Nr. 3) ausgeführt und hieran auch in der Folgezeit festgehalten.

    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung die in den vorstehend genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts niedergelegten Rechtsgrundsätze beachtet; es ist insbesondere mit Recht davon ausgegangen, daß der Begriff der freien Verfügungsgewalt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bzw. des § 6 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV auch, dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn der Kaufpreis in bar oder auf ein nicht gesperrtes Konto des Verfolgten gezahlt oder überwiesen worden ist, sofern dieser das empfangene Geld in irgendeiner Weise wirtschaftlich nutzen konnte oder für ihn die Möglichkeit bestand, sich mittels des Guthabens Gegenwerte zu beschaffen, oder bewiesen ist, daß er in der Lage war, eine solche Vermögensumschichtung vorzunehmen oder sie tatsächlich vorgenommen hat (vgl. Urteil vom 12. November 1970 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. FeststellungsDV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 BVerwG III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 8 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 BVerwG III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftsverkehr beteiligt hat".
  • BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71

    Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

  • BVerwG, 18.11.1971 - III C 67.70

    Schadensfeststellung von Vertreibungssschäden - Ermittlung eines

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72

    Schadensfeststellung an dem Betriebsvermögen der Privatklinik einer

  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 3.73

    Sperrkonto - Transfer ins Ausland - Kaufentgelt - Transfergeschäft

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 49.72
  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 65.70

    Voreigentum rassisch Verfolgter Nichtdeutscher

  • BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70

    Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich

  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 34.78

    Anspruch auf Ersatz des Rückerstattungsschadens - Erwerb der Rückerstattung

  • BVerwG, 20.01.1977 - 3 C 19.76

    Nacherwerber - Voraussetzungen einer Schadensfeststellung - Entzogene

  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 54.75

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Tilgung verfolgungsneutraler

  • BVerwG, 10.01.1974 - III C 13.72

    Anspruch auf Zahlung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen wegen

  • BVerwG, 09.09.1976 - 3 C 38.75

    Feststellung eines verfolgungsbedingten Vertreibungsschadens an Grundvermögen -

  • BVerwG, 19.03.1975 - III B 29.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.09.1974 - III B 120.72

    Berechnung des Ersatzeinheitswertes - Rüge der Abweichung von einer Entscheidung

  • BVerwG, 28.10.1971 - III B 68.71
  • BVerwG, 07.10.1971 - III C 26.68

    Schadensfeststellung an einem als Vertreibungsschaden geltenden

  • BVerwG, 15.04.1976 - 3 B 34.75
  • BVerwG, 19.09.1972 - III B 11.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

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