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   BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68   

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BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68 (https://dejure.org/1970,168)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1970 - VIII C 41.68 (https://dejure.org/1970,168)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1970 - VIII C 41.68 (https://dejure.org/1970,168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Zurückstellung von der Einberufung zum Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Zurückstellung von der Einberufung zum Wehrdienst im Hinblick auf ein Studium der Tiermedizin - Enstehung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 313
  • NJW 1971, 1578
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).

    Für solche rechtsauslegenden Verwaltungsvorschriften hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 34, 278 grundsätzlich entschieden, daß sie schon dieser ihrer rechtlichen Qualität wegen weder für sich allein noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensgrundsatz zu einer für den Bürger anspruchsbegründenden Selbstbindung der Verwaltung führen, auch wenn sie von der Verwaltung regelmäßig angewendet werden.

    Das gilt um so mehr, als die hier maßgebende Bestimmung der Verwaltungsvorschriften in ihrem Regelungsinhalt einer rechtlichen Prüfung ebensowenig standhält wie die in dem genannten Urteil BVerwGE 34, 278 seinerzeit erörterte Vorschrift.

    - Für die Beantwortung dieser Frage kommt es nicht darauf an, daß eine etwaige rechtswidrige Begünstigung bestimmter Wehrpflichtiger keinen Anspruch anderer Wehrpflichtiger darauf begründen könnte, ihrerseits ebenfalls rechtswidrig begünstigt zu werden (BVerwGE 34, 278 [283/284]).

  • BVerwG, 18.01.1965 - VIII C 61.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).

    Demgegenüber ist daran festzuhalten, daß die Frage nach der weitgehenden Förderung immer nur im Blick auf den jeweils konkreten Ausbildungsabschnitt beantwortet werden kann, und zwar gemessen an dem grundsätzlich ausschlaggebenden Verhältnis zwischen der in dem Ausbildungsabschnitt zurückgelegten und der für ihn erforderlichen Ausbildungszeit (Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
    Dem Verwaltungsgericht kann nicht in der Ansicht gefolgt werden, dem angefochtenen Einberufungsbescheid habe zu dem für die gerichtliche Prüfung maßgebenden Zeitpunkt des in ihm festgesetzten Diensteintritts (vgl. dazu zuletzt BVerwGE 34, 155 [158]) ein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), entgegengestanden.

    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Die Gerichte sind bei abweichender Rechtsauffassung berechtigt und verpflichtet, sich über sie hinwegzusetzen (vgl dazu zB BSGE 6, 252, 254 f; 7, 75, 77 f; 87, 63, 65 = SozR 3-3100 § 35 Nr. 10 S 27; BSG SozR Nr. 2 zu § 1 14. DVO AVAVG, Bl Ba 5; BSG SozR Nr. 18 zu § 35 BVG Bl Ca 12; BSG SozR 3100 § 36 Nr. 2 S 8; BSG, Urteil vom 5.5.1982 - 9a/9 RV 46/81 - juris RdNr 17; allgemein auch BVerwGE 34, 278, 281 f; 36, 313, 315).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72

    Verweigerung des Wehrdienstes

    Der Senat hat bereits entschieden, daß dieses Studium bis zum Vorphysikum keinen selbständigen Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG bildet (BVerwGE 36, 313).

    Diese Ausnahme rechtfertigt sich daraus, daß ein solcher Student nach § 40 Abs. 1 WPflG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 WPflG nach Abschluß seiner Ausbildung bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres zum vollen Grundwehrdienst in militärfachlicher Verwendung einberufen werden kann (BVerwGE 36, 313).

  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 278; 36, 313 [BVerwG 26.11.1970 - III C 68/69]und 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 10 = DÖV 1973, 135 = NJW 1972, 1483]) hält es der Senat nicht für möglich, daß Wehrpflichtige Rechte aus Verwaltungsvorschriften herleiten können, bei deren Befolgung die Nichtheranziehung des Wehrpflichtigen auf Gründe gestützt würde, die nach der gesetzlichen Regelung die Nichtheranziehung gerade nicht rechtfertigen; Verwaltungsvorschriften, die gesetzliche Vorschriften abweichend von der Rechtslage auslegen, erzeugen keine Bindungswirkung nach außen, auch wenn sie in ständiger Verwaltungspraxis gleichmäßig angewendet werden (vgl. BVerwGE 32, 278 [BVerwG 02.07.1969 - V C 75/68] und 36, 313).
  • VGH Hessen, 09.01.2014 - 6 A 1999/13

    Besondere Ausgleichsregelung für selbständige Unternehmensteile

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Verhältnis zu solchen Personen, denen rechtswidrige Vergünstigungen zugewandt werden ("keine Gleichheit im Unrecht", vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1970 - VIII C 41.68 -, BVerwGE 36, 313, 315).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung

    Weitgehend gefördert im Sinne dieser Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt erst nach dem Ablauf eines Drittels der Ausbildungszeit (st. Rspr.; vgl. etwaUrteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 41.68 - BVerwGE 36, 313 [314]).
  • VGH Hessen, 12.06.1991 - 1 UE 2797/86

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Hieran war er im Wege der Selbstbindung gehalten (vgl. BVerwGE 34, 278, 282; 36, 313, 315), ein Verstoß gegen das "normale" Berufungsverfahren nach § 40 HUG ist in dem Erlaß vom 15.10.1979 nicht zu erblicken, weil seine Anforderungen an die des § 40 Abs. 3 HUG angelehnt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1990 - 10 S 1389/89

    Zur Frage der Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen hier:

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Verhältnis zu solchen Personen, denen rechtswidrige Vergünstigungen zugewandt werden ("keine Gleichheit im Unrecht", vgl. BVerwG, Urteile v. 10.12.1969, aaO. und v. 26.11.1970, BVerwGE 36, 313, 315; Gubelt, aaO., Art. 3 RdNr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 14.87

    Kriegsdienstverweigerung - Medizinstudium - Zurückstellung - Zivildienst -

    Das sachliche Differenzierungsmerkmal, an das ohne Verletzung des Gleichheitssatzes angeknüpft werden darf, stellen vielmehr die sich aus den unterschiedlichen Berufsausbildungen - namentlich Studienfächern - ergebenden unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten der Dienstpflichtigen innerhalb der Bundeswehr oder bei den Beschäftigungsstellen des Zivildienstes dar (vgl. Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 41.68 - BVerwGE 36, 313 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 41/68]).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des

    Der Senat hat bereits entschieden, daß dieses Studium bis zum Vorphysikum keinen selbständigen Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG bildet (BVerwGE 36, 313).
  • BVerwG, 05.01.1972 - VIII CB 120.71

    Verfassungsmäßigkeit von Sonderregelungen betreffend für den militärfachlichen

    Diese Frage bedarf jedoch im Revisionsverfahren keiner Klärung; sie ist im Ergebnis bereits geklärt worden durch das Urteil BVerwGE 36, 313.
  • VG Düsseldorf, 16.10.2001 - 17 K 2775/00

    Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung von Straßen an

  • BVerwG, 11.09.1992 - 8 B 107.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 32.84

    Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen mit Einschränkung in der

  • BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 96.82

    Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung durch

  • BVerwG, 11.06.1981 - 8 B 176.81

    Deutsche Volkszugehörigkeit als Voraussetzung für die Erteilung eines

  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 86.83

    Verfügbarkeit eines Mediziners für den Grundwehrdienst - Vertrauensschutz

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 19.74

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Vollziehbarer Musterungsbescheid

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 102.70

    Unentbehrlichkeit für einen elterlichen Betrieb - Verletzung der gerichtlichen

  • VG Karlsruhe, 24.09.1996 - 1 K 464/95

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Fördermitteln; Feststellung der Unwirksamkeit

  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69

    Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Abschluss des Musterungsverfahrens als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1993 - 8 A 629/91

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag bei Gewährung

  • BVerwG, 04.10.1977 - 2 B 64.75

    Anspruch auf Kinderreisebeihilfe durch einen im Ausland tätigen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1990 - 10 S 2647/89

    Gleichbehandlung bei Berufsförderung von Wehrpflichtigen und

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1976 - V A 1 16/74

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung eines Verpflegungszuschusses; Erfordernis

  • VG Leipzig, 11.10.1993 - 5 K 1707/93
  • VGH Hessen, 15.12.1975 - HPV TL 8/74
  • VG Freiburg, 10.12.1974 - VS. IV 102/74

    Anforderungen an die Bgründung des öffentlichen Interesses an der Anordnung der

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