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   BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70   

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https://dejure.org/1971,57
BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70 (https://dejure.org/1971,57)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1971 - IV C 28.70 (https://dejure.org/1971,57)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1971 - IV C 28.70 (https://dejure.org/1971,57)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung einer erschlossenen Grundstücksfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131; BauGB § 133 Abs. 1
    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 147
  • MDR 1971, 1039
  • ZMR 1971, 387
  • ZMR 1973, 127
  • DÖV 1971, 815
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
    Die Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück dürfen insgesamt nicht niedriger sein als der Beitrag für gleichartige Grundstücke, die an der Straße mit dem höchsten Erschließungsaufwand liegen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 98.69).

    So ist in der Sache BVerwG IV C 98.69 (Urteil vom 4. September 1970) entschieden worden, daß die gesetzlichen Verteilungsmaßstäbe durchaus in der Form abgewandelt werden können, daß der sich nach dem von der Ortssatzung gewählten Verteilungsmaßstab ergebende Verteilerwert für Eckgrundstücke ermäßigt wird, wenn auch dies in der Ortssatzung allgemein festgelegt ist.

    Das widerspricht der Entscheidung des erkennenden Senates in der Sache BVerwG IV C 98.69.

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
    Zwar können nach BVerwG IV C 82.67 (DVBl. 1969, 271) Kosten auch nicht für Änderungen von Teileinrichtungen verlangt werden, die seinerzeit einmal als endgültig hergestellt angesehen worden sind.
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
    Der erkennende Senat hat zwar in der Sache BVerwG IV C 14.68 (BVerwGE 32, 226) ein Landschaftsschutzgebiet nicht als erschlossen im Sinne des Gesetzes angesehen.
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 130.68

    Herstellung einer Straße vor Inkrafttreten des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
    Nach BVerwG IV C 120.68 (ZMR 1970, 93) kann diese Entscheidung im Revisionsverfahren nicht überprüft werden, da ihr das seinerzeit geltende Landesrecht zugrunde liegt.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
    Ein Bebauungsplan ist für eine innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gelegene Straße nach BVerwG IV C 100.68 (DVBl. 1970, 417) dann nicht erforderlich, wenn der Verlauf der Straße festliegt und eine Änderung der Linienführung nicht in Frage steht.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70

    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
    Es mag hier dahinstehen, ob Sportplatz und Schwimmbad beitragspflichtig sind, wie der Senat in der Sache BVerwG IV C 10.70 (Urteil vom 3. Juni 1971) für den Friedhof entschieden hat.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    In unbeplanten Gebieten kann es aber außerordentlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein kann, die zulässige Bebauung einer Beitragserhebung zu Grunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 3.6.1971 - IV C 28.70 - Rn. 15 in juris, BVerwGE 38, 147 ).

    Deshalb ist in diesem Fall aus Gründen der Praktikabilität ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässig, ohne dass sich daraus ein Verstoß gegen die Grundsätze der gleichmäßigen und vorteilsgerechten Heranziehung sowie der Beitragsgerechtigkeit nach Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (so zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6.11.2008 - 2 LA 27/08 - 2. Leitsatz und Rn. 18 in juris, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.1.1994 - 6 A 11948/92 -, 1. Leitsatz und Rn. 23 f.; Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 132 f.; Driehaus, a.a.O., § 36 Rn. 4, und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 3.6.1971, a.a.O., 2. Leitsatz und Rn. 15 in juris, und vom 16.2.1973 - IV C 52.71 -, BVerwGE 42, 17, 18 f.; Driehaus, a.a.O., § 18 Rn. 7).

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Dass bei beplanten Gebieten für eine solche durch Satzung erfolgende Tiefenbegrenzung kein Raum ist, rechtfertigt sich am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG daraus, dass in beplanten Gebieten bereits eine Prüfung der Nutzungsmöglichkeit stattgefunden hat, sich - wie bereits erwähnt - die Grenzen der Ausnutzbarkeit der Grundstücke dort in aller Regel aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben und grundsätzlich von der Grundstücksgröße abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 28.70 - BVerwGE 38, 147 , vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15, vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - KStZ 1980, S. 150 f. und vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 67).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche

    Auch Kleingärten werden von einer Straße, zu der sie Zufahrt oder Zugang haben, in "erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise" erschlossen, weil ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist, sie Anliegerverkehr anziehen und ihre bestimmungsgemäße Nutzung auf die Zugänglichkeit von der Straße angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 13; Urteil vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - juris Rn. 44; so auch zum Erschlossensein eines Sportbades oder eines Schwimmbads BVerwG, Urteil vom 3.6.1971 - IV C 28.70 - juris Rn. 17).

    lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4.5.1979, a. a. O., Rn. 28, 29; Urteil vom 1.2.1980, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 3.6.1971, a. a. O., Rn. 17) dahingehend beantworten, dass eine "gleichartige" Nutzung dann vorliegt, wenn sie in einem vergleichbar hohen Maße auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist und vergleichbar regelmäßigen Anliegerverkehr anzieht wie bei einer baulichen oder gewerblichen Nutzung.

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