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   BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70   

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https://dejure.org/1971,1593
BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70 (https://dejure.org/1971,1593)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1971 - V C 28.70 (https://dejure.org/1971,1593)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1971 - V C 28.70 (https://dejure.org/1971,1593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gleichartigkeit von Messstiftungen und Pfründenstiftungen - Kirchenrecht - Alimentierung von Geistlichen aus einer Pfründenstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 264
  • MDR 1972, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.05.1963 - V C 139.62

    Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) für ein Messestiftungsvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen beiden Entscheidungen zur Frage der Gleichartigkeit der Meßstiftungen mit den Pfründenstiftungen zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangt (Urteile vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 139.62 - [ZLA 1964, 45] und vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.62 - [RLA 1964, 207]).

    Da katholische Geistliche im allgemeinen bis an ihr Lebensende im Amt bleiben, dient somit dieses Vermögen, aus dem ihr Einkommen bestritten wird, auch - und zwar zu einem nicht bestimmbaren Teil - ihrer Versorgung und kann daher in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Altsparergesetzes in die Entschädigungsregelung einbezogen werden (Bundesverwaltungsgericht, ZLA 1964, 45 [46]).

    Damit wird der Unterschied zu den Pfründenstiftungen besonders deutlich: deren Erträgnisse verbleiben dem Benefiziaten grundsätzlich bis an sein Lebensende, selbst wenn er seinen allgemeinen gottesdienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann, weshalb auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die Pfründenstiftungen zu Recht in die Entschädigungsregelung des Altsparergesetzes einbezogen sind (Bundesverwaltungsgericht, ZLA 1964, 45 L46]).

  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 46.63

    Meßstiftungen und Pfründenstiftungen als irrevisible Begriffe des

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen beiden Entscheidungen zur Frage der Gleichartigkeit der Meßstiftungen mit den Pfründenstiftungen zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangt (Urteile vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 139.62 - [ZLA 1964, 45] und vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.62 - [RLA 1964, 207]).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.63 -(RLA 1964, 207) entschieden hat, ist die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 1 der 4. ASpG-DV nur dann durch die Ermächtigung in § 4 Abs. 7 ASpG gedeckt, wenn die Versorgung oder Unterstützung bei der Zweckbestimmung der in der 4. ASpG-DV genannten Einrichtungen "wenigstens im gewissen Umfang eine Rolle gespielt hat".

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen beiden Entscheidungen zur Frage der Gleichartigkeit der Meßstiftungen mit den Pfründenstiftungen zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangt (Urteile vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 139.62 - [ZLA 1964, 45] und vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.62 - [RLA 1964, 207]).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 66/98 R

    Originäre Arbeitslosenhilfe - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis - Priester

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist das Recht der Religionsgemeinschaften jedenfalls grundsätzlich nicht revisibel (vgl BVerwGE 38, 264 und BVerwGE 19, 252; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl 1994, RdNr 3 zu § 137; zustimmend auch Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, RdNr 6 zu § 162), so daß der Senat entsprechende Feststellungen zum kanonischen Recht jedenfalls nicht selbst treffen muß.
  • BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen), hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens.
  • BVerwG, 12.12.1977 - 6 B 27.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpostenbewertung ab (vgl. u.a. BVerwGE 36, 192; 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; 41, 253) [BVerwG 07.12.1972 - III C 87/71].
  • BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 72.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen besteht selbst bei einer Höherstufung des Dienstpostens grundsätzlich weder ein Rechtsanspruch auf Beförderung bzw. auf eine einer Beförderung entsprechende Amtsübertragung ohne förmliche Ernennung und auf die damit verbundene bessere Besoldung (BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - sowie vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).
  • BVerwG, 05.03.1986 - 2 B 3.86

    Berücksichtigung eines höheren Schwierigkeitsgrades eines wahrgenommenen

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich bereits, daß im Falle der Höherbewertung eines Dienstpostens dessen derzeitiger Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen; Vorbescheid vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>).
  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 23.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - m.w.N.), entscheidet der Dienstherr mit der Regelung der personellen Ausstattung einer bestimmten Arbeitseinheit oder Stelle mittelbar darüber, wie schnell und intensiv die der Arbeitseinheit oder Stelle zugewiesenen öffentlichen Aufgaben wahrgenommen werden.
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