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   BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70   

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BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70 (https://dejure.org/1971,65)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1971 - V C 110.70 (https://dejure.org/1971,65)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1971 - V C 110.70 (https://dejure.org/1971,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des Trägers der Sozialhilfe zur Prüfung aller in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten - Hilfe zum Lebensunterhalt als laufende Hilfe - Sozialhilfe als Notfallhilfe - Gewährung von Sozialhilfe ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 299
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Der Senat hält an seiner in BVerwGE 25, 307 geäußerten Auffassung fest, daß es bei der gerichtlichen Nachprüfung von Sozialhilfesachen regelmäßig auf den Zeitpunkt des letzten behördlichen Bescheids ankommt.

    Für die gerichtliche Nachprüfung ist regelmäßig der letzte, im Vorverfahren nach § 114 BSHG ergangene Bescheid Anknüpfungspunkt (BVerwGE 25, 307).

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    In diesem Falle ist die Klage aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne Widerspruchsverfahren zulässig, weil letztlich erst im gerichtlichen Verfahren geklärt werden kann, ob ein Widerspruchsverfahren erforderlich ist (Urteil vom 27. März 1968 - BVerwG V C 3.67 -, insoweit in BVerwGE 29, 229 nicht abgedruckt, sowie BVerwGE 37, 87).
  • BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69

    Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Der Träger der Sozialhilfe hat nämlich - wird er auf eine Notlage hingelenkt - alle in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten zu prüfen (BVerwGE 22, 319), und zwar regelmäßig dahin, ob sie im Zeitpunkt seiner letzten Entscheidung einzusetzen sind (Urteil vom 5. November 1969 - BVerwG V C 43.69 -, insoweit in BVerwGE 34, 164 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 70.70

    Behinderung i.S.d. Sozialhilferechts - Nebeneinander von Sozialhilfe und

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    In diesem Falle ist die Klage aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne Widerspruchsverfahren zulässig, weil letztlich erst im gerichtlichen Verfahren geklärt werden kann, ob ein Widerspruchsverfahren erforderlich ist (Urteil vom 27. März 1968 - BVerwG V C 3.67 -, insoweit in BVerwGE 29, 229 nicht abgedruckt, sowie BVerwGE 37, 87).
  • BVerwG, 15.05.1970 - V B 34.70

    Gewährung von Sozialhilfe für die Vergangenheit

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Das Abwarten mit einem neuerlichen Antrag oder einem neuerlichen Bescheid stellt in diesem Falle einen zureichenden Grund dar, der die Säumigkeit bei der Verfolgung von Sozialhilfeansprüchen ausräumt und damit auch den Grundsatz, daß Sozialhilfe für die Vergangenheit nicht gewährt werden kann, beiseite schiebt (siehe dazu z.B. Beschluß vom 15. Mai 1970 - BVerwG V B 34.70 - und BVerwGE 36, 260).
  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68

    Einstellung einer Zahlung von Blindenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für eine

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Die gerichtliche Entscheidung führt dann praktisch (ob auch rechtlich, das kann hier, ebenso wie in dem Urteil vom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 33.68 -, dahinstehen) zu einer Beilegung des Streits für die Zukunft.
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt regelmäßig nur dann zulässig, wenn ein den Erfordernissen des § 114 BSHG genügendes Vorverfahren stattgefunden hat (BVerwGE 21, 208).
  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67

    Verwertung eigenen Vermögens

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe ist das Berufungsgericht zwar von einem zutreffenden Begriff des - verwertbaren (Urteil vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - [FEVS 16, 81]) - Vermögens ausgegangen.
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Der Träger der Sozialhilfe hat nämlich - wird er auf eine Notlage hingelenkt - alle in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten zu prüfen (BVerwGE 22, 319), und zwar regelmäßig dahin, ob sie im Zeitpunkt seiner letzten Entscheidung einzusetzen sind (Urteil vom 5. November 1969 - BVerwG V C 43.69 -, insoweit in BVerwGE 34, 164 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
    Das Abwarten mit einem neuerlichen Antrag oder einem neuerlichen Bescheid stellt in diesem Falle einen zureichenden Grund dar, der die Säumigkeit bei der Verfolgung von Sozialhilfeansprüchen ausräumt und damit auch den Grundsatz, daß Sozialhilfe für die Vergangenheit nicht gewährt werden kann, beiseite schiebt (siehe dazu z.B. Beschluß vom 15. Mai 1970 - BVerwG V B 34.70 - und BVerwGE 36, 260).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 107.69
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 16 A 1160/02

    Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Unerheblichkeit der

    allgemein BVerwG, Urteile vom 29.9.1971 - V C 110.70 -, BVerwGE 38, 299 = FEVS 19, 81, vom 16.11.1978 - 5 C 19.77 -, FEVS 27, 265 (273), und vom 23.6.1994 - 5 C 26.92 -, BVerwGE 96, 152 (154) = FEVS 45, 138; speziell für § 15 BSHG: OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997 - 8 A 3515/95 -, a.a.O. (S. 450 und 452).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Sodann wird unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt in Sozialhilfesachen (BVerwGE 25, 307 [308 f.]; 38, 299; 39, 261) das Klagebegehren dahin klarzustellen und zu präzisieren sein, daß die Kläger beantragen, die ihnen für die Zeit vom 1. September 1974 bis zum 30. April 1975 zu gewährende Hilfe zum Lebensunterhalt in der Weise festzusetzen, daß die zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs der außerehelich geborenen Tochter des Klägers von seinem Lohn gepfändeten Beträge nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97

    Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung

    Er hat darüber hinaus darauf hingewiesen, daß es verfahrensökonomischem Vorgehen entspreche, wenn der Träger der Sozialhilfe bei invariablem Sachverhalt und Streit der Beteiligten über eine einzelne Frage der Sozialhilfe lediglich diese Frage in einem Bescheid (Widerspruchsbescheid) entscheide, um eine gerichtliche Beilegung des Streits für die Zukunft zu ermöglichen (BVerwGE 38, 299 - Buchholz 436.0 § 114 BSHG Nr. 4).
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