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   BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71   

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https://dejure.org/1972,55
BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71 (https://dejure.org/1972,55)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1972 - V C 6.71 (https://dejure.org/1972,55)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1972 - V C 6.71 (https://dejure.org/1972,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 23, 76, 77; GG Art. 6 Abs. 2; VwGO § 134

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 314
  • MDR 1972, 892
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Da jeder einzelne Hilfsbedürftige einen selbständigen Anspruch auf Sozialhilfe hat (BVerwGE 25, 307 [310]), können die Leistungen für die Familiengemeinschaft im Ergebnis nur dadurch erhöht werden, daß jeder einzelne Hilfsbedürftige klagt.

    Wie in dem Urteil vom 30. November 1966 (BVerwGE 25, 307 [312]) ausgeführt, kann das Kindergeld allenfalls bis zur Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs an die Kinder weitergereicht werden.

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Zur Behandlung des Kinderzuschusses zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Rentenempfängers (Fortentwicklung von BVerwGE 20, 188).

    Freilich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 1965 (BVerwGE 20, 188) ausgeführt, daß sich eine Mutter, die das ihr gewährte Zweitkindergfeld ihrem einkommens- und vermögenslosen minderjährigen Kind zuwendet, sich dieses Kindergeld nicht als eigenes Einkommen anrechnen lassen muß.

  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 92.61
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Juni 1962 [BVerwGE 14, 259 [BVerwG 18.06.1962 - V C 92/61]]) kann die Zustimmungserklärung auch im Termin vor dem Verwaltungsgericht zu Protokoll erklärt werden, weil eine Erklärung zu Protokoll die Schriftform ersetzt (§ 126 Abs. 3 BGB).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Von diesem Obersatz her ist auch der Begriff des Einkommens in § 76 BSHG dahin zu verstehen, daß alle geldwerten Zuflüsse unabhängig von dem Rechtsgrund der Zahlung als Einkommen zu beachten sind (BVerwGE 21, 208 [211]).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Die Zustimmungserklärung unterliegt nicht dem Anwaltszwang (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1970 - BVerwG V C 80.68 -).
  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 112.66

    Umfang der Gewährung von Sozialhilfe für eine Familie mit vier Kindern -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Kindergeld Einkommen im Sinne des § 76 BSHG und muß auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt auch im Rahmen der Tuberkuloshilfe angerechnet werden, weil ihm eine von dieser Hilfe abweichende Zweckbestimmung im Sinne des § 77 BSHG ermangelt (dazu etwa Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG V C 112.66 -).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Der erkennende Senat folgt dem BVerwG, das bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen ist (vgl nur BVerwGE 114, 339; 94, 326, 328 mwN; 21, 208; 39, 314).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Die Leistungen für die Familiengemeinschaft können nur dadurch erhöht werden, daß außer dem Kläger dessen Ehefrau und die beiden Kinder klagen (vgl. BVerwGE 39, 314 [316]).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    An seiner früheren Rechtsprechung, die eine solche familieninterne Einkommenszuordnung des Kindergeldes nach der Rechtslage vor der Neuregelung des Kindergeldrechts durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I S. 1250) und vor der Einfügung der jetzt geltenden Sätze 2 und 3 in § 48 Abs. 1 SGB I durch Gesetze vom 20. Juli 1988 (BGBl I S. 1046) und vom 30. Juni 1989 (BGBl I S. 1294) als zulässig erachtete (vgl. BVerwGE 20, 188; 25, 307; 39, 314; 60, 6), hält der Senat für das jetzt geltende Kindergeldrecht nicht fest.
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