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   BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69   

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BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69 (https://dejure.org/1971,450)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1971 - III C 96.69 (https://dejure.org/1971,450)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1971 - III C 96.69 (https://dejure.org/1971,450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten Erblassers nach Kriegsende außerhalb des Vertreibungsgebietes und vor Vertreibung der Erben - Anforderungen an den Begriff der Verfügungsgewalt im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 41
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69
    Ein nachträglich erstattetes Gutachten ist keine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO (Bestätigung von BVerwGE 11, 124).

    Hinsichtlich nachträglich erstellter Gutachten ist aber höchstrichterlich sowohl in der zivilrechtlichen (vgl. BGHZ 1, 218) als auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 - [BVerwGE 11, 124 [127]]) bereits entschieden, daß es sich nicht um aufgefundene Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO handelt.

  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69
    Hinsichtlich nachträglich erstellter Gutachten ist aber höchstrichterlich sowohl in der zivilrechtlichen (vgl. BGHZ 1, 218) als auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 - [BVerwGE 11, 124 [127]]) bereits entschieden, daß es sich nicht um aufgefundene Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO handelt.
  • BVerwG, 02.10.1963 - IV C 70.63

    Ablehnung der Schadensfeststellung wegen Verzichts des Klägers auf seinen Anteil

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69
    Der Vertreibungsschaden liegt mithin in dem Verlust der Verfügungsmacht (BVerwG Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 70.63 - [RLA 1964, 29 - Buchholz 427.3 § 12 Nr. 72]).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69
    Dieser den Feststellungen des Verwaltungsgerichts widersprechende neue Vortrag könnte in der Revisionsinstanz nur dann berücksichtigt werden, wenn er geeignet wäre, eine Wiederaufnahmeklage zu begründen (§ 153 VwGO, § 580 ZPO; vgl. BVerwGE 10, 357 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72

    Voraussetzungen des Wiederaufgreifens einer unanfechtbar abgeschlossenen

    Haben die Familienangehörigen und späteren Erben eines Verschleppten für diesen die tatsächliche Verfügungsgewalt über seine Wirtschaftsgüter über seinen Tod hinaus ausgeübt, so kommen nur die Erben als unmittelbar Geschädigte in Betracht (Fortführung von BVerwGE 39, 41).

    Auf die Fiktion des § 12 Abs. 11 LAG komme es deshalb nicht an (Hinweis auf BVerwGE 39, 41).

    Diese Bestimmung setzt, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 - (BVerwGE 39, 41) näher dargelegt hat, voraus, daß der Verstorbene (Erblasser) seinen ständigen Aufenthalt seit Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in seinem individuellen Vertreibungsgebiet - seiner Heimat - hatte (also beibehalten hatte; vgl. Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 12 LAG Anm. 26) oder nach seiner Vertreibung bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt ist.

    Die in BVerwGE 39, 41 nicht behandelte Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Verschleppung eines danach für tot Erklärten einen Vertreibungstatbestand erfüllt, bedarf auch hier keiner abschließenden Entscheidung.

    Der Gesamt Würdigung der Urteilsgründe und dem Hinweis auf BVerwGE 39, 41 ist zu entnehmen, daß das Verwaltungsgericht damit zum Ausdruck bringen wollte, konkrete Zwangsmaßnahmen der Vertreibungsmacht im Hinblick auf die fraglichen Wirtschaftsgüter seien jedenfalls nicht durchgeführt worden.

  • BFH, 08.07.1999 - III B 22/99

    Prozessfähigkeit; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Urkunde i.S.v. § 580

    Unter den Begriff einer "anderen Urkunde" im Sinne dieser Vorschrift fallen solche Urkunden nicht, die lediglich neue Bekundungen eines Sachverständigen enthalten (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 7. Juli 1994 11 B 87/94, nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf den Beschluß des BVerwG vom 21. Januar 1982 7 B 13/82, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 153 VwGO Nr. 18 und Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 75; Urteil des BVerwG vom 4. November 1971 III C 96.69, BVerwGE 39, 41, m.w.N.; ferner Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. November 1974 VII ZB 25/74, Versicherungsrecht --VersR-- 1975, 260; vom 23. November 1983 IVb ZB 6/82, BGHZ 89, 114, 119, und Urteil des BGH vom 28. November 1975 V ZR 127/74, BGHZ 65, 300, 303).
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines

    Der Senat hat in seinen Urteilenvom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127 = ZLA 1972, 43) und vom gleichen Tage - BVerwG III C 117.70 - (ZLA 1972, 44) dahin erkannt, daß der Anspruch auf Deputat-Kohle, den ein Aussiedler als ehemaliger Bergmann neben seiner ihm wegen Arbeitsunfähigkeit gewährten Rente bis zu seiner Aussiedlung aus Polen hatte, ein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG sein kann.
  • FG München, 05.12.2005 - 1 K 1516/05

    Wiederaufnahmeklage nach Ergehen einer abweisenden

    Sollte das ärztliche Gutachten dem Kl erst nachträglich bekannt geworden sein, handelte es sich ebenfalls nicht um ein neues Gutachten i.S. des § 580 Nr. 7 Buchstabe b ZPO (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1971 III C 96.69, BVerwGE 39, 41).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82

    Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen -

    Das Urteil des Senats vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 96.69 - (BVerwGE 39, 41) befaßt sich entscheidungserheblich allein mit der Frage der Bestimmung des Schadenszeitpunktes bei Vertreibungsschäden (§ 12 Abs. 11 Nr. 3 LAG) sowie der Schadenszurechnung (§ 12 Abs. 7 LAG) im Falle eines sogenannten "Nichtrückkehrers", hinsichtlich dessen in seinem Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter vor seinem Tode keine konkreten Wegnahmemaßnahmen durchgeführt worden waren und über die seine Erben bis zu deren späterer Vertreibung die tatsächliche Verfügungsgewalt ausgeübt hatten.
  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70

    Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den

    Das ist zu bejahen, wenn ein Zugriff auf das Wirtschaftsgut geschehen ist, der in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (vgl. hierzu auch § 6 Abs. 1 RepG und Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 -).
  • BVerwG, 24.01.1974 - III C 60.71

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anforderungen an die Erfüllung des

    Bei der erneuten Verhandlung der Sache wird das Verwaltungsgericht beachten müssen, daß die Zurücklassung von Betriebsvermögen in der Obhut eines umfassend bevollmächtigten Familienangehörigen im Schadensgebiet des BFG für sich allein nicht einen Verlusttatbestand und damit noch keinen Wegnahme schaden begründen kann (vgl. Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 - [BVerwGE 39, 41, 46 f. [BVerwG 04.11.1971 - III C 96/69]] und Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 -).
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71

    Schadensfeststellung an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen -

    Wie der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (ZLA 1972, 43 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127) und BVerwG III C 117.70 (ZLA 1972, 44 = Buchholz a.a.O.) ausgesprochen hat, sind privatrechtlichte Ansprüche gegen den Arbeitgeber in sozialistischen Staaten nicht schon deshalb schlechthin ausgeschlossen, weil der fragliche Industriezweig verstaatlicht oder sozialisiert worden ist.
  • BVerwG, 17.02.1975 - III B 41.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Eigenschaft als unmittelbar

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; insbesondere ist nicht dargelegt, daß über das Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 126) hinaus in einem künftigen Revisionsverfahren eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Anwendung des § 12 Abs. 7 LAG klärungsfähig sein könnte.
  • BVerwG, 20.01.1972 - III C 135.70

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Da der Verfolgte, der keinen Vertreibungstatbestand in seiner Person verwirklicht hat, lastenausgleichsrechtlich nur im Rahmen der 7. FeststellungsDV entschädigt werden kann, die ihn nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 als Vertriebenen und seinen Entziehungsschaden als Vertreibungsschaden fingiert (§ 5 Abs. 2), kann auch hier - wie beim echten Vertriebenen (Urteil vom 2. Oktober 1963 - BVerwG IV C 70.63 [RLA 1964, 29]; Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 -) - nicht die Entziehung des Eigentums im Rechtssinne maßgeblich sein, sondern es muß der wirtschaftlich gleichbedeutende Verlust der Verfügungsgewalt genügen.
  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1975 - III B 8.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.04.1972 - III B 78.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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