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   BVerwG, 13.03.1957 - V C 26.56   

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https://dejure.org/1957,435
BVerwG, 13.03.1957 - V C 26.56 (https://dejure.org/1957,435)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1957 - V C 26.56 (https://dejure.org/1957,435)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1957 - V C 26.56 (https://dejure.org/1957,435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 332
  • NJW 1957, 1533
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Ehrenforth (RdL, 1950, S. 132 [135]) wies darauf hin, daß die Erstarrung des Kündigungsschutzes zu erheblichen Nachteilen für das gesamte Kleingartenwesen führe; es werde insbesondere deshalb kein Land zur Verfügung gestellt, weil Kleingartenverträge nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden könnten (vgl. Wiethaup, Kritische Gedanken zum Kleingartenrecht, DÖV 1952, S. 335 [337] sowie BVerwGE 4, 317 [321, 323 f.]; 4, 332 [338]).

    Diese Fragen wurden durch zwei grundsätzliche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1957 (BVerwGE 4, 317; 4, 332) dahin entschieden, daß zu prüfen sei, ob ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliege (vgl. hierzu Bettermann, NJW 1957, S. 1497, der die Genehmigung im Hinblick auf die Änderung der verfassungsrechtlichen Lage für nicht mehr zulässig hält).

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 82.66

    Verfassungsgemäßheit der Verordnung über Kündigungsschutz und andere

    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung zur Gültigkeit der Kündigungsschutzverordnung vom 15. Dezember 1944 (BVerwGE 4, 317 und 4, 332).

    Für die Entscheidung der Frage, ob die vom Kläger angefochtene Versagung der Genehmigung zur Kündigung rechtmäßig ist, spielt es keine Rolle, ob dadurch eine Entschädigungspflicht ausgelöst worden ist oder nicht (vgl. BVerfGE 4, 219; BVerwGE 4, 332 [334]).

    Auch in der Frage der Beschränkung der Vertragsfreiheit durch die Kündigungsschutzverordnung hält der erkennende Senat an dem in seiner Entscheidung BVerwGE 4, 332 [336] Gesagten fest, daß nämlich eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit um des Schutzes der Kleingärtner willen mit Art. 2 GG vereinbar ist.

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Liegt diese Wirkung der Versagung einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei, so stellt das die Zulässigkeit der Versagung nicht in Frage (BVerwGE 2, 35 und 4, 332 [335]).
  • BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    Gegen Art. 2 verstößt die Einschränkung der Kündigüngsmöglichkeit nicht, da sie zugunsten eines sozial Schwachen besteht und somit Art. 28 Abs. 1 GG entspricht (vgl. auch BVerwGvom 13. März 1957 in BVerwG VC 26/56, NJW 57, 1533).
  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 148.55

    Rechtsmittel

    Ob sie das von ihr beabsichtigte Vorhaben auf dem Wege, der Kündigung nach § 1 Abs. 2 e) KSchVO durchzuführen vermag, hängt davon ab, ob sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 2 e) und Abs. 3 Satz 2 KSchVO erfüllen und, soweit erforderlich, nachweisen kann; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Parallelsache BVerwG V C 26.56.
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