Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LBG BaWü § 78 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 40, 11
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 55.80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; LBG Bln § 29; NTVO Bln (1978) § 5
Auch wenn die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, nicht ausreicht, so muß doch andererseits eine solche Beeinträchtigung nicht in absehbarer Zeit im hohen Maße wahrscheinlich sein (BVerwGE 40, 11). - BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11
Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit; …
Entgegen der von der Beschwerde vertretenen Auffassung ist daher für die Einordnung gewährter "Sitzungsgelder" oder sonstiger Zahlungen als Aufwandsentschädigung im Sinne des § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG a.F. auch die Höhe der Beträge in den Blick zu nehmen (Urteil vom 16. März 1972 - BVerwG 2 C 12.71 -, BVerwGE 40, 11 , vgl. zur entsprechenden Lage bei nichtselbständiger Arbeit auch Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 79.81
LBG (BaWü) § 73, § 83 Abs. 1, § 84 Abs. 2; LNTVOLNTVO (BaWü) § 1 Abs. 2
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung
Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 ; 60, 254, 257; 67, 287, 295). - BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09
Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand …
17 a.E. (zu kommunalen Ehrenbeamten), vom 25. Juni 1992 2 C 14.90 -, ZBR 1993, 26 = juris Rn. 17 (zu einer ehrenamtlichen Prüfertätigkeit), und vom 16. März 1972 - II C 12.71 -, BVerwGE 40, 11 = juris Rn. 28 (zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Organen einer Genossenschaft, wonach kein "verschleiertes" Entgelt vorliegen darf); Lemhöfer, in: Plog/ Wiedow, a.a.O., Band 1 a (BBG alt), § 65 Rn. 7; Schmalhofer, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 53 BeamtVG Erl. - LAG Hessen, 10.07.2001 - 9 Sa 2046/00
Nebentätigkeitsgenehmigung - Streit um die Erteilung
Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (…BAG, Urt. v. 07.12.1989, a.a.O., unter II 2 a und b, BVerwGE 31, 241, 247 f.; 40, 11; 60, 254, 257; 67, 287, 295). - BVerwG, 10.05.1983 - 2 WD 33.82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 A 10781/11
Besorgnis einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch die Nebentätigkeit …
Auch wenn die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, d. h. eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, nicht ausreicht, so muss andererseits eine solche Beeinträchtigung nicht in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich sein (vgl. BVerwGE 40, 11 [16]; 60, 254 [257]).
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