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   BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72   

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https://dejure.org/1972,158
BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72 (https://dejure.org/1972,158)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1972 - V C 49.72 (https://dejure.org/1972,158)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1972 - V C 49.72 (https://dejure.org/1972,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Freistellung von der Leistung eines Kostenbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 3, 11, 28, 43, 85

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 308
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Juni 1971 (BVerwGE 38, 205) ausgeführt, daß der Rechtsweg bei Streitigkeiten über das Ersatzverlangen nach § 43 BSHG zu den Verwaltungsgerichten führt.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts muß es sich bei den Ersparnissen um solche der nach § 43 BSHG in Anspruch genommenen Personen handeln (BVerwGE 38, 205).

    Zu Recht hat das Berufungsgericht schließlich noch erörtert, ob das Beitragsverlangen des Beklagten mit Rücksicht auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen des Klägers nach bürgerlichem Recht eingeschränkt ist (Urteil vom 23. Juni 1971 [BVerwGE 38, 205]).

  • BVerwG, 01.07.1970 - V C 40.70

    Gewährung von Krankenhilfe als eine Hilfe in besonderen Lebenslagen -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
    Diese Kosten können nicht auf einzelne Monate verteilt werden, sondern sind - regelmäßig auch im Interesse des Hilfesuchenden - in dem Monat auszugleichen, in dem sie entstehen (Urteil vom 1. Juli 1970 [BVerwGE 35, 360]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
    Jedenfalls verbietet Art. 3 GG nicht die Belastung der Eltern von Kindern, die Eingliederungshilfe beziehen, mit einem Kostenbeitrag nach Maßgabe ihrer durch die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes näher umschriebenen sozialen Leistungsfähigkeit (dazu auch Urteil vom 26. Januar 1966 [BVerwGE 23, 149 [155]]).
  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71

    Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG V C 72.71 - dargelegt, daß das Ersatzverlangen statt auf § 29 BSHG auf § 43 BSHG gestützt werden kann.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70

    Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
    Ferner müssen die Ersparnisse tatsächlich und nicht nur fiktiv entstanden sein (Urteil vom 29. September 1971 [BVerwGE 38, 302 [306]]).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
    Die Hilfe wird aber nur für den von den behördlichen Bescheiden erfaßten Zeitraum bewilligt, im allgemeinen also nur für den den behördlichen Bescheiden nächstliegenden Zeitraum (dazu zuletzt Urteil vom 19. Januar 1972 - BVerwG V C 10.71 -).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in

    Für die abschließende Entscheidung des LSG bedeutet dies: Kommt es im Rahmen der erforderlichen Entscheidung nach dem ab 1.1.2005 geltenden Rechtszustand auf die Anwendung des § 92 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz SGB XII an, wird das LSG die für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen anhand der tatsächlichen Ersparnisse (vgl hierzu: BVerwGE 38, 205 ff; 40, 308 ff) gemäß § 202 SGG iVm § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) prognostisch zu schätzen haben (BVerwGE 40, 308 ff) .

    Es genügt für die Annahme ersparter Aufwendungen nicht, dass bei der gewährten Hilfe Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt normalerweise oder in einer Vielzahl von Fällen entfallen würden; vielmehr müssen die Ersparnisse tatsächlich, nicht nur fiktiv (BVerwGE 40, 308 ff) , prognostiziert werden können, also voraussichtlich bei dem Leistungsempfänger oder bei demjenigen entstehen, der als einsatzpflichtig in Anspruch genommen wird (BVerwGE 38, 205 ff) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13

    Privilegierte Maßnahme der Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung der

    Die Rechtsprechung des BVerwG deutet darauf hin, dass die häusliche Ersparnis auch unter der Geltung von § 43 Abs. 1 Satz 2 BSHG grundsätzlich auf den für den Hilfeempfänger maßgeblichen Regelsatz beschränkt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 11).

    Vielmehr müssen die Ersparnisse tatsächlich und nicht nur fiktiv bei demjenigen entstanden bzw. zu erwarten gewesen sein, der als Einsatzpflichtiger in Anspruch genommen wird (BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 11; Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 20.87 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 08.05.1996 - 5 B 14/96 -, juris Rn. 4).

    Bei der Frage, ob zu erwartende Aufwendungen erspart werden, sind auch mit der auswärtigen Unterbringung verbundene zusätzlichen Ausgaben des Einsatzpflichtigen zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - V C 49.72 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Es besteht kein allgemeiner Rechtssatz, der dem in einem Verwaltungsvorverfahren obsiegenden Bürger einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten zubilligt (BVerwGE 22, 281; 40, 313 [BVerwG 24.08.1972 - V C 49/72][321]; BGH, NJW 1971, S. 1752).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.1996 - 12 L 450/96

    Kostenersatz bei stationärer Unterbringung; Eingliederungshilfe; Ersparnis,

    Allerdings ist bei der Bemessung der ersparten häuslichen Aufwendungen die tatsächliche und nicht eine fiktiv berechnete oder lediglich erreichbare Haushaltsersparnis zugrundezulegen (s. BVerwG, Urt. v. 24. August 1972 - BVerwG V C 49.72 -, BVerwGE 40, 308, 310; OVG Hamburg, Urt. v. 29. März 1985 - Bf I 67/83 -, FEVS 35, 366, 370 ff).

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich insoweit starre Regeln, "etwa dahin, daß die Haushaltsersparnis stets einen bestimmten Vomhundertsatz des Regelsatzes beträgt", nicht aufstellen ließen (BVerwG, Urt. v. 8. Februar 1977 - BVerwG V C 4.76 -, BVerwGE 52, 51, 56; s.a. LPK-BSHG, 4. Aufl., § 43 Rn. 9), ist dabei durch den (rückwirkend) zum 1. November 1982 in § 43 Abs. 2 BSHG eingefügten Satz 3 dahin modifiziert worden, daß in gewissem Umfange eine pauschalierend-typisierende Betrachtungsweise statthaft ist, zumal das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. August 1972 (- BVerwG V C 49.72 -, BVerwGE 40, 308, 310 f) eine Schätzung (§ 287 ZPO) der tatsächlichen Haushaltsersparnis als notwendig erachtet und eine Orientierung an den Regelsatzleistungen jedenfalls dann zugelassen hat, wenn - wie hier - das Einkommen die Regelsatzleistungen übersteigt (s. auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 12. Juni 1991 - 6 S 1182/90 -, FEVS 43, 200, 202 f).

    d) Von der durch die Unterbringung in der Einrichtung tatsächlich bewirkten häuslichen Ersparnis sind allerdings durch die Unterbringung zusätzlich entstandenen Kosten abzusetzen, soweit sie angemessen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. August 1972 - BVerwG V C 49.72 -, BVerwGE 40, 308, 312; OVG Hamburg, Urt. v. 29. März 1985 - Bf I 67/83 -, FEVS 35, 366, 373).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. August 1972 (BVerwG V C 49.72 -, BVerwGE 40, 308, 312) Besuchsfahrten der Eltern im Anschluß an das Berufungsgericht deswegen als nicht notwendig und daher nicht als ersparnismindernde Zusatzaufwendung angesehen, weil die Hilfeempfängerin jeweils zum Wochenende nach Hause gekommen ist (s.a. OVG Hamburg, Urt. v. 29. März 1985 - Bf I 67/83 -, FEVS 35, 366, 373).

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Es kann dahinstehen, ob und in welchen Fällen § 287 Abs. 2 ZPO (über § 173 VwGO) im Verwaltungsprozeß entsprechend anwendbar ist (vgl. dazu etwa Urteile vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - BVerwGE 35, 178 und vom 24. August 1972 - BVerwG V C 49.72 - BVerwGE 40, 308 ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83

    Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung

    - Die vom Berufungsgericht in Überprüfung der angegriffenen Bescheide selbständig vorgenommene Schätzung der Höhe des nicht abgeführten Nutzungsentgelts - von dem die angegriffenen Bescheide zwei Drittel verlangen, die auf die Leistungsgruppen Einrichtungen und Material entfallen - ist jedenfalls durch den im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 173 VwGO entsprechend anzuwendenden § 287 Abs. 2 ZPO gerechtfertigt (vgl. BVerwGE 40, 308 [BVerwG 24.08.1972 - V C 49/72] Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 ; Baumbach-Hartmann, ZPO , § 287 Anm. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Eine entsprechende Anwendung von § 287 ZPO (vgl. BVerwGE 40, 308 (310) [BVerwG 24.08.1972 - V C 49/72]) ist nicht ausgeschlossen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 15 B 1105/05

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Bezugsdauer - Bestimmtheit des

    Dies wurde auch dann angenommen, wenn eine Bewilligung "bis auf weiteres" erfolgte, weil damit lediglich weitere Leistungen bei Fortbestand der Bewilligungsvoraussetzungen "in Aussicht gestellt worden seien" (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 24. August 1972 - V C 49.72 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 8 A 4279/95

    Sozialhilfe: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - zur Inanspruchnahme der

    Der Senat hat deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Höhe der erzielten Ersparnisse gemäß § 173 VwGO iVm § 287 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zu schätzen, vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 22. April 1970 - V C 98.69 -, Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung (ZfS) 1971, 189; Urteil vom 24. August 1972 - V C 49.72 -, FEVS 19, 451 (453) = Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV) 1973, 81, und das der vorgenannten Entscheidung zugrundeliegende Urteil des OVG NW vom 2. Dezember 1971 - VIII A 1024/69 - OVG NW, Urteil vom 19. März 1973 - VIII A 936/70 - Urteil vom 27. Januar 1992 - 24 A 2637/89 - OVG Hamburg, Urteil vom 29. März 1985 - Bf I 67/83 -, FEVS 35, 366.
  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 5198/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Bei diesen Ermittlungen sind schon aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität auf Erfahrungswerten der Hilfeträger beruhende Pauschalierungen oder eine Schätzung zulässig (vgl. BVerwGE 40, 308, 310 und VGH Baden-Württemberg, FEVS 43, 200).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85

    Beamter - Schadensersatz - Pflichtwidrigkeit - Arbeitskraft - Unterstelltes

  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für

  • OVG Bremen, 19.01.2022 - 2 LB 358/21

    Gewährung von Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

  • BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 17.96

    Sozialhilferecht: Einkommenseinsatz nur bei tatsächlicher Ersparnis

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21

    Zahlung einer Verwendungszulage - Anspruchshöhe; Schätzung; Topfwirtschaft;

  • BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 14.96

    Sozialhilferecht: Einkommenseinsatz nur bei tatsächlicher Ersparnis

  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 101.86

    Heimunterbringung - Tagespflegesatz - Sonderleistung - Kostendeckung -

  • OVG Bremen, 27.01.2022 - 2 LB 133/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

  • OVG Bremen, 20.01.2022 - 2 LB 132/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Topfwirtschaft; Verwendungszulage

  • BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 101.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - L 8 B 11/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Anhörung, Passlosigkeit,

  • BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 13.96

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 15.12.1986 - 8 B 119.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Bremen, 03.12.2008 - S 3 A 415/07

    Statthaftigkeit der kombinierten Anfechtungsklage und Leistungsklage nach § 54

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 7 S 2019/92

    Pflegegeld: Anspruchsberechtigung; Bedarfsanpassung ohne Bescheidänderung; Art

  • OVG Bremen, 03.12.2008 - S3 A 415/07

    kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage; Kinderhospiz; Eingliederungshilfe;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93

    Jugendhilfe in Form der Tagespflege; Ermessensbetätigung; Bewilligung erfolgt

  • BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 16.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Bremen, 24.05.2023 - 2 LC 247/21

    Rückwirkende Gewährung einer Verwendungszulage eines Beamten für die Wahrnehmung

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 5193/19

    Unfallffürsorge, stationäre Pflege, Unterbringungskosten, angemessener Betrag für

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 323/02

    Höhe der von Eltern ersparten Aufwendungen während der Gewährung von Hilfe zur

  • VG Gelsenkirchen, 05.08.2002 - 11 K 5882/99

    Erstattung, Fahrgeldausfall, Verkehrsverbund

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.03.2008 - L 8 7/08

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Prozesskostenhilfe, Leistungskürzung,

  • VG Frankfurt/Main, 23.02.1998 - 14 E 479/95

    Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung ; Bemessung eines angemessenen Lebensunterhalts

  • VG Münster, 04.05.2004 - 5 K 2232/01

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Barbetrag zur persönlichen Verfügung;

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